19.06.2006, 15:43 | #51 | |||
Ecken und Kanten
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19.06.2006, 15:46 | #52 | ||
Ecken und Kanten
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Aber in dem konkreten Fall mag Stoiber der Ansicht gewesen sein, er müsse mal wieder etwas Profil zeigen, damit er in Berlin wahrgenommen wird.
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19.06.2006, 15:47 | #53 | |||
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Themenstarter
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19.06.2006, 15:55 | #54 | |||
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19.06.2006, 16:40 | #55 | ||||||
night strike specialist
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SchwesterHerzchen, Menschen des öffentlichen Lebens, insbesondere Politiker, finden immer bei irgendjemandem Gehör. Und das hast du ja, nachdem du es zunächst ausgeschlossen hast, auch sehr richtig festgestellt: Im schönen Bayern gibt es sicherlich so manchen konservativen Hobbykatholiken, bei dem der Vorschlag Stoibers auf positive Resonanz treffen dürfte. Wir sind uns also alles andere als einig. Zitat:
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19.06.2006, 16:43 | #56 | |||
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Dass Dinge, die anderen heilig sind, absichtlich ins Lächerliche gezogen werden, ist Gotteslästerung. So sehr mir auch Stoibers Politik missfällt und sowenig ich auch religiös bin, denke ich trotzdem, dass es nicht gegen die Meinungsfreiheit geht, sich gegen Gotteslästerungen auszusprechen. Denn es geht ja bei Gotteslästerungen weniger um Kritik und Meinungsäußerung als ums Beleidigen. Es wäre also eher ein Sonderfall des Beleidigens (das ja auch ein Straftatbestand ist). Akzeptabel wäre, wenn das Lästern Aspekte einer Religion betrifft, die so unmoralisch sind, dass die Gotteslästerung daneben nicht ins Gewicht fällt. Ansonsten finde ich Stoibers Vorschlag nachvollziehbar, Leuten die Möglichkeit geben zu wollen, sich gegen die Verletzung religiöser Gefühle ggf. zu wehren. Nur ist das Maß, das er ansetzt (Haftstrafe) m.E. unverhältnismäßig.
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19.06.2006, 16:57 | #57 | |||
Forumsgast
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Geile Subsumstionstechnik des § 185 StGB. Gibt es eigentlich auch eine fahrlässige Beleidigung? Sofern ich glaube, dass Gott für mich existent ist, könnte man über § 187 StGB ( Verleumdung) ernsthaft nachdenken. :d :d :d
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19.06.2006, 17:13 | #58 | ||
night strike specialist
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Der bestehende Gotteslästerungsparagraph ist bereits sinnlos, und eine Verschärfung desselben sowieso.
Wieso auch sollte Gotteslästerung einen wirklich gläubigen Menschen treffen? Sie wissen doch, dass ihre Glaubensobjekte anders (gewesen) sind, als sie von Gotteslästerern, oder auch mal von Karikaturisten, in verächtlicher Weise beschrieben oder dargestellt werden. Insofern macht es auch keinen Unterschied, ob Menschen ihre Verachtung, oder sogar ihren mehr oder minder latenten Hass gegenüber Religionen für sich behalten, oder irgendwie zum Ausdruck bringen. Was Gotteslästerung eigentlich nur zeigt ist das mangelnde Niveau derjenigen Person, die sie in irgendeiner Form ausübt, sei es durch verächtliche Aussagen, Veröffentlichung und Verbreitung von geschmacklosen Karikaturen, oder anderweitig. Davon abgesehen ist ein strafrechtlicher Schutz von Religionen und religiösen Gefühlen mit der Freiheit von Wissenschaft und Meinung nicht zu vereinbaren. Auch die historische Erfahrung zeigt ja, dass entsprechende Versuche stets missbraucht wurden. Von daher sollte man solch mittelalterliche Relikte wie den Gotteslästerungsparagraphen schlicht und ergreifend ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch streichen, anstatt ihn noch zu verschärfen, denn er ist einer Gesellschaft, die sich gerne gegenüber anderen damit rühmt den Prozess der Aufklärung durchlaufen zu haben, absolut unwürdig. Der strafrechtliche Schutz von religiösen Gefühlen ist vor allem deshalb unsinnig, weil sich ein entsprechender Tatbestand sowieso nie eindeutig definieren ließe und Urteile damit automatisch immer in der Nähe der Willkür angesiedelt wären. Schlimmere Unwerturteile als solche willkürlichen dürfte es für Juristen doch gar nicht geben, oder? Der Tatbestand ist deshalb undefinierbar, weil jeder Mensch unterschiedliche Wahrnehmungen davon hat, wann er sich in seinen religiösen Gefühlen verletzt fühlt. Sowohl bei religiösen, als auch bei philosophischen Anschauungen kommt noch verstärkend hinzu, dass das, was für den einen absoluter Nonsens ist, für den anderen eine unumstößliche Wahrheit darstellen kann. Deshalb: Keine Verschärfung des Gotteslästerungsparagraphen, sondern ersatzlose Streichung!
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19.06.2006, 17:25 | #59 | |||
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Streichung werden die verfassungsrechtlicher wohl zu verhindern wissen. 2 Juristen-4 Meinungen. :d Ich nehm den Stoiber-Ede - Vorschlag eher vor der humorvollen Seite: Ich glaube, dem Stoiber ist als bekennender Antialkoholiker der Enzianschnaps nicht bekommen, den er möglicherweise im Zuge der Fußballweltmeisterschaft bei einem Anlass trinken musste. In Zeiten von "die Welt zu Gast bei Freunden" macht er eine Welle, weil hochstwahrscheinlich der Junge aus Theran an seine Haustür in Wolfratshausen klingelt. *kopfschüttel*
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19.06.2006, 17:44 | #60 | ||||||
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(Wobei ich sowieso nicht glaube, dass so etwas oft in Anspruch genommen würde, da es sicher nicht alle religiösen Leute scheren wird, was andere von ihrer Religion denken, aber prinzipiell halte ich die Idee nicht für so verwerflich in Bezug auf Meinungsfreiheit wie andere hier).
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