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Alt 10.10.2010, 19:25   #1
bubbles
abgemeldet
warum eigentlich heiraten?

freue mich auf eine rege pro und contra-diskussion und stelle im rahmen des eingangspostes mal einen artikel aus der ZEIT auszugsweise rein:


Fast jede zweite Ehe wird in Deutschland geschieden. Finanziell hilft der Staat weniger denn je. Trotzdem lassen sich junge Paare nicht entmutigen zu heiraten. Warum nur?

[...]

Obwohl fast jede zweite Ehe geschieden wird, steht zu Beginn der Wunsch nach einem unmissverständlichen Bekenntnis. Oft ist dies gerade das Motiv: Je mehr Paare ringsum auseinandergehen, desto größer ist die Sehnsucht nach der dauerhaften Liebe und der Wunsch, es viel besser zu machen, auch mit einem großen Fest.

[...]

Tatsächlich geht die Zahl der Eheschließungen seit Jahren leicht zurück, rund 373.000 waren es im vergangenen Jahr, ein Drittel weniger als in den siebziger Jahren. Das ist allerdings immer noch eine hohe Zahl, gemessen daran, dass die Zahl der jungen Leute im klassischen Heiratsalter viel kleiner als früher ist und der gesellschaftliche und ökonomische Druck zum Heiraten nachgelassen hat. »Es ist wie im Biedermeier«, sagt Matthée, »wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse unsicher werden, steigt die Sehnsucht nach dem Nest.«

[...]

Die Globalisierung, der mit ihr verbundene Zwang zu Mobilität und Flexibilität erschwert zwar dauerhafte Bindungen, gleichzeitig aber verstärkt er die Sehnsucht danach. Hinzu kommt, dass viele Paare einfach Lust auf eine riesige Hochzeitsparty haben. Bei 67 Prozent spiele die Freude an einem rauschenden Fest eine große Rolle, fanden kürzlich die Mainzer Soziologen Norbert Schneider und Heiko Rüger in einer Umfrage unter 377 Ehepaaren heraus, die zwischen 1999 und 2005 geheiratet hatten. Immerhin sieben Prozent gaben zu, nur zu heiraten, weil der Partner es unbedingt wolle.

Aber wozu überhaupt noch die Ehe? Ist sie nicht längst ein Auslaufmodell, das die Förderung durch Staat und Steuerzahler nicht mehr verdient?

[...]

Ist die Institution der Ehe in einer Gesellschaft noch relevant, in der Menschen, die als Paar auftreten wollen, längst nicht mehr als Gatte und Gattin definiert sein müssen? In der Singles in eheähnlichen und Homosexuelle in »eingetragenen Partnerschaften« leben, in der also Paare keine Eheleute, aber auch Eheleute mitunter keine Paare mehr sind?

Die Politik reagiert auf diesen Wandel, indem sie die Spielregeln für das Zusammenleben von Ehepartnern ändert. Bisher staunte die Öffentlichkeit vor allem über Gesetze für Familien, vom neuen Elterngeld bis hin zum Kita-Ausbau. Doch auch die Reform des Unterhaltsrechts wird das Leben von Millionen Menschen verändern. Das neue Gesetz von Justizministerin Brigitte Zypries setzt vor allem Frauen unter Druck, nach einer Scheidung schnell eine Arbeit aufzunehmen. Wenn der Exmann eine neue Familie zu versorgen hat und das Geld nicht für alle Mitglieder der alten und der neuen Familien reicht, haben nach dieser Reform die Kinder aus beiden Ehen Vorrang vor dem Unterhalt der ersten Frau. Das wiederum wird langfristig nicht nur das Verhalten bereits geschiedener Mütter ändern, sondern auch von Frauen (und manchmal Männern), die nicht riskieren wollen, im Falle einer Scheidung ohne Beruf dazustehen.


Und die nächste Reform ist angedacht: SPD und Teile der CDU wollen die Steuervorteile für die kinderlose Ein-Verdiener-Ehe verringern zugunsten von Steuersenkungen für Eltern; das sogenannte Ehegattensplitting würde demnach durch ein Familiensplitting ersetzt. Wenn alle Reformansätze im Bundestag verabschiedet sind, hat die Regierung Merkel die traditionsreiche Rolle der Ehefrau und Mutter praktisch abgeschafft. Warum noch heiraten? Der Grund, im Fall der Fälle bei einer Scheidung lebenslang versorgt zu sein, fällt dann weg.

Heiraten 2007 – das bedeutet meistens weniger Illusionen, aber dafür größeren Aufwand als früher. Das liegt auch daran, dass Brautleute heute im Durchschnitt älter sind als früher, oft besser verdienen und mehr für ihre Feier ausgeben können. Außerdem sind die Frauen häufiger berufstätig, sie haben weniger Zeit, aber dafür ein eigenes Einkommen.

[...]

Die Soziologen Schneider und Rüger haben vier ungefähr gleich große Bevölkerungsgruppen ermittelt, die die Ehe entweder als »nützlich« oder als »sinnentleert« betrachten, eine liberale oder auch eine kirchlich-konservative Sicht auf das Paarleben haben. Vor allem ein Ergebnis betonen die Forscher: »Die romantische Liebe als Heiratsmotiv wird überschätzt.«

Wichtiger sind einerseits Traditionen und andererseits ganz praktische Erwägungen. Zum Beispiel merken Väter, dass Auslandsreisen mit Kindern einfacher sind, wenn in der Familie alle denselben Namen haben und niemand in ihnen einen Entführer vermutet. Das bedeute aber nicht, dass die Liebe unwichtig geworden sei, sagt Schneider. »Sie entscheidet darüber, ob zwei Menschen ein Paar werden und ob sie zusammenleben.

So glauben die Kölner Soziologen Michael Wagner und Bernd Weiß zu wissen, warum die Wahrscheinlichkeit einer Scheidung mit zunehmendem Alter der Brautleute deutlich sinkt: Nicht Weisheit und Lebenserfahrung schweißen die reiferen Paare zusammen, sondern vor allem das Wissen um die schwindende Attraktivität und damit den Mangel an Alternativen. Wagner und Weiß haben vor einigen Jahren eine Studie über die größten Scheidungsrisiken vorgelegt, mit der sie die These vom kühlen Kalkül untermauerten: Kaum etwas verringere die Scheidungswahrscheinlichkeit so sehr wie eine gemeinsame Wohnung, ein gemeinsames Haus. Eine Immobilie verbinde noch mehr als gemeinsame Kinder.


Selbst die Gästezahl bei der Trauung bleibt demnach nicht ohne Wirkung: Je größer die Party, desto geringer das Trennungsrisiko. Offenbar wirkt die Scham gegenüber Freunden und Verwandten als Barriere.


Über die finanziellen Folgen entscheidet die Politik, etwa mit dem Unterhaltsrecht. Je höher die finanziellen Pflichten nach einer Trennung sind, desto mehr Eheleute werden davor zurückschrecken, es so weit kommen zu lassen. Nur: Ist der Schutz der Ehe, den das Grundgesetz in Artikel 6 vorschreibt, überhaupt noch zeitgemäß? Geht es den Staat überhaupt etwas an, wie zwei erwachsene Eheleute ihr Leben miteinander gestalten?

Hans Bertram, Professor für Soziologie an der Berliner Humboldt-Universität und Hauptautor des jährlichen Familienberichts, plädiert für weniger Einmischung der Politik. »Die Probleme unserer Familien in Deutschland rühren auch daher, dass wir die Ehe seit Anfang des vergangenen Jahrhunderts verstaatlicht haben.« Der Gang zum Standesamt habe so viele rechtliche Folgen, dass er auf junge Männer oft abschreckend wirke. Dabei seien Gesetze, die das Kindeswohl schützten, völlig ausreichend



Im Nachkriegsdeutschland misstraute man dieser Liberalität. Bis 1958 verbot ein Gesetz den Frauen, ohne Zustimmung ihres Mannes berufstätig zu sein. Noch in den Sechzigern galt die nachlässige Haushaltsführung der Ehefrau als Scheidungsgrund.

1977 erst kam es zu einer weitreichenden Reform des Unterhaltsrechts, das fortan die Position der Frau stärkte: Sie bekam im Scheidungsfall die Hälfte des Zugewinns, also des Einkommens und Vermögens, das während der Ehe entstanden war. Außerdem hatte sie, wenn sie nicht berufstätig war, Anspruch auf drei Siebtel des Nettoeinkommens ihres Exmannes als Unterhalt. Dieses Gesetz wurde als großer Fortschritt gefeiert, die damalige Regierung hatte allerdings die Arbeitsmarktlage für Frauen falsch eingeschätzt und wohl auch deren Verhalten.

Oft schafften die geschiedenen Frauen die Rückkehr in den Beruf nicht – mit dem Ergebnis, dass die Ehemänner nicht nur einige Monate zahlen mussten, sondern oft ein Leben lang.
Und immer wieder fanden die Exfrauen eine neue Liebe, die sie nicht heirateten, sodass der Exmann lange weiterzahlen musste, auch wenn dies zulasten einer neu gegründeten zweiten Familie ging. Mit dem neuen Unterhaltsrecht endet dieser Zustand. Es nützt Kindern aus zweiter Ehe und schwächt die Position der ersten Ehefrau; an den Unterhaltszahlungen für Kinder aus erster Ehe ändert sich nichts. Warum dann noch heiraten? Sie könne, sagt die Berliner Scheidungsanwältin Anne Klein, jungen Frauen mit Kinderwunsch eigentlich gar nicht mehr dazu raten, denn materielle Vorteile gebe es damit nicht mehr.



Auch andere staatliche Regeln, die der klassischen Ein-Verdiener-Ehe nutzten, sind umstritten. Und versteckte Hilfen gibt es mehr, als viele Bürger ahnen: Verheiratete bekommen mehr Arbeitslosengeld. Falls sie Beamte sind, erhalten sie für den Trauschein Zulagen vom Staat. Überdies gibt es für Ehepaare auch noch Vorteile bei der Riester-Rente und in der gesetzlichen Krankenversicherung: Alle Mitglieder können einen Ehepartner kostenlos mitversichern lassen, falls dieser nicht berufstätig ist. Schließlich die Vorteile des Ehegattensplittings, das sich besonders lohnt, wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich hoch sind. Im Extremfall bringt es 16262 Euro im Jahr – ein Vielfaches von dem, was ein Hartz-IV-Empfänger zum Leben hat.

Man muss schon sehr genau recherchieren, um herauszufinden, wann und wie der Staat eine Ehe prämiert. Und gänzlich unübersichtlich wird es, wenn man auch noch auf Gesetze achtet, die Ehen mehr verhindern als stützen. Das gibt es nämlich auch, Regelungen für Ruheständler beispielweise, die keine aus der ersten Ehe abgeleitete Witwenrente mehr bekommen, wenn sie erneut heiraten.

[...]

Der Berliner Standesbeamte Rainer Ahnert hat sein Urteil bereits gefällt. Er erinnert sich gut an viele unglücklich wirkende Brautpaare, bei denen der Mann missmutig auf den Baby-Bauch der Frau an seiner Seite schielte. »Ich mach das hier seit 1969«, sagt der Standesbeamte. »Und so viele Liebesheiraten wie heute gab es hier noch nie.«


http://www.zeit.de/2007/39/Ehe




dann legt mal los!
bubbles ist offline  
Alt 10.10.2010, 19:25 #00
Administrator
Hallo bubbles, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 10.10.2010, 20:36   #2
bubbles
abgemeldet
Themenstarter
der heiratsantrag ist das größte kompliment, was ein mann einer frau machen kann.

wenn nur die scheidungen so teuer wären. doch bevor es soweit kommt, können die eheleute reichlich sparen oder? vor allem dann, wenn ein ehepartner wesentlich mehr verdient als der andere, das lohnt sich dann enorm zu heiraten aus finanziellen steuerlichen gründen.

als der gesetzgeber das ehegatten-splitting einführte, war eben noch das traditionelle ein.mann ernährt die familie prinzip vorgesehen - und das gilt steuerlich bis heute und wirkt sich diesbezüglich aus.

bei doppelverdienern mit ähnlichem einkommen lohnt sich die sache kaum. doch arbeitet einer der partner selbstständig, gibt es wieder weitere sparpotentiale.

zumindest gibt es zahlreiche beispiele dafür, dass jemand aus einer ehe reicher wieder herauskommt, als er hineingegangen ist. umgekehrt funktioniert das natürlich auch: wenn sich jemand auf einen ungünstigen ehevertrag eingelassen hat.

empfehlenswert sind eheverträge vor allem für unternehmer, die privat für ihre firma haften. denn sonst fällt das gesamte vermögen des paares unter die konkursmasse.

nun sollten ehen eigentlich nicht vor dem scheidungsrichter, sondern ursprünglich mit dem tod beendet werden. eine klassische zugewinngemeinschaft ist dann von vorteil, weil sich der steuerfreie erbteil dann um 1/4 erhöht.

unverheiratete sehen dann keinen cent, wenn nicht vom erblassenden ein testament aufgesetzt wurde. man berücksichtige aber auch die erbschaftssteuer.

versicherungstechnisch profitieren beide auch bei einer ehe. das fängt damit an, dass man viele policen nur einmal braucht. doppelte hausrats-,rechtsschutz oder haftpflichtversicherungen können paar bei einer hochzeit ohne die üblichen fristen kündigen. große sparpotentiale gibt es bei den kranken- und pflegeversicherungen. während unverheiratete doppelt zahlen, ist der partner, der zuhause bleibt, kostenfrei beim anderen mitversichert.

auch von der rentenversicherung des anderen kann man profitieren. aber natürlich erst posthum. stirbt der partner nach mindestens einem jahr ehe, gibt es witwenrente.

die große witwenrente erhält allerdings nur, wer entweder über 44 jahre alt ist oder ein minderjähriges kind zu versorgen hat. dann zahlt die rentenversicherung immerhin 55 % der rente des verstorbenen ehepartners weiter. allerdings werden eigene einkünfte auf die rente angerechnet.
natürlich können auch verwitwete männer diese rente beanspruchen.

a propos rente: auch beim riestern sind die verheirateten im vorteil,vorausgesetzt einer der beiden ist nicht berufstätig. zahlt ein ehepartner in den riester-vertrag ein, reichen dem anderen für die volle förderung 60 euro mindestsparsumme pro jahr. diese schöne konstruktion ist auch als hucke-pack-vertrag bekannt.



........
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bubbles ist offline  
Alt 10.10.2010, 20:39   #3
Luthor
jolly cynic & Inklishman
 
Registriert seit: 02/2003
Ort: NW1
Beiträge: 17.094
Ein grosser Vorteil ist, dass die Ehefrau (Ehemann) vor Gericht nicht aussagen muss.
Aber ich glaube, dafuer reicht eine Verlobung schon aus, oder?

Wenn man im Krankenhaus ist, wird Freunden und Freundinnen nichts gesagt, ehepartner schon.
Reicht hier eigentlich auch eine Verlobung?
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Luthor ist offline  
Alt 10.10.2010, 20:58   #4
bubbles
abgemeldet
Themenstarter
exakt luthor. das zeugnisverweigerungsrecht gilt für verlobte (und verheiratete erst recht). sehr günstig, wenn die damen einen echten mafiosi heiraten.

überhaupt - es soll ja leute geben, denen der schnöde mammon völlig egal ist. für die gibt es nur einen einzigen grund, zu heiraten:

die rechtslage.

........
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bubbles ist offline  
Alt 10.10.2010, 21:03   #5
Luthor
jolly cynic & Inklishman
 
Registriert seit: 02/2003
Ort: NW1
Beiträge: 17.094
Ah, gut zu wissen.

Fuer mich ist der zweite Grund ausschlaggebend, das medizinische Auskunftsrecht.
Das ist fast das Einzige, das mich wirklich ueberzeugt.
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Luthor ist offline  
Alt 10.10.2010, 21:05   #6
bubbles
abgemeldet
Themenstarter
es gibt nämlich zahlreiche beispiele, in denen man als ehepartner einfach besser dasteht.

nicht nur das von luthor erwähnte aussageverweigerungsrecht als verlobter bei strafdelikten des ehepartners. sondern auch woanders. was ist beispielsweise, wenn der partner plötzlich im krankenhaus landet und nicht ansprechbar ist, im koma liegt?

in diesem fall dürfen die ärzte dem lebensgefährten keine befunde mitteilen. es sei denn man hat das vorher "in wilder ehe" schriftlich geregelt. ehepartner erhalten dagegen völlig unbürokratisch die auskünfte über sämtliche befunde.

verliert der partner die geschäftsfähigkeit, bekommt der ehegatte automatisch die vormundschaft zugesprochen. kann also über das vermögen verfügen dessen miete zahlen, dessen arbeitsverhältnis regeln, alles in dessem leben regeln, bei unverheirateten paaren ist das enorm kompliziert bis unmöglich.

besser gestellt sind ehepaar auch in einem anderen bereich:
bei bedarf (die ehen werden immer später geschlossen und das ist auch nicht verkehrt, diese halten länger und je älter man wird, umso sinnvoller sind die ehen, alleine wegen der rechts- und vermögenslage). bei bedarf einer künstlichen befruchtung übernimmt nämlich die krankenkasse die befruchtungskosten zur hälfte. bei rüstigen endvierzigern die es nochmal wissen wollen oft nicht übel.
unverheiratete müssen den kinderwunsch mit nachhilfe selber finanzieren und das ist recht kostspielig.
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bubbles ist offline  
Alt 10.10.2010, 21:10   #7
bubbles
abgemeldet
Themenstarter
auch im beruf und arbeitsleben ist es von vorteil, verheiratet zu sein:

denn der sozialplan nimmt auf die ehe größere rücksicht. das heißt konkret bei entlassungswellen: erst müssen die ledigen gehen - dann erst die verheirateten.

(gut beamte wird das weniger interessieren). dafür interessieren sich beamte für einen anderen vorteil der ehe: ihr sold erhöht sich nämlich um den familienzuschlag. da lohnt sich ebenfalls das ja-wort.

last not least: siehe luthors argument. denn oft wissen wir mehr über den ehepartner, als uns lieb ist. deswegen haben ehegatten in straf- und zivilprozessen das recht, die aussage zu verweigern.

unterschied zur verlobung: hier gilt das aussageverweigerungsrecht nur im strafrecht!

.........

mal sehen was euch noch so einfällt!
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bubbles ist offline  
Alt 10.10.2010, 21:11   #8
Luthor
jolly cynic & Inklishman
 
Registriert seit: 02/2003
Ort: NW1
Beiträge: 17.094
In England kann man auf verschiedene Arten heiraten.
Marriage by license and marriage by certificate.
Man muss aber mindestens eine Woche bzw. 15 Tage da gewesen sein, damit man heiraten darf.
Einfach, oder?

Gibt es das auch in Deutschland?
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Luthor ist offline  
Alt 10.10.2010, 21:39   #9
bubbles
abgemeldet
Themenstarter
Zitat:
Zitat von Luthor Beitrag anzeigen
Ah, gut zu wissen.

Fuer mich ist der zweite Grund ausschlaggebend, das medizinische Auskunftsrecht.
Das ist fast das Einzige, das mich wirklich ueberzeugt.
wie oben erwähnt, es gibt möglichkeiten, dieses schriftlich zu fixieren (meines erachtens vor einem notar) für dich und deine lebenspartnerin. das ist allerdings notwendig, denn ohne diese abmachung wird der andere kein auskunftsrecht erhalten.

es müsste auch möglich sein, dem anderen die geschäftsführung / vormundschaft einzuräumen, wenn z.b. jemand durch unfall oder krankheit im koma liegt, bei ehepaaren geschieht das automatisch. allerdings bin ich mir in diesem fall - im gegensatz zum reinen auskunftsrecht - nicht sicher und müsste wirklich nochmal nachschlagen.

das allermindeste ist jedoch, diesen - oft gegenseitigen wunsch bei einem unfall, etc. - schriftlich niederzulegen und ich meine auch vor einem notar, also beglaubigen zu lassen. dennoch kann es da schwierigkeiten geben.

ohne schriftliche bekundung gibt es da keinerlei rechte. und auch in einer eheähnlichen lebenspartnerschaft sind die nicht immer leicht durchsetzbar. es gibt aber, wie gesagt, möglichkeiten auch ohne ehe diese möglichkeit zu haben.


zu deinem beitrag, wie es in england ist:
was ist der unterschied zwischen den beiden?
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bubbles ist offline  
Alt 10.10.2010, 21:45   #10
leonora
special
 
Registriert seit: 12/2009
Ort: im Leben
Beiträge: 15.939
warum heiraten?

wie wärs mit "...wenns keinen Grund mehr gibt, es nicht zu tun?" und
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leonora ist offline  
 

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