16.09.2006, 16:28 | #681 | ||||||
Golden Member
Registriert seit: 10/2004
Beiträge: 1.246
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Nur dass Konsequenz der Wiederholungsgefahr beim einen die Bestrafung und beim anderen eine Maßregel ist. Zitat:
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1) Wenn der Gedanke der Vergeltung, nicht bestünde, sondern ausschließlich der Gedanke der Resozialiserung, wie würde man dann das Strafmaß bestimmen? Bei schuldunfähigen Tätern, die auf Grund einer psychischen Störung in den Maßregelvollzug kommen (und eben mangels Schuld keine Bestrafung stattfindet) ist diese Maßregel unbefristet. Eben da man nicht vorhersehen kann, ob und wann jemand als geheilt zu betrachten ist. Nehmen wir also mal an, es gebe den Gedanken der Vergeltung (Strafe bemisst sich nach der Schuld) nicht, sondern es würde rein auf Gedanken der Resozialisierung abgestellt – dann müsste man den Täter, wie eben bei Schuldunfähigen, auf unbefristete Zeit inhaftieren, da ja eben noch nicht abzusehen ist, wann er denn wieder als resozialisiert gelten kann. Was sagst Du dazu? Und: 2) Um weiter an dem Beispiel zu bleiben: Wenn man denn nun einen vierfachen Mörder hätte, bei dem man mit Sicherheit sagen kann, er hätte jetzt schon, also zum Beispiel im Laufe seines Prozesses sein Unrecht eingesehen und man könnte auf Grund von Gutachten feststellen, dass keine Wiederholungsgefahr bestünde - dann sollte man ihn nicht zumindest wegen der begangenen Strafen verurteilen, eines gewissen Gerechtigkeitsempfinden wegen? Ich bin auch der Meinung, dass Schwerpunkt im Rahmen des Strafvollzuges Gedanken wie Resozialisierung, etc. sein sollten. Allerdings gänzlich darauf verzichten, auch das begangene Unrecht zu bestrafen, damit tue ich mich (noch) etwas schwer. Zumindest bei besonders schwerwiegenden Straftaten. Auch für das Gerechtigkeitsempfinden aller – was wohl durch den zugegeben reichlich abstrakten Ausdruck „Herstellung der Rechtsordnung“ gemeint ist? Das noch in Klammern, da mir der Gedanke an sich gefällt oder gefallen könnte.
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16.09.2006, 17:00 | #682 | ||||||
Golden Member
Registriert seit: 10/2004
Beiträge: 1.246
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Indem der Staat den Gedanken der Vergeltungstheorie AUCH in das Strafrecht miteinbezieht, werden erstens nicht andere rechtstaatliche Grundsätze wie ein faires Verfahren ausgehebelt (was bei Selbstjustiz der Fall wäre) und außerdem die Bestrafung nicht als Vergeltung im Sinne von Rache betrachtetet, sondern im Sinne eines gerechten Strafens. Und egal welche Strafe man nun heranzieht - überallem steht ja noch die anfänglich von mir erwähnte Menschenwürde. Zitat:
Geändert von Carla727 (17.09.2006 um 09:48 Uhr) |
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27.09.2006, 19:58 | #683 | ||||||||
Cosmic Hobo
Registriert seit: 03/2004
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Beiträge: 2.754
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Wenn es sich bestätigen sollte, dass der freie Wille eine Illusion ist, würde weder die Generalprävention noch die Spezialprävention überflüssig, wohl aber die Vergeltungstheorie. Da das Gehirn ein wandelbares Organ ist, müssten wir die Täter so lange einsperren, bis sich entsprechende Nervenzellen gebildet haben, die ein Verhalten ermöglichen, welches moralisch erwünscht ist. Zitat:
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28.09.2006, 12:04 | #684 | |||
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Themenstarter
Registriert seit: 07/2004
Beiträge: 4.745
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vielleicht gerade nicht in diesem thread, aber in genügend anderen gehört es mittlerweile anscheinend zum guten ton. das macht noch nicht mal halt vor unseren allseits beliebten spezialusern die für sich in anspruch nehmen immer mit samthandschuhen behandelt zu werden, anderen dafür eine frechheit nach der anderen auftischen. ich meine das verlogene frechheiten noch eher bestraft gehören als einfache beleidigungen. und ausserdem, wenn ich bestimmte user für ihre verlogenheit zb. "verlogenes a.rschloch" nennen würde, so wäre dies keine beleidigung sondern vielmehr eine feststellung und ein ausdruck meines empfindens. ich finde es nicht schlimm wenn mich jemand (zb. aus einer emotion heraus) "a.rschloch" nennt, es aber dumm wenn er dafür gesperrt würde. schlimm finde ich es wenn man mir dinge unterstellt die bewußt erlogen sind um mich in misskredit zu bringen und der user dafür ungestraft davon kommt weil das ja anscheinend keine beleidigung ist. jetzt kann jeder mal für sich überlegen was das üblere vergehen ist. du hast also recht, es ist nicht kompliziert keinen (offensichtlich) zu beleidigen. es ist aber unglaublich leicht jemanden noch viel schlimmer zu beleidigen wenn man nur die richtige wortwahl beherrscht. es werden ja nur offensichtliche beleidigungen geahndet. das ist für rethorisch weniger bewanderte user eine klare benachteiligung und diskriminierend.
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28.09.2006, 12:33 | #685 | ||
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Themenstarter
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Beiträge: 4.745
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expat, du hast natürlich recht.
aber manche user betteln durch ihre beiträge förmlich darum das man sie so wahrnimmt wie ich es beschrieb. das geschriebene gibt ja durchaus manchmal auskunft darüber mit was für eine art mensch man es zu tun hat.
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28.09.2006, 12:40 | #686 | |||
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28.09.2006, 12:41 | #687 | |||
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