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Alt 04.10.2004, 04:48   #1
Ryker
united in diversity
 
Registriert seit: 10/2000
Ort: super, natural, british columbia
Beiträge: 10.305
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt

Bayern erliess jetzt, dem Beispiel Rheinland-Pfalzens folgend, ein Gesetz, das die Schulen berechtigt, Eltern volljaehriger Schueler ueber das Verhalten/die Leistungen ihrer Kinder zu informieren.

Fehl am Platze, Erfurtschulmassaker hin oder her, wer erwachsen ist sollte auch wie ein Erwachsener behandelt werden, meiner Meinung nach. Dann aber muesste auch das Jugendstrafrecht ueberarbeitet werden.

Immerhin erkennt man am Klagewillen der im Artikel genannten Schueler, dass es doch noch junge Erwachsene gibt, die die Moeglichkeiten innerhalb unserer Demokratie nutzen moechten, um ihre persoehnliche Weltsicht durchzusetzen - Hut ab dafuer.

Geändert von Ryker (04.10.2004 um 04:52 Uhr)
Ryker ist offline  
Alt 04.10.2004, 04:48 #00
Administrator
Hallo Ryker, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 04.10.2004, 08:00   #2
AndrewAustralien
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Tja, mal sehen was Karlsruhe entscheidet, ob die Urteile von Rheinland Pfalz und Bayern dort für gültig erklärt werden.
Könnte sein, daß das europäische Menschenrechtsgerichtshof in Strasbourg Deutschland von dieser groben Verletzung der Menschenrechte retten muß.
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Alt 04.10.2004, 09:42   #3
Prometeus
Golden Member
 
Registriert seit: 05/2004
Beiträge: 1.226
Solange ein volljähriges Kind monatlich ca. 600 Euro von seinen Eltern einklagen kann finde ich es richtig, wenn Eltern sich wenigstens über die Noten ihres Sprösslings informieren dürfen.
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Prometeus ist offline  
Alt 04.10.2004, 13:20   #4
setzie
Senior Member
 
Registriert seit: 06/2004
Beiträge: 994
Zitat:
Zitat von Prometeus
Solange ein volljähriges Kind monatlich ca. 600 Euro von seinen Eltern einklagen kann finde ich es richtig, wenn Eltern sich wenigstens über die Noten ihres Sprösslings informieren dürfen.

Sehr zutreffend!
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setzie ist offline  
Alt 04.10.2004, 13:38   #5
Prometeus
Golden Member
 
Registriert seit: 05/2004
Beiträge: 1.226
Die Eltern frag ja auch keiner ob sie dem Sohn (bis zum 26. oder 28. ich weiß nich so genau) monatlich so viel Geld zahlen wollen. Der ist erwachsen und kann sich selber nen Job besorgen, könnte man da argumentieren.
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Prometeus ist offline  
Alt 05.10.2004, 15:24   #6
Wusch
 
Registriert seit: 08/2004
Ort: München
Beiträge: 19.817
die eltern hätten sich schon elber fragen sollen, bevor sie den sprößling in die welt esetzt hatten...und wenn der so komisch drauf ist, dass er seine eltern nicht wissen läßt, ob er nu gut oder schlecht in der schule ist, dann werden sie in den 18 jahren der erziehung schon was falsch gemacht haben....

ich glaub auch nicht, dass diese regelung rechtlich bestand haben wird...
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Wusch ist offline  
Alt 05.10.2004, 15:25   #7
Wusch
 
Registriert seit: 08/2004
Ort: München
Beiträge: 19.817
ui...sie hätte sich Selber fragen sollen und nicht etwa giovane elber *raf*
...ich und meine hektischen tippfehler...
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Wusch ist offline  
 

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