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Alt 15.08.2007, 14:23   #21
Monita
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Beiträge: n/a
Die Eltern haben doch wohl eindeutig ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt.
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Alt 15.08.2007, 14:31   #22
Lilliane19
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Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Monita Beitrag anzeigen
Die Eltern haben doch wohl eindeutig ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt.
Genau!

Mal ehrlich welches 13jährige Mädchen würde sich nicht als Älter ausgeben wenn ihr ein älterer Junge gefällt???

Hatte mit 13 einen 17jährigen als Freund der dachte dass ich 15 wäre... meine Eltern wussten davon...
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Alt 15.08.2007, 14:39   #23
Grant
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Registriert seit: 04/2005
Beiträge: 7.178
Zitat:
Zitat von Gaskazim Beitrag anzeigen
Dann ist die Sache klar :

In dubio pro reo !
Keine Ahnung ob das in der Türkei auch gilt, ich befürchte nicht.
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Grant ist offline  
Alt 15.08.2007, 15:06   #24
Lunar Eclipse
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Gaskazim Beitrag anzeigen
Dann ist die Sache klar :

In dubio pro reo !
Gilt auch in der Türkei, greift aber nicht automatisch, nur weil keine eindeutigen Spuren gesichert werden konnten. Hat das Gericht keine Zweifel, d.h., schenkt es dem vermeintlichen Opfer Glauben, wird er verurteilt. Ist in D doch auch nicht anders.

IANAL, natürlich.
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Alt 15.08.2007, 15:34   #25
Grant
Dauerhaft Gesperrt
 
Registriert seit: 04/2005
Beiträge: 7.178
Zitat:
Zitat von Lunar Eclipse Beitrag anzeigen
Gilt auch in der Türkei, greift aber nicht automatisch, nur weil keine eindeutigen Spuren gesichert werden konnten. Hat das Gericht keine Zweifel, d.h., schenkt es dem vermeintlichen Opfer Glauben, wird er verurteilt. Ist in D doch auch nicht anders.

IANAL, natürlich.
Nur wird hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen. 1. Ist er kein Schwerverbrecher 2. Reichen die Beweise nicht für eine Vergewaltigung 3. Darf so eine Untersuchung nicht ewigs gehen und 4. Darf ein Jugendlicher nicht mit erwachsenen Schwerverbrechern eingesperrt werden.

Vor allem ist die Spurensicherung wohl mehr als Banal. Ich denke, hier geht es um was politisches.
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Grant ist offline  
Alt 15.08.2007, 15:45   #26
Lunar Eclipse
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Grant Beitrag anzeigen
2. Reichen die Beweise nicht für eine Vergewaltigung
Ob der Beweis geführt wurde, entscheidet das Gericht.
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Alt 15.08.2007, 15:46   #27
joos
Senior Member
 
Registriert seit: 10/2006
Beiträge: 623
Wenn einem in Deutschland eine Frau glaubhaft einen sexuellen Missbrauch vorwirft, wird man unter Umständen auch in Untersuchungshaft landen. Solange, bis die Schuld/Unschuld festgestellt wird, oder man wegen Zweifel freigelassen wird. Deshalb heißt es ja auch UNTERSUCHUNGShaft. Dass der Ruf (oder gar das Leben) eines zu Unrecht beschuldigten Mannes damit wohl zerstört ist, das ist auch in Deutschland oft der Fall. Man erinnere sich an prominente Opfer wie z.B. Andreas Türck, der seine berufliche Laufbahn und seinen Ruf zerstört sah. (Damals hat ihm eine Frau vorgeworfen, Trück hätte sie zu Oralem Sex (Oral=Mund) gezwungen; dies war dann nachweislich eine Falschaussage von einer psychisch kranken Frau, das hat dem Türck dann aber leider auch nichts mehr geholfen...und an seine Talkshow kann sich heute wohl keiner mehr erinnern)
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joos ist offline  
Alt 15.08.2007, 15:54   #28
joos
Senior Member
 
Registriert seit: 10/2006
Beiträge: 623
Und manche hier scheinen sexuelle Freizügigkeit mit sexuellem Missbrauch zu verwechseln.
Wenn Marco W. vesucht hat, während das Kind schlief sie zu penetrieren und weil es nicht geklappt hat sie "vollgewixxt" hat, dann ist er selbstverständlich des sexuellen Missbrauchs schuldig.
Wenn sie sich freiwillig von ihm "vollwixxen" hat lassen (dh. er mit ihrem Einverständnis auf sie gewixxt hat, dann siehts rechtlich vermutlich anders aus)

Ok, die Wortwahl ist jetzt nicht sehr "niveauvoll", die ganze Geschichte mit dem Marco W. aber bei Gott auch nicht.
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joos ist offline  
Alt 15.08.2007, 22:29   #29
Wusch
 
Registriert seit: 08/2004
Ort: München
Beiträge: 19.817
diese geschichte ist für mich völlig lachhaft!

ein mädchen, das sich älter macht und seinen spaß hat.
ein junge, der sich nix dabei denkt, mit einer angeblich 15jährigen petting zu machen.

eine mutter, die darüber zu spinnen anfängt.

was ich an der ganzen sache nicht nachvollziehen kann, ist, dass das türkische gericht die ursprüngliche aussage des arztes kannte, nach dem keine vergewaltigung vorliegt.

demzufolge sollte marco längst frei sein.
zumindest aber nach dem letzten verhandlungstag.

@joos
bitte was sollt denn daran sexueller missbrauch sein, wenn sie pennt, während er wichst?

ich bin aus anderen gründen übrigens dafür, dass die türkei der eu beitreten darf (mehr jedenfalls als rumänien und bulgarien), aber so geht es nun nicht - da muss sich schon noch einiges tun!
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Wusch ist offline  
Alt 15.08.2007, 22:31   #30
Wusch
 
Registriert seit: 08/2004
Ort: München
Beiträge: 19.817
Zitat:
Zitat von Lunar Eclipse Beitrag anzeigen
Die Türkei ist ein souveräner Staat, wenn Inhaftierung oder Haftbedingungen gegen türkisches Recht verstoßen, ist es an seinem Anwalt, etwas dagagen zu unternehmen. Ich denke nicht, dass westeuropäische Moralvorstellungen in die Diskussion eingebracht werden sollten, das hielte ich für anmaßend.

Auf der anderen Seite gibt es natürlich die Möglichkeit, etwas zu ändern, und nicht unbedingt nur wegen eines Marco W. Ich denke da an die Beitrittsverhandlungen zur EU, in denen gemeinsame Wertvorstellungen durchaus eine Rolle spielen (sollten). Hier hätte die Türkei mindestens die Möglichkeit, guten Willen zu zeigen .
demzufolge darf man dann doch durchaus "anmaßend" sein
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