02.01.2008, 18:09 | #31 | |||
Forumsgast
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02.01.2008, 18:23 | #32 | ||
Forumsgast
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Ein Großteil der Daten werden nur länger aufbewahrt. Gesammelt wurden diese Daten (mit eurem Einverständnis) schon lange.
Außerdem bitte ich die hier mitlesenden Datenbank-Spezialisten um eine Auskunft bzgl. der Auswertung/ Abfrage der Daten. Wie kann diese dargestellt werden? Ich als Laie kann mir nur schwer vorstellen, wie die unterschiedlichen Datenbanken nutzbar gemacht werden können bzw. wie ein Datentransfer stattfinden soll. Sollte die Deutsche Telekom dafür zuständig sein, haben sich die Fragen erledigt.
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02.01.2008, 18:42 | #33 | ||
Forumsgast
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Dank SQL, einer Datenbank Sprache, sind der Austausch und die Abfrage von Daten aus unterschiedlichen Beständen kein Problem. Man kann sozusagen ein zentrales Programm schreiben, das verschiedene Banken füttert, abfragt und Informationen kombiniert. Sichere Verbindungen über das Internet, wie man sie auch für den Zahlungsverkehr benutzt, vernetzen die Systeme untereinander. Beantwortet das die Frage, Fee?
(ich bin kein Datenbankspezialist, aber interessierter Laie. Korrekturen sind willkommen )
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02.01.2008, 18:44 | #34 | |||
Member
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03.01.2008, 01:15 | #35 | |||
Quoten-, äh, -dings
Registriert seit: 03/2006
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Zitat:
Vom Verfahrensablauf her ändert sich nicht viel. Schon immer konnten die Staatsanwaltschaften gegen jeden ermitteln, gegen den ein Anfangsverdacht vorliegt. Jene Tatverdächtigen, die am wahrscheinlichsten für die konkrete Straftat verantwortlich waren, wurden angeklagt. All diese Maßnahmen sind auch zulässig, wenn noch Zweifel an der Täterschaft bestehen. Andernfalls gäbe es nur noch Mord und Totschlag, weil sich jeder Straftäter darauf verlassen könnte, dass so gut wie nie eine Straftat aufgeklärt werden kann. Bevor die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, also ein Strafverfahren einleiten kann, prüft das Strafgericht, ob wie wahrscheinlich eine Verurteilung des/der Angeklagten ist, und lässt je nachdem die Anklage zu oder auch nicht. Im Strafverfahren wird dann geklärt, ob auch wirklich letzte Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten nach menschlichem Ermessen ausgeräumt werden können. Ist das nicht der Fall, so wird der Angeklagte freigesprochen. Eventuell ergeben sich auch jetzt erst Hinweise auf weitere Tatverdächtige oder auf die mögliche Täterschaft von Leuten, die man eigentlich schon als Tatverdächtige ausgeschlossen hatte. Je nachdem, wie stichhaltig diese Verdachtsmomente sind, erhebt die Staatsanwaltschaft dann Anklage gegen den/die neuen Tatverdächtigen, oder das Gericht lässt die Anklage nicht zu, oder die Staatsanwaltschaft verzichtet mangels Beweisen auf Anklageerhebung. Dann bleibt die Straftat ungesühnt. Und wenn es um Mord oder Vergewaltigung geht, ist das Geschrei groß.
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03.01.2008, 03:38 | #36 | |||
Golden Member
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03.01.2008, 11:10 | #37 | ||||
Member
Registriert seit: 09/2007
Beiträge: 88
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Ich weiß sehr gut, was der Grundsatz bedeutet. Aber vielen Dank für die mehrfache Aufklärung Zitat:
Es wäre im übrigen doch mal interessant zu erfahren, ob es außer der reißerischen "Vergewaltigungs- und Mordverhinderungstheorie" noch andere Argumente pro Gendatenbank gibt. Wobei Lunar und meinereiner uns diesbezüglich nichts mehr zu sagen haben, wie wir wohl sicher beide finden. Meines Erachtens sollten nämlich Grenzen nicht überschritten werden, wenn man jemanden schon nett darauf hinweist. Wenn der andere sich dann daran einen Sch***dreck kümmert, dann habe ich dem nichts mehr zu sagen. Zurück zum Thema: Diese ganze Kontrollgeschichte soll uns allen das Gefühl von Sicherheit geben. Aber nur das Gefühl allein reicht nicht aus. Dadurch ist Sicherheit nicht gegeben. Ein Verbrecher findet immer einen Weg, ein Terrorist sowieso. Wir können uns einbilden, daß Gendatenbanken o. ä. uns Sicherheit geben. Aber verhindern tun sie gar nichts. Der gläserne Mensch ist für viele interessant, nicht nur für Aufklärer von Verbrechen. Und so sicher kann keine Datenbank sein. Es gibt Menschen, die wollen alles von einem wissen aus reiner Neugier und andere schlagen Profit daraus. Ich meine, es gibt genug Spionageprogramme die sagen, wann Du wo online bist unter welchem Namen. Die sind sicher auch für irgendwas nütze Anonymität ist doch bereits heute ein Fremdwort.
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03.01.2008, 11:32 | #38 | ||||||
Forumsgast
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04.01.2008, 10:15 | #39 | |||
nowhere girl
Registriert seit: 09/2006
Beiträge: 2.806
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Unfair? Ja. Nur werde ich keinen sexuellen Missbrauch begehen, also, warum sollte ich in eine solche Datenbank? Ich arbeite mit Menschen denen sexuelle Gewalt angetan wurde. Glaube mir also bitte, dass ich hier nichts banalisieren möchte und dass ich sehr gut weiß, wie weitreichend die Folgen sein können. Meine Abwehrhaltung einem gläsernden Menschen gegenüber, wie irreal diese auch sein mag (wovon ich übrigens nicht ausgehe ) ändere ich trotzdem nicht.
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04.01.2008, 10:50 | #40 | |||
Forumsgast
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Zum Nachdenken über die Folgen: Gibt's konkrete Ängste? Hier wurde (ich glaube, von Lady) das "Fleisch" Szenario, also die Jagd auf Organspender genannt. Die Art der erhobenen Daten lässt allerdings keinen Rückschluss auf die Gewebeverträglichkeit zu. Das meine ich mit nachdenken, man kann ja auch überprüfen, ob die Ängste überhaupt gerechtfertig sind.
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