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Alt 02.01.2008, 18:09   #31
Lunar Eclipse
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Lady Elisabeth Beitrag anzeigen
Die gesamte Bevölkerung wird bei einer Gendatenbank als potentielle Verbrecher hingestellt, der Grundsatz des Strafrechtes (In dubio pro reo) hat ausgedient und umbenannt in "Im Zweifel sind ALLE angeklagt".
Verdächtig, nicht angeklagt. Bei Sexualdelikten ist ja zunächst das gesamte Umfeld verdächtig, auch wenn es nicht offen ausgesprochen wird. Bei einem Einbruch sind es entsprechend die Bewohner oder Angestellten selber, da solche Insiderbrüche eben häufig sind. Die Kriminalistik muss sich, soweit es organische Spuren betrifft, auf diese Kreise beschränken. Das kann auch bedeuten, dass Spuren, die nicht zuzuordnen sind, ignoriert werden müssen. Kann man dagegen durch ein paar verlorene Haare ausserhalb des Kreises der Verdächtigen ermitteln, entlastet man diese womöglich durch das neue Indiz.
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Alt 02.01.2008, 18:23   #32
Holde_Fee
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Ein Großteil der Daten werden nur länger aufbewahrt. Gesammelt wurden diese Daten (mit eurem Einverständnis) schon lange.

Außerdem bitte ich die hier mitlesenden Datenbank-Spezialisten um eine Auskunft bzgl. der Auswertung/ Abfrage der Daten.
Wie kann diese dargestellt werden?
Ich als Laie kann mir nur schwer vorstellen, wie die unterschiedlichen Datenbanken nutzbar gemacht werden können bzw. wie ein Datentransfer stattfinden soll. Sollte die Deutsche Telekom dafür zuständig sein, haben sich die Fragen erledigt.
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Alt 02.01.2008, 18:42   #33
Lunar Eclipse
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Dank SQL, einer Datenbank Sprache, sind der Austausch und die Abfrage von Daten aus unterschiedlichen Beständen kein Problem. Man kann sozusagen ein zentrales Programm schreiben, das verschiedene Banken füttert, abfragt und Informationen kombiniert. Sichere Verbindungen über das Internet, wie man sie auch für den Zahlungsverkehr benutzt, vernetzen die Systeme untereinander. Beantwortet das die Frage, Fee?

(ich bin kein Datenbankspezialist, aber interessierter Laie. Korrekturen sind willkommen )
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Alt 02.01.2008, 18:44   #34
Lady Elisabeth
Member
 
Registriert seit: 09/2007
Beiträge: 88
Zitat:
Zitat von Lunar Eclipse Beitrag anzeigen
Verdächtig, nicht angeklagt. Bei Sexualdelikten ist ja zunächst das gesamte Umfeld verdächtig, auch wenn es nicht offen ausgesprochen wird. Bei einem Einbruch sind es entsprechend die Bewohner oder Angestellten selber, da solche Insiderbrüche eben häufig sind. Die Kriminalistik muss sich, soweit es organische Spuren betrifft, auf diese Kreise beschränken. Das kann auch bedeuten, dass Spuren, die nicht zuzuordnen sind, ignoriert werden müssen. Kann man dagegen durch ein paar verlorene Haare ausserhalb des Kreises der Verdächtigen ermitteln, entlastet man diese womöglich durch das neue Indiz.

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Lady Elisabeth ist offline  
Alt 03.01.2008, 01:15   #35
poor but loud
Quoten-, äh, -dings
 
Registriert seit: 03/2006
Beiträge: 4.911
Zitat:
Zitat von Lady Elisabeth Beitrag anzeigen
Die gesamte Bevölkerung wird bei einer Gendatenbank als potentielle Verbrecher hingestellt, der Grundsatz des Strafrechtes (In dubio pro reo) hat ausgedient und umbenannt in "Im Zweifel sind ALLE angeklagt".
Zunächst einmal wirfst Du, wie weiter oben schon ausgeführt, "angeklagt" und "verdächtigt" durcheinander. Der Grundsatz "in dubio pro reo" bezieht sich auch nicht auf die Frage, ob das gegen einen bestimmten Tatverdächtigen gerichtete Ermittlungsverfahren mit einer Anklage endet, sondern darauf, ob das gegen einen bestimmten Angeklagten gerichtete Strafverfahren mit einer Verurteilung endet.

Vom Verfahrensablauf her ändert sich nicht viel. Schon immer konnten die Staatsanwaltschaften gegen jeden ermitteln, gegen den ein Anfangsverdacht vorliegt. Jene Tatverdächtigen, die am wahrscheinlichsten für die konkrete Straftat verantwortlich waren, wurden angeklagt. All diese Maßnahmen sind auch zulässig, wenn noch Zweifel an der Täterschaft bestehen. Andernfalls gäbe es nur noch Mord und Totschlag, weil sich jeder Straftäter darauf verlassen könnte, dass so gut wie nie eine Straftat aufgeklärt werden kann.

Bevor die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, also ein Strafverfahren einleiten kann, prüft das Strafgericht, ob wie wahrscheinlich eine Verurteilung des/der Angeklagten ist, und lässt je nachdem die Anklage zu oder auch nicht. Im Strafverfahren wird dann geklärt, ob auch wirklich letzte Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten nach menschlichem Ermessen ausgeräumt werden können. Ist das nicht der Fall, so wird der Angeklagte freigesprochen. Eventuell ergeben sich auch jetzt erst Hinweise auf weitere Tatverdächtige oder auf die mögliche Täterschaft von Leuten, die man eigentlich schon als Tatverdächtige ausgeschlossen hatte. Je nachdem, wie stichhaltig diese Verdachtsmomente sind, erhebt die Staatsanwaltschaft dann Anklage gegen den/die neuen Tatverdächtigen, oder das Gericht lässt die Anklage nicht zu, oder die Staatsanwaltschaft verzichtet mangels Beweisen auf Anklageerhebung. Dann bleibt die Straftat ungesühnt. Und wenn es um Mord oder Vergewaltigung geht, ist das Geschrei groß.
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poor but loud ist offline  
Alt 03.01.2008, 03:38   #36
roadrunner80
Golden Member
 
Registriert seit: 05/2006
Beiträge: 1.234
Zitat:
Zitat von Banzay
Wie steht Ihr den dazu? Ich fände es nicht schlecht wenn wir eine Gen-Datenbank aufbauen würden wo man jedem der in Deutschland geboren wird oder nach Deutschland einreisen will oder straffällig geworden ist eine DNA Probe entnommen wird.

Für viele klingt das jetzt für totale Überwachung, doch in finde ich das viel weniger Überwachung ist als alles anderes was die Politik will. Meine Daten werden einfach durch einen Computer gejagt und nur wenn ein Treffer vorliegt wird mein Name ausgespuckt.
Irgendwie wundert mich diese Aussage etwas, wo du doch sonst - wenn ich mich recht erinnere - sehr vehement gegen staatliche Eingriffe argumentierst. Gäbe es eine umfassende Gendatenbank, dann würde diese nicht nur einen exorbitanten Datenwust erzeugen, sondern du würdest auch jedes Mal dann in Verdacht geraten, wenn du DNA-Spuren an einem Ort hinterlassen hast, der einige Tage oder ggf. Wochen später zu einem Tatort wird. Das gilt natürlich vor allem für öffentlich zugängliche Örtlichkeiten. Du müsstest dich definitiv auf einige Unannehmlichkeiten einstellen.
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roadrunner80 ist offline  
Alt 03.01.2008, 11:10   #37
Lady Elisabeth
Member
 
Registriert seit: 09/2007
Beiträge: 88
Zitat:
Zitat von poor but loud Beitrag anzeigen
Zunächst einmal wirfst Du, wie weiter oben schon ausgeführt, "angeklagt" und "verdächtigt" durcheinander. Der Grundsatz "in dubio pro reo" bezieht sich auch nicht auf die Frage, ob das gegen einen bestimmten Tatverdächtigen gerichtete Ermittlungsverfahren mit einer Anklage endet, sondern darauf, ob das gegen einen bestimmten Angeklagten gerichtete Strafverfahren mit einer Verurteilung endet.

Ich weiß sehr gut, was der Grundsatz bedeutet. Aber vielen Dank für die mehrfache Aufklärung

Zitat:
Zitat von poor but loud Beitrag anzeigen
Vom Verfahrensablauf her ändert sich nicht viel. Schon immer konnten die Staatsanwaltschaften gegen jeden ermitteln, gegen den ein Anfangsverdacht vorliegt. Jene Tatverdächtigen, die am wahrscheinlichsten für die konkrete Straftat verantwortlich waren, wurden angeklagt. All diese Maßnahmen sind auch zulässig, wenn noch Zweifel an der Täterschaft bestehen. Andernfalls gäbe es nur noch Mord und Totschlag, weil sich jeder Straftäter darauf verlassen könnte, dass so gut wie nie eine Straftat aufgeklärt werden kann.

Bevor die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, also ein Strafverfahren einleiten kann, prüft das Strafgericht, ob wie wahrscheinlich eine Verurteilung des/der Angeklagten ist, und lässt je nachdem die Anklage zu oder auch nicht. Im Strafverfahren wird dann geklärt, ob auch wirklich letzte Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten nach menschlichem Ermessen ausgeräumt werden können. Ist das nicht der Fall, so wird der Angeklagte freigesprochen. Eventuell ergeben sich auch jetzt erst Hinweise auf weitere Tatverdächtige oder auf die mögliche Täterschaft von Leuten, die man eigentlich schon als Tatverdächtige ausgeschlossen hatte. Je nachdem, wie stichhaltig diese Verdachtsmomente sind, erhebt die Staatsanwaltschaft dann Anklage gegen den/die neuen Tatverdächtigen, oder das Gericht lässt die Anklage nicht zu, oder die Staatsanwaltschaft verzichtet mangels Beweisen auf Anklageerhebung. Dann bleibt die Straftat ungesühnt. Und wenn es um Mord oder Vergewaltigung geht, ist das Geschrei groß.
Sehr nett, daß Ihr auf mein eines - vielleicht nicht ganz so stichhaltiges - Argument eingeht ("herfallt" wäre wohl der bessere Ausdruck ). Da Ihr aber alles kluge Leute seid bin ich mir sehr sicher, Ihr wißt, was ich mit meiner Aussage Euch nahe bringen wollte - aber Ihr WOLLT eben nicht verstehen. Wenn es Euch besser gefällt: Es besteht grundsätzlich also ein Generalverdacht gegen jeden. Sehr schönes Gefühl. Aber nein...Gefühle zählen natürlich nicht, wenn nur EIN Menschenleben dadurch gerettet werden kann. Und das bezweifle ich. Und wer meint, eine Gendatenbank sei für Verbrechen abschreckend, dem kann ich ehrlich nicht ganz folgen. Mich erinnert eine Gendatenbank doch sehr an Methoden, die wir längst hinter uns gelassen haben (dachte ich zumindest). Es gab ja schließlich auch Zeiten, in denen zum "Schutz der Allgemeinheit" vielleicht-bestimmt-eventuell Schwachsinnige zwangssterilisiert wurden. Aber jetzt wird wieder ein Aufschrei losgehen, denn DAS ist natürlich etwas gänzlich anderes... Klar. Sicher. Wers glaubt...Bevormundung und Kontrolle sind Bevormundung und Kontrolle - egal, wie man es hinstellen will

Es wäre im übrigen doch mal interessant zu erfahren, ob es außer der reißerischen "Vergewaltigungs- und Mordverhinderungstheorie" noch andere Argumente pro Gendatenbank gibt.

Wobei Lunar und meinereiner uns diesbezüglich nichts mehr zu sagen haben, wie wir wohl sicher beide finden. Meines Erachtens sollten nämlich Grenzen nicht überschritten werden, wenn man jemanden schon nett darauf hinweist. Wenn der andere sich dann daran einen Sch***dreck kümmert, dann habe ich dem nichts mehr zu sagen.

Zurück zum Thema:
Diese ganze Kontrollgeschichte soll uns allen das Gefühl von Sicherheit geben. Aber nur das Gefühl allein reicht nicht aus. Dadurch ist Sicherheit nicht gegeben. Ein Verbrecher findet immer einen Weg, ein Terrorist sowieso. Wir können uns einbilden, daß Gendatenbanken o. ä. uns Sicherheit geben. Aber verhindern tun sie gar nichts. Der gläserne Mensch ist für viele interessant, nicht nur für Aufklärer von Verbrechen. Und so sicher kann keine Datenbank sein. Es gibt Menschen, die wollen alles von einem wissen aus reiner Neugier und andere schlagen Profit daraus.
Ich meine, es gibt genug Spionageprogramme die sagen, wann Du wo online bist unter welchem Namen. Die sind sicher auch für irgendwas nütze Anonymität ist doch bereits heute ein Fremdwort.
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Lady Elisabeth ist offline  
Alt 03.01.2008, 11:32   #38
Lunar Eclipse
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Lady Elisabeth Beitrag anzeigen
Aber nein...Gefühle zählen natürlich nicht, wenn nur EIN Menschenleben dadurch gerettet werden kann. Und das bezweifle ich.
Das steht dir frei, nur sprechen Fakten dagegen: Es gibt Wiederholungstäter (darum wies ich explizit auf Sexualdelikte hin), deren Taten nur durch Aufklärung, nicht durch Abschreckung verhindert werden können. Selbst Hafturlauber mit guter Prognose begehen weiter Verbrechen, was also sollte einen nicht-Überführten daran hindern?

Zitat:
Zitat von Lady Elisabeth Beitrag anzeigen
Und wer meint, eine Gendatenbank sei für Verbrechen abschreckend, dem kann ich ehrlich nicht ganz folgen.
Hier hat das ja keine behauptet. Wenn Du eine Passage meines Beitrags so interpretiert hattest, dann s.o. für eine Präzisierung.

Zitat:
Zitat von Lady Elisabeth Beitrag anzeigen
Mich erinnert eine Gendatenbank doch sehr an Methoden, die wir längst hinter uns gelassen haben (dachte ich zumindest). Es gab ja schließlich auch Zeiten, in denen zum "Schutz der Allgemeinheit" vielleicht-bestimmt-eventuell Schwachsinnige zwangssterilisiert wurden.
Dass bei diesen Themen immer wieder Nazi-D thematisiert wird, ist verständlich. Nur kann man nicht heute sinnvolle Einrichtungen mit Blick auf ein mögliches, totalitäres System verhindern, in dem diese Daten dann sowieso erhoben würden. Und selbst ohne wäre der Schrecken, wie Du selbst angeführt hast, nicht geringer.

Zitat:
Zitat von Lady Elisabeth Beitrag anzeigen
Wobei Lunar und meinereiner uns diesbezüglich nichts mehr zu sagen haben, wie wir wohl sicher beide finden. Meines Erachtens sollten nämlich Grenzen nicht überschritten werden, wenn man jemanden schon nett darauf hinweist. Wenn der andere sich dann daran einen Sch***dreck kümmert, dann habe ich dem nichts mehr zu sagen.
Ich muss ja nicht alles kommentieren. Wenn aber meine Beiträge direkt oder indirekt aufgegriffen werden, erlaube ich mir auch eine Antwort. Hier lesen ja nicht nur wir beide.
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Alt 04.01.2008, 10:15   #39
das häschen
nowhere girl
 
Registriert seit: 09/2006
Beiträge: 2.806
Zitat:
Zitat von Lunar Eclipse Beitrag anzeigen
Ist die Angst vor dem "gläsern Werden" nicht viel ungewisser als die sehr konkrete Angst vor Terror und Verbrechen? Das Motiv "wir wollen ja nicht das Schlimmste annehmen" tauchte hier ja schon auf. Nun ist es aber eben so, dass das Schlimmste laufend passiert. Abschreckung wirkt nicht, erfolgreiche Strafverfolgung scheint der einzige Schutz zu sein.

Wenn auch nur ein einziges Kind dadurch vor Missbrauch bewahrt wird, ein Leben nicht zerstört wird, ist es das nicht wert, ein wenig darüber nachzudenken, wie berechtigt die Angst vor der Datenspeicherung ist?
Darüber nachdenken tun wir, sonst würden wir hier nicht posten , jedoch könnte man dann ja nur alle Männer in die Gendatenbank aufnehmen, wie wäre es denn damit?
Unfair?
Ja. Nur werde ich keinen sexuellen Missbrauch begehen, also, warum sollte ich in eine solche Datenbank?
Ich arbeite mit Menschen denen sexuelle Gewalt angetan wurde. Glaube mir also bitte, dass ich hier nichts banalisieren möchte und dass ich sehr gut weiß, wie weitreichend die Folgen sein können. Meine Abwehrhaltung einem gläsernden Menschen gegenüber, wie irreal diese auch sein mag (wovon ich übrigens nicht ausgehe ) ändere ich trotzdem nicht.
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das häschen ist offline  
Alt 04.01.2008, 10:50   #40
Lunar Eclipse
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von das häschen Beitrag anzeigen
[...] jedoch könnte man dann ja nur alle Männer in die Gendatenbank aufnehmen, wie wäre es denn damit?
Ich hätte damit kein Problem, wenn das eine erste Stufe hin zur Akzeptanz wäre. Mit einer vollständigen Erhebung wären Labore eh seeehr lange beschäftigt, glaube ich .

Zum Nachdenken über die Folgen: Gibt's konkrete Ängste? Hier wurde (ich glaube, von Lady) das "Fleisch" Szenario, also die Jagd auf Organspender genannt. Die Art der erhobenen Daten lässt allerdings keinen Rückschluss auf die Gewebeverträglichkeit zu. Das meine ich mit nachdenken, man kann ja auch überprüfen, ob die Ängste überhaupt gerechtfertig sind.
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