10.03.2002, 23:04 | #1 |
Junior Member
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Mein ehmaliger Arbeitgeber regt mich auf
HAllo
Mein Ex Chef nervt ohne Ende. Habe seid Sommer letzten Jahres bei ihm gearbeitet und war jetzt längere Zeit krank. Brauchte dann nach 6 Wochen für die Krankenkasse eine Verdienstbescheinigung und siehe da... laut dieser Bescheinugung hat er mich bereits am 31.12.2001 von der Krankenkasse abgemeldet. Und jetzt will er keinen Lohn zahlen ( immerhin 3 Monate). Nun liegts beim Gericht und ich muss vors Arbeitsgericht. Was mich nervt ist, das er mich ohne zu informieren oder mir die Kündigung mitzuteilen, schriftlich nicht und auch nicht persönlich, von der Krankenk. abgemeldet hat. Hätte ich den Schein nicht gebraucht wüsste ich es immer noch nicht. |
10.03.2002, 23:04 | #00 |
Administrator
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Hallo Shabanna, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
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11.03.2002, 21:52 | #2 | ||
Member
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Ich drück dir mal feste die Daumen, daß du vorm Arbeitsgericht recht bekommst.
Ist ja schon ein starkes Stück, was dein Ex-Chef sich da geleistet hat.
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12.03.2002, 11:08 | #3 | ||
Senior Member
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Mir fehlen dazu einfach die Worte!!! :pp:
Sweet...
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12.03.2002, 12:18 | #4 | ||
Projekt Hedonismus
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Chefs sind doch überall gleich.
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13.03.2002, 00:59 | #5 | ||
Member
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Na kann man für dich nur hoffen das du eine Rechtschutzversicherung hast, ansonsten mußt du deine Anwaltskosten selber bezahlen, selbst wenn du gewinnen solltest. Wo ich aber mal behaupte das da keine Probs bestehen sollte.
deClive :alien::alien::alien:
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13.03.2002, 10:16 | #6 | ||
Junior Member
Themenstarter
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Also Rechtschutz habe ich ( Gott sei Dank) und heute kam der Brief vom Arbeitsgericht für einen Termin. Am 3.04.2002. Mein Anwalt sagt ich habe gute Chancen.*freu*
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13.03.2002, 15:19 | #7 | ||
Projekt Hedonismus
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Ich glaub, das sagen einem alle Anwälte.
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13.03.2002, 15:24 | #8 | ||
Member
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die chancen stehen 95% zu 5% fuer dich..
erstmal echt ein starkes stueck von deinem EX-Arbeitgeber.
Vor dem Arbeitsgerichttermin solltest du keine Panik oder so haben, den gewinnst du zu 95%, dein Arbeitgeber ist verpflichtet dich von jeder Kuendigung egal welcher Art zu unterrichten, per Einschreiben wenn du Krank bist. Sollte er dies ohne dein Wissen tun, so verstoesst er gegen §irgendwas. Wenn du es dann noch beweisen kannst, das du es erst erfahren hast als du diese Bescheinigung wolltest, steht deinem Erfolg auf dem Arbeitsgericht nichts mehr im wege. Hat er dich waehrend deiner Krankheit gekuendigt? Wenn ja hast du sowieso gewonnen. Kuendigungen egal ob Fristlos oder fristgerecht sind waehrend Krankheit vom Arbeitgeber nicht auszusprechen. Das besagt das Gesetz, ich wuerde dir gerne die § und das jeweilige Gesetzbuch nennen, aber bin nicht im Buero. Fuer deinen Anwalt sollte das aber kein Problem darstellen. RMB PS: hat schon Vorteile wenn man Personalmanager ist/war.
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29.03.2002, 13:16 | #9 | ||
Junior Member
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Nun ist der Termin um und was war? Am selben Tag wo die Verhandlung sein sollte hat sich Ex Chef das Bein gebrochen. Wie seltsam. Oder? Nun warten wir auf neuen Termin..
Der termin war am 26.03. und nicht wie oben genannt am 3.4. Da habe ich was vertauscht.
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29.03.2002, 15:19 | #10 | ||
Senior Member
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Hi,
ich muß rudi da ein wenig korrigieren. Natürlich kann man einen Mitarbeiter während einer Erkrankung kündigen. Kündigungen können mündlich oder auch schriftlich erfolgen. Der Beweiskraft halber erfolgen Kündigungen allerdings in der Regel schriftlich. Solltest Du also erkrankt sein und Dein Chef möchte Dir kündigen, dann erstellt er ein entsprechendes Kündigungsschreiben und stellt es Dir zu. Eine Kündigung rechtswirksam zuzustellen ist allerdings gar nicht so einfach. Denn Dein Chef muß beweisen, daß Dir die Kündigung zugegangen ist. Der sicherste Weg ist über zwei Boten, die Dir die Kündigung zuhause übergeben bzw. sie in Deinen Postkasten einwerfen. Ein Einschreiben mit Rückschein ist auch nicht schlecht, allerdings gilt eine Kündigung erst dann als zugegangen, wenn Du das Einschreiben auch wirklich beim Postamt abgeholt hastl. Mal was anderes? Habt Ihr in der Firma in der Du gearbeitet hast einen Betriebsrat? Wenn ja, muß der BR vorher angehört worden sein. Grundsätzlich hast Du nach Zugang der Kündung 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage. Das heißt, Du informierst das Gericht, daß Du die rechtswirksamkeit der Kündigung anzweifelst. Aber um jetzt nicht zu tief einzusteigen: Du hast auch in meinen Augen gute Chance gegen Deine alte Firma zu gewinnen. Klar können Termine verschoben werden, aber irgendwann ist es dann halt doch so weit. Halt die Ohren steif. Anna
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