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Alt 01.02.2008, 21:25   #11
Udo
altkluger Baghwan der NBL
 
Registriert seit: 06/2000
Ort: im Osten
Beiträge: 11.911
Ich bin da gegensätzlicher Meinung.

Jemand der sich an den Grundrechten eines Menschen vergreift, hat seine damit verspielt und ich würde eine Art von Folter befürworten, wenn ich damit Folgestrafhandlungen verhindern kann.
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Udo ist offline  
Alt 01.02.2008, 22:04   #12
smithie
Special Member
 
Registriert seit: 03/2004
Ort: Dessau
Beiträge: 5.680
Was es bedeutet diesen Artikel zu lockern: Alles was wir in den letzten 60 Jahren in West und 19 Jahre in Ost erreicht haben ist damit zum Teufel !
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smithie ist offline  
Alt 01.02.2008, 23:34   #13
Plus
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von OneSilverDollar Beitrag anzeigen
Ein Staatsrechtler aus Würzburg, Horst Dreier, ist im Gespräch für den Posten als erster Mann beim Bundesverfassungsgericht.
Nach dem, was ich heute im Radio gehört habe, ist er mittlerweile nicht mehr so richtig im Gespräch. Gottseidank.
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Alt 02.02.2008, 10:48   #14
DerCheffe
Member
 
Registriert seit: 12/2007
Beiträge: 229
Ist das ernst gemeint? Ich meine es hat auch seinen Sinn zu diskutieren. Warum nicht mal etwas einwerfen, was eh total Schwachsinnig ist. Dadurch kann man ja auch zeigen, dass andere Ideen die momentan in der Politik und in teilen der Gesellschaft total absurd und übertrieben sind.
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DerCheffe ist offline  
Alt 02.02.2008, 12:10   #15
Purpleswirl
abgemeldet
So schwachsinnig ist es dann vielleicht doch nicht.

Die Debatte darum, hat einen erneuten und sehr konkreten Bezug, worauf OSD auch in ihrem Eingangspost hinwies und wie man in der benannten Quelle klar nachlesen kann.

In dem konkretem Fall, wurde der Bankierssohn, Jakob von Metzler (11 Jahre), entführt und sein Entführer wollte, unter Androhung des Todes des Kindes, eine Lösegeldsumme erpressen.

Die Spur führte zu dem Erpresser, welcher verhaftet und verhört wurde.
Das Kind jedoch blieb verschwunden und der Erpresser wollte nun den Aufenthaltsort nicht preisgeben, um sich jetzt Vorteile vom Staat zu erpressen.

Es stand also die Gefahr, dass das Kind in irgendeinem Versteck qualvoll zu Tode kommt, während der Erpresser in Gewahrsam ist und schweigt.

Daraufhin drohte ihm der Polizei-Vize Wolfgang Daschner «noch nie erlebte Schmerzen« an, falls er das Versteck nicht preisgäbe, was im Nachgang dazu führte, dass er sich selbst strafbar gemacht hatte und mit Strafverfolgung zu rechnen hatte.

Was also soll man in einem solchem Fall tun?
Soll man den Täter schützen, weil die Würde des Menschen unantastbar ist und den Tod eines Menschen dadurch verursachen oder mindestens in Kauf nehmen? Was ist mit dessen Würde?

(Das Kind war übrigens zu dem Zeitpunkt schon ermordet worden und hätte der Täter mindestens das preisgegeben, wäre es niemals zu dieser Androhung gekommen.)

Für mich ist das ein sehr zweischneidiges Schwert und mindestens eine komplizierte und zu überdenkende Fragestellung.

Niemals aber ist es nur Schwachsinn, wenn man nach Möglichkeiten sucht, ein unschuldiges Menschenleben -wie in besagtem Fall- zu schützen und zu retten und dessen Würde ebenfalls als unantastbar zu betrachten.
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Purpleswirl ist offline  
Alt 02.02.2008, 12:20   #16
Mischka
The Legend
 
Registriert seit: 07/1999
Ort: Landkreis Harburg
Beiträge: 27.753
Da bin ich auch ganz deiner Meinung, Purples .

Folterungen aller Art, um Gewinn aus eigener Sache zu erhalten, lehne ich grundsätzlich ab.
Aber sofern derartige Gefahren vorkommen wie in dem Fall "Jakob von Metzler", sollte man - solange alles nichts klar ist - doch darüber nachdenken, wessen Würde des Menschen unangetastet bleiben soll: Die eines (oft brutalen!) Täters, oder die eines hilflosen Kindes?

Solange die Möglichkeit zur Rettung eines hilflosen Opfers besteht, über dessen Verbelib der Täter schweigt, sehe ich immer noch die "Würde" des hilflosen Opfers als höher eingestellt als die des Täters.

Meine Meinung.
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Mischka ist offline  
Alt 02.02.2008, 14:19   #17
beta
alphatier
 
Registriert seit: 06/2005
Ort: berlin
Beiträge: 6.338
Zitat:
Zitat von Mischka Beitrag anzeigen
Solange die Möglichkeit zur Rettung eines hilflosen Opfers besteht, über dessen Verbelib der Täter schweigt, sehe ich immer noch die "Würde" des hilflosen Opfers als höher eingestellt als die des Täters.

Meine Meinung.
NEIN!

die würde gilt für alle und ist für alle unantastbar.
dazu ist es oft vielzu uneindeutig, wer opfer und wer täter ist.

folter(androhung) ist ein schlimmes vergehen gegen die menschlichkeit und von daher IMMER abzulehnen, egal welche folgestraftaten dadurch verhindert werden können (was sowieso nochmal ein unsicherheitsfaktor ist).

meine meinung.
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beta ist offline  
Alt 02.02.2008, 14:37   #18
Sailcat
lass das!
 
Registriert seit: 01/2001
Beiträge: 35.596
folter hat in einem rechtsstaat nichts zu suchen,
in keiner form. ohne wenn und aber.
mehr muß man dazu nicht sagen.

erlaubt man folter, öffnet man tür und tor zu mißbrauch. dann wird gedreht und gewendet, wie es gerade paßt.

emotional kann ich natürlich nachvollziehen, daß man opfer retten will und alles erdenkliche tut und tun will und bereit zu tun ist, um das zu bewerkstelligen.
hier aber von "täterschutz" zu sprechen halt ich für ganz falsch, denn nicht der täter wird geschützt, sondern ein grundrecht. ein grundrecht der gesellschaft, das nicht zuletzt auch werte widerspiegelt, für die lange und schmerzvoll gekämpft und auch gelitten wurde.

ein bißchen folter gibt es nicht. man kann nicht sagen, "jetzt erlaube ich das mal und morgen sieht alles wieder ganz anders aus".

der der diskussion zugrunde liegende fall mag anlaß zu überlegungen geben, wie man in solchen situationen verfährt. ich bin dafür, daß man unter ausschöpfung aller rechtlich zur verfügung stehenden mittel vorgeht, aber keinesfalls, daß man einen der grundpfeiler unseres GG und damit unserer rechtstaatlichen auffassung aufweicht. die gefahr, in nebulöses und diktatorisches abzudriften ist einfach zu groß.
was passiert, wenn man für einen täter gehalten wird, weil die umstände alle gegen einen sprechen? das kommt häufiger vor, als man denkt.
dann ist man in dieser mißlichen lage, die ohnehin schon schlimm genug ist und als "krönung" darf dann auch noch gefoltert werden (um es mal ganz plakativ auszudrücken)?
wo ist hier der schutz? ist das nicht der hintergedanke, wenn man von "würde" spricht?
was folgt als nächstes? wiedereinführung der todesstrafe?
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Sailcat ist offline  
Alt 02.02.2008, 14:44   #19
Mischka
The Legend
 
Registriert seit: 07/1999
Ort: Landkreis Harburg
Beiträge: 27.753
Ach so.....dann darf man weiter Kinder und unschuldige Menschen ermorden.


Ich habe verstanden..........
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Mischka ist offline  
Alt 02.02.2008, 14:46   #20
Sailcat
lass das!
 
Registriert seit: 01/2001
Beiträge: 35.596
Zitat:
Zitat von Udo Beitrag anzeigen
Ich bin da gegensätzlicher Meinung.

Jemand der sich an den Grundrechten eines Menschen vergreift, hat seine damit verspielt und ich würde eine Art von Folter befürworten, wenn ich damit Folgestrafhandlungen verhindern kann.
was für eine "art" von folter schwebt dir denn da vor?
wie muß ich mir das praktisch vorstellen?

"würde" kann man niemals absolut garantieren, das ist trauriger fakt. mir wäre es auch lieber, wenn ich alle artikel im GG für mich geltend machen könnte, tatsache ist aber, daß es keine garantien gibt. wie ich schon sagte, die würde wird tagtäglich mit füßen getreten, viele menschen leben zb unwürdig und es kratzt kaum jemanden. dieser artikel ist sehr allgemein und auf vieles anwendbar. aber er ist - nach meiner auffassung - auch richtungs- und werteweisend.

nebenbeibemerkt könnte man sich eh nicht an art 1 vergreifen ohne art 2 ebenfalls zu ändern.
daran hängt ein ziemlicher rattenschwanz und schon aus diesem grund, ist diese diskussion, wie bereits erwähnt, ein gedankenspiel.
nach meiner ansicht ist das grundgesetz aber der falsche ansatzpunkt.
warum fundamentale änderungen vornehmen, die sogar eine ganze gesellschaft ändern könnten, wenn man an anderer stelle einhaen könnte (gesetzgebung).
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Sailcat ist offline  
 

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