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#171 |
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*Dark Angel*
Registriert seit: 10/2000
Beiträge: 2.676
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genau.......und diese ausstrahlung kann eben gehäuchelt oder vorgetäuscht werden und muß nicht der realität entsprechen
na die klügere gibt nach damian ich kann schreiben was ich will du siehst sowieso nicht über deinen horizont hinaus.....und der endet bei dir bei dem brett vor deinem kopf schönen abend noch....schönes leben..... |
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#172 |
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Special Member
Registriert seit: 08/2000
Beiträge: 2.376
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es geht hier um männer und bordelle ZUR ERINNERUNG -JA ?????
und um nur das (sollte es zumindest ..)
bzw . das 2 thema : gewalt von frauen ,an männern begangen ---------------------------------------------------------- meine persönliche meinungen : 1.)lady ist nicht hochnässig auch nicht vulgär -sondern regressiv und unausgelastet ;ansonsten hätte sie ja auch anderes zu tun ,als hier smilies zu erproben.... 2.) für mich gibt es kein naturrecht -nur ein positives recht - ja ich übersteige sogar diese stufe und behauptet moral ist illusion -und deswegen akzeptiere ich nur das GESETZ -und demnach ist es ein vergehen einen mann als frau zu schändigen -aber KEIN verbrechen sodala werde jetzt mal mein vestaubtes StGB hervorholen(das in österreich verwendung hat ) kapitel :strafbare handlungen gegen die sittlichkeit --------------------------------------------------- §201 (1) *wer eine person mit schwerer ,gegen die gerichteter gewalt oder durch eine gegen sie gerichtete drohung mit gegenwärtiger schwerer gefahr für leib und leben zur vornahme oder duldung des Beischlafes oder einer dem beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen handlung nötigt ,ist mit einer freiheitsstrafe von einem bis zu zehn jahren zu bestrafen .als schwere gewalt ist auch eine betäubung anzusehen * ------------------------------------------------------------ so : oberflächlich gesehen ,könnte jetzt eine frau EBENSO einen mann vergewaltigen ,nur ! kann man einen mann nicht zwingen ,daß er eine erektion bekommt um somit den geschlechtsverkehr auszuführen ; biologisch würde das dem mann nicht gelingen ,wenn ihm eine frau droht oder ihn mit massiver gewalt bedroht-ebenso wenig ,wenn sie ihn betäubt ;WENN er dennoch fähig wäre den geschlechtsverkehr auszuüben ,dann WOLLTE er es ebenso -auch ,wenn er es nachträglich bestreitet Der einzige weg um meine falsche auffassung über diesen § beweisen zu können ,wäre der ,daß man mir selbst beweisen könnte ,daß auch männer unter massiver gewaltdrohung oder in der bewußtlosigkeit eine erektion zu bekommen ....was aber auszuschließen ist $201 (2) bezieht sich auf entführungen in kombi. zu (1) absatz 3 erklärt welche strafe zu erwarten ist ,wenn eine schwere körperverletzung durch die handlung aus absatz 1 erfolgt . $202 (1) geschlechtliche nötigung Wer außer den fällen des §201 eine person mit gewalt oder durch gefährliche drohung zur vornahme oder duldung einer geschlechtlichen handlung nötigt ,ist mit einer freiheitsstrafe bis zu 3 jahren zu betrafen . (2) hat die tat eine schwere körperverletzung zur folge ..... ------------------------------------ hier wird nicht die durchführung des Beischlafes ,sondern eine andere art von geschlechtlicher nötigung erwähnt - daher : zur vergewaltigung zählen vaginal-und analverkehr und zur geschlechtlichen nötigung oralverkehr und andere spielarten der sexualität ,welche die penetration ausschließen .... und da gemäß §17 (1)des StGB verbrechen alle handlungen ,die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger haftstrafe bedroht sind ist eine geschlechtliche nötigung einer frau an einem mann (unter der berücksichtigung der unmöglichkeit einer erektion unter bedrohung oder betäubung)sinngemäß §17 (2) ein vergehen - sodale -wer das abtstreiten will ,muß mir nachweisen können , *daß (wie schon oben erwähnt)ein mann eine erektion bekommen kann ,wenn er zugleich schwer bedroht wird oder bewußtlos ist ; oder * man müßte beweisen können ,daß oralsex dem geschlechtsverkehr gleichzusetzen ist ...... bin neugierig wie ihr das machen werdet ....... |
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#173 | |
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*Dark Angel*
Registriert seit: 10/2000
Beiträge: 2.676
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Re: es geht hier um männer und bordelle ZUR ERINNERUNG -JA ?????
Zitat:
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#174 | |
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*Dark Angel*
Registriert seit: 10/2000
Beiträge: 2.676
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Re: es geht hier um männer und bordelle ZUR ERINNERUNG -JA ?????
Zitat:
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#175 |
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Registriert seit: 02/2000
Beiträge: 3.471
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Danke dolphin, selber arsch.
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#176 | |
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*Dark Angel*
Registriert seit: 10/2000
Beiträge: 2.676
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Zitat:
ach sieh an...... kritik üben an denen die austeilen aber selber nicht einstecken können? so so....mir vorwerfen ich bringe keine argumente? oh du armer armer tropf...... ![]() selbst du bist ein schwacher mensch
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#177 |
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Registriert seit: 02/2000
Beiträge: 3.471
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Gab es etwa ein argument von dolphin?
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#178 |
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*Dark Angel*
Registriert seit: 10/2000
Beiträge: 2.676
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ja ....ich habe es verstanden
aber sag mal....hast du eigentlich bisher eines vorgebracht? |
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#179 | ||
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lass das!
Registriert seit: 01/2001
Beiträge: 20.823
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Re: es geht hier um männer und bordelle ZUR ERINNERUNG -JA ?????
Zitat:
![]() ---------------------------------------------------------- Zitat:
ich akzeptiere zwar im großen und ganzen auch die gesetze, allerdings gibt es derer einige völlig hirnrissige, die nicht in meine "wertevorstellung" hineinpassen und die ich deshalb nicht adaptiere. damit meine ich, ich könnte von mir nicht sagen, daß ich NUR das gesetz akzeptieren würde, weil ich eigentlich für mein leben nur meine eigenen werte akzeptiere. zum glück (sonst wäre alles ja noch viel schwieriger) differieren die nicht allzu sehr vom gesetzlich vorgegebenen
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#180 |
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Registriert seit: 02/2000
Beiträge: 3.471
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Zumindest habe ich versucht meine aussagen zu begründen.
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