![]() |
|
|||||||
| Du befindest dich im Forum: Archiv: Streitgespräche. Was regt Euch auf ... ? |
|
|
Themen-Optionen |
|
|
#71 | |
|
Senior Member
Registriert seit: 08/2000
Beiträge: 551
|
Zitat:
Fahrzeuge mit anderem Kennzeichen unterleigen nur der Regelung ihrer Heimat. (So konnte ich z.b. einst auch ohne TÜV, ASU oder ähnlichem einst hirzulande umdüsen). In Belgien ist z.B. das Mitführen eines Feuerlöschers Pflicht. Gruß aus Bayern |
|
|
|
|
|
#72 |
|
Senior Member
Registriert seit: 08/2000
Beiträge: 551
|
und für Romney habe ich noch was Spezielles:
Halten und Parken (in € für BRD)...........Grundtatbestand/Behinderung ..parken vor einer Feuerwehrzufahrt (12 Abs1, §49 StVO).........................................35€ Sie hielten im Halteverbot.......................10€ / 15€ Sie parken länger als 3 Std im Halteverbot.......20€ / 30€ ..Parken im eingeschränkten Halteverbot.........15€ / 25€ ..Parken länger als 1 Std im eingeschränkten . . . Halteverbot.................................................15€ / 25€ Parken auf dem Gehweg....................................15€ / 25€ Parken auf dem Gehweg länger als 1 Std...........25€ /35€ Parkuhr abgelaufen länger als: 30 Minuten ...5€ 1 Std..........10€ 2 Std..........20€ 3 Std..........25€ Hierbei handelt es sich nur um Richtwerte und alle Angaben ohne Gewähr ... Geändert von oki (02.04.2003 um 11:23 Uhr) |
|
|
|
|
#73 |
|
Member
Registriert seit: 11/2001
Beiträge: 219
|
die jungs müssen doch auch nur das tun, was gesagt wird.
aber auch ich kann die höhe der summe nicht erklären, es gibt da so viele delikte die man im straßenverkehr macht und bringt viel geld ein .. |
|
|