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Du befindest dich im Forum: Archiv: Streitgespräche. Was regt Euch auf ... ? |
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01.06.2006, 16:39 | #1 |
Member
Registriert seit: 01/2006
Ort: Nähe Aachen
Beiträge: 460
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Rechte bei Dienstleistungen
Hi ihrse,
ich hab da mal ne Frage zum Thema Dienstleistungen und welche Rechte man da hat: Mein Freund hat vor kurzem sein Auto in eine Fachwerkstatt gebracht um die Ventile neu einstellen zu lassen und nen kompressionstest machen zu lassen. Als er das Auto hinbrachte lief er einwandfrei, und als er ihn wieder holen ging, lief er nicht mehr richtig. Heißt, das die Drehzahlen schwankten immer von 200 bis hoch auf 1500 und wieder runter auf 200, und wieder das selbe spielchen von vorne.. Also dürfte ja wohl klar sein, dass der Fehler bei der Werkstatt liegt wenn der wagen vorher noch ohne probleme lief. (ps: mein Freund ist der totale Crack, was sein auto angeht, und der kennt sich super gut aus. er hat den werkstatt-futzis auch direkt gesagt, sie sollen nur das machen was er gesagt hat, wenn sie irgendwas anderes verstellen würden, würde er das eh merken.) die Werkstatt legt es jetzt aber so aus, dass sie alles richtig gemacht hätten und durch einen unglaublichen zufall sein auto genau in dem moment angefangen hätte zu spinnen, als er ihn da wieder abgeholt hat.. :Neutrino-spinnen: jetzt fragen wir uns ob man da irgendwie gegen diese werkstatt vorgehen kann. Laut BGB ist es beim Verbrauchsgüterkauf ja so, dass die Vermutung gilt, dass ein Mangel schon bei Gefahrenübergang bestand, wenn innerhalb von 6 Monaten gerügt wird. Lehnt der Verkäufer die Mängelrüge ab, muss er beweisen, dass der Käufer die Sache beschädigt hat. Aber wenn man sein auto in der Werkstatt reparieren lässt ist das ja eine Dienstleistung.. Wie sieht dann da aus?? Dank euch schon im vorraus für eure Hilfe!! |
01.06.2006, 16:39 | #00 |
Administrator
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Hallo Sabrina1402, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
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01.06.2006, 20:50 | #2 | ||
Member
Themenstarter
Registriert seit: 01/2006
Ort: Nähe Aachen
Beiträge: 460
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:heulen:
keiner der sich da auskennt???
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01.06.2006, 21:09 | #3 | ||
Registriert seit: 08/2004
Ort: München
Beiträge: 19.817
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frag mal lichtblick, vanhelsing und rabbia
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02.06.2006, 08:55 | #4 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Hat dein Freund schon bezahlt?
Wenn nicht: nicht bezahlen. Die werden dann entweder das Auto reparieren oder tatsächlich vor Gericht gehen. Tun sie das, dann bezahlt er und leider hat er verloren, außer dein freund es etwa mitr Zeugen beweisen kann. Tun die das nicht, dann weil sie wissen, daß sie es nicht können. So müßt ihr euch nicht bemühen und so weiß die Werkstatt, daß es ernst gemeint ist.
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02.06.2006, 12:48 | #5 | ||
Member
Themenstarter
Registriert seit: 01/2006
Ort: Nähe Aachen
Beiträge: 460
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leider hat er es bemerkt nachdem er die rechnung bezahlt hat...
er ist ja hinterher noch mal hingefahren und meinte wenn die das nicht sofort in ordnung bringen, wär kirmes in der bude. die haben dann irgendwas gemacht, aber ist so geblieben...
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02.06.2006, 13:48 | #6 | ||
Darkwing X
Registriert seit: 01/2001
Beiträge: 3.658
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Mit der Garantie ist das so eien Sache, da müssen einige Dinge berücksichtigt werden.
Das gezahlt wurde war richtig, den die Leistung die er bezahlt hat wurde ja wohl auch erbracht. Ventile einstellen und Kompressionstest. Nun geht es an die Fehlersuche, wenn der Fehler mit der Reperatur in Verbindung steht, dann hat man gute Chancen das die Werkstatt das erledigt. Allerdings kann es durchaus vorkommen, dass ein Fahrzeug nach erfolgter Reperatur anfängt zu spinnen, jedoch aus einem bi sdato nicht auffällig gewordenen Fehlergrund. Frage1 wäre, warum musste das Auto in die Werkstatt? Frage2 war es eine Markenwerkstatt oder eine Fachwerkstatt? Frage3 um welches Auto mit welchem Motor und wie modifiziert handelt es sich hier? Denn wenn man die Fehlerquelle gefunden hat, dann kann man sagen ob es von der Reperatur der Werkstatt herrührt, dann redet man ruhig mit diesen Leuten und dann passiert da schon was.
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02.06.2006, 18:56 | #7 | ||
Quoten-, äh, -dings
Registriert seit: 03/2006
Beiträge: 4.917
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Wir hatten mal Probleme mit einem Firmen-PC: Gestern noch ordnungsgemäß runtergefahren, heute beim Startvorgang festgestellt, dass er Schrott ist.
Mainboard austauschen lassen, später ging die Festplatte kaputt, wurde ebenfalls ausgetauscht. Eines Tages haben wir ihn wieder ordnungsgemäß runtergefahren und am nächsten Tag woanders aufgestellt und wieder eingeschaltet. Und von da an war er Schrott, derselbe Mainboard-Defekt wie beim ersten Mal. Wir hatten auch mal einen Drucker auf Gewährleistungsbasis reparieren lassen. Als er verschickt wurde, war er picobello; als wir ihn auspackten, war er Totalschaden.
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03.06.2006, 12:41 | #8 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
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05.06.2006, 15:12 | #9 | |||
Member
Registriert seit: 06/2006
Ort: Berlin, Prenzlauer Berg
Beiträge: 62
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Zitat:
Ein netter ton sollte bei allem ärger gewahrt werden. anders macht dein freund da sicher keine punkte. wie wäre es mit einem unabhängigen prüfer?
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06.06.2006, 10:32 | #10 | |||
Darkwing X
Registriert seit: 01/2001
Beiträge: 3.658
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Zitat:
Ohne anerkennung eine rRechtspflicht usw. Da gibt es einen richtigen Salmon zu, aber lieber Andrew, nur weil eine Werkstatt mal etwas macht OHNE gleich eine Rechnung zu schreiben, gestehen sie keine Schuld zu. Das wäre ja noch schöner, dann würden nämlich erstmal solche Sachen wie Scheinwerferbirne wechseln berechnet usw, ist ja auch alles Dienstleistung. Aber dafür bekommt man in der heutigen Zeit eh kein dankeschön mehr vom Kunden. So langsam mache ich mir wirklich gedanken über die zurechnungsfähigkeit mancher Kunden, wenn immer gleich so geschossen wird. Aber das Gespräch mit dem Chef würde ich irgendwann auch suchen, aber BITTE in einem höfflichen Tonfall mit genauer beschreibung der Tatsachen.
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