04.02.2008, 15:13 | #41 | ||
Platin Member
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In der Form, also wenn es um Abschaffung geht, doch.
Es steht jedem Bürger und Amtsträger frei, diesen Artikel außer Kraft zu setzen, und sich dessentwegen strafverfolgen zu lassen. Je nach Fall könnte es aber strafmildernde oder -ausschließende Gründe geben. Die per Gesetz festzulegen sprengt aber jeglich vernünftige Seitenzahl eines Gesetzbuches. Wenn es also jemandem auf die Rettung eines Lebens ankommt, sollte es ihm egal sein, ob sein Job danach wieder der alte sein wird (idR. nicht), aber er hat als Bürger das getan, worauf es ankommt. Genormtes "tu-mal-Strom-bei-die-Eier" hatten wir schon, und das hatten die GG-Erfinder im Kopf, als sie diesen Artikel ganz oben ansiedelten. Ohne es zu wissen, behaupte ich, daß viele Kinderkriminelle aufgrund einer Aussage wie "dann viel Spaß im Knast ...." ihre Seele preisgeben, ohne Anwalt, ohne Rechtstaatlichkeit, nur mit Druck. Dieser Artikel ist firm!
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04.02.2008, 15:28 | #42 | |||
lass das!
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Zitat:
zu allererst müsste sichergestellt sein, daß man nichts vom himmel holt, wenn unten zigtausend menschen herumstehen oder - um mal von den humanressourcen wegzugehen - sich keine chemiefabrik, atomkraftwerk oder sonstiges gefahrengut befindet. wenn da nämlich was einschlägt, ist der "schaden "weitaus größer. nicht umsonst ist manhattan eine flugzeugtechnische deadzone. warum keiner rechtzeitig bemerkt hat, daß dort etwas herumfliegt, sei mal dahingestellt. die nächste frage, die sich stellt ist, ab wann sollte man denn ein flugzeug abschießen dürfen? bei jeder flugzeugentführung? es gibt, zum glück, ja auch beispiele für einen halbwegs friedlichen ausgang und es ist keinesfalls so, daß man keine andere wahl hätte. wie kann man vom boden aus sicherstellen, daß es wirklich keine andere wahl gibt, als zu schießen?
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04.02.2008, 15:38 | #43 | |||
Platin Member
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Zitat:
aber hier polemisierst Du wie ich in besten Zeiten (frag' Supermod Lunar). Pssst.
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04.02.2008, 15:46 | #44 | |||
Platin Member
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Zitat:
Dafür mußt Du kein Grundrecht anpieksen... Richter sind heutzutage doch wohl in der Lage, eine Differenz zwischen Folter und "angewendeter Gewalt" zu sehen, ansonsten sehe ich ab heute jeden Pol.-Eingriff in die Nachhausegehkultur als Willkür an. Kann es das sein????
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04.02.2008, 16:15 | #45 | |||
The Legend
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Spekulationen :sonjaf-auge:?
Denk´ mal bissl nach. Es ist bekannt, daß Terroristen immer die größtmögliche Auswirkung ihres Anschlages suchen. Was also ist das dann? Natürlich eine Großstadt, ein Kernkraftwerk, ein Großereignis, vollbesetzte Züge (vor vor 2 Jahren in Spanien)..........ganz sicher keine grüne Wiese ..... Spekulativ ist dann nur das Wort "WO".......denn das kann kein Mensch vorhersagen, solange die Undercover-Agents nicht vorwarnen. Aber im Moment funktioniert offenbar die Maschinerie der Geheimdienstler ganz gut. Wollen wir´s hoffen, daß es auch so dabei bleibt. Zitat:
Abgesehen davon ist das Ganze eigentlich nicht das genaue Thema des Threads. Sorry *raf*.
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04.02.2008, 16:43 | #46 | ||
Platin Member
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Sorry OSD,
die kleine Frieda-Heulsuse ist hier raus. der M-Mod bestätigt alle weiteren Argumente. Nun, die Republik wurde zwar so nicht gegründet, aber der Frieden wird gewahrt bleiben.
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04.02.2008, 16:45 | #47 | ||
Zan Zendegi Azadi
Themenstarter
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Beiträge: 13.888
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Schade, Frieda.
Deine Beiträge sind lesenwert, aber ich verstehe dich.
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04.02.2008, 16:55 | #48 | |||||
jolly cynic & Inklishman
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Beiträge: 17.094
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Diskussionen sind doch dynamisch und wenn man auf andere, interessante Aspekte zu sprechen kommt, dann stoert es doch nicht. Es sei denn, es wuerde OSD stoeren? Abschuss von Flugzeugen (was fuer eine bescheuerte Idee) hat doch etwas mit Menschenwuerde zu tun. Ich *wuerde* mich naemlich gar nicht mehr in ein Flugzeug setzen, wenn ich damit zum Abschuss freigegeben *wuerde*.
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04.02.2008, 17:01 | #49 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
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04.02.2008, 23:13 | #50 | ||||||
Golden Member
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Beiträge: 1.234
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Zitat:
Im Daschner-Fall schien es in der Tat ein pikantes Problem zu sein, dass der Vernehmungsbeamte ein Freund der betroffenen Familie und somit zweifellos befangen war. Aber es existieren andere Szenarios (und bislang ist das zum Glück nur Fikton), die eine Strafwürdigkeit des Folterers in Frage stellen würden: Nimm den festgenommenen Extremisten, von dem man weiß, dass er Kenntnisse über den Lageort einer Sprengladung hat, die bei Detonation einer Vielzahl von Menschen das Leben kosten würde. Seltene Extremfälle eben, die im Einzelfall in moralische Zwickmühlen führen. Aber an einem generellen strikten Folterverbot ist nicht zu rütteln. Zitat:
Zitat:
Glücklicherweise, du erwähntest es ja bereits, ist dieses Szenario eher unwahrscheinlich. Zitat:
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