04.02.2008, 23:20 | #51 | |||
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einfach so - muss ja nicht juristisch unanfechtbar sein.
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04.02.2008, 23:27 | #52 | |||
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Zitat:
demzufolge ist diese diskussion überflüssig, weil eine entscheidung, das flugzeug abzuschießen, durchaus getroffen werden kann vom verteidigungsminister. er müsste sich halt nachher u.u. vor gericht verantworten.
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04.02.2008, 23:28 | #53 | |||
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Zitat:
die frage ist, WIE sie entschärft wird.
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04.02.2008, 23:30 | #54 | |||
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04.02.2008, 23:47 | #55 | |||
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Zitat:
meiner ansicht nach lässt Art. 79 Abs. 1 aufgrund Art 79 Abs. 2 das dennoch zu. wobei das hier wegen des übergesetzlichen notstands eigentlich nicht relevant ist. da ich ja erst im 1. semester bin würde mich interessieren, welche interpretationen es bezüglich GG Art 1 "Die Würde des Menschen ist unantastbar" bezüglich der EINZAHL "Mensch" und der MEHRZAHL "Menschen" gibt. Könnt ihr mir da weiterhelfen? fände das auch interessant bzgl. des thread-themas.
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05.02.2008, 09:11 | #56 | |||
lass das!
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05.02.2008, 10:41 | #57 | |||
Zan Zendegi Azadi
Themenstarter
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Zitat:
Des Behinderten, des Schwarzen, des Ungeborenen (Welches u.A. auch ein Thema des besagten Herrn Dreiers ist), des anders Gläubigen usw....
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05.02.2008, 10:45 | #58 | ||
lass das!
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anders geht es doch auch gar nicht.
man muß die artikel jedoch auch im zusammenspiel mit den anderen artikeln sehen, das macht es ja so diffizil und ermöglicht andererseits auch spielraum in einem abgesteckten rahmen. wusch, willst du darauf hinaus, daß die würde des einzelnen gegenüber der würde vieler abzuwägen sei?
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06.02.2008, 10:43 | #59 | ||
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Habt ihr mal überlegt, wohin das im Einzelnen führen soll, wenn man von der Gesetzeslage her verpflichtet wäre, eine Abwägung darüber zu treffen, wessen Leben denn nun wertvoller ist? Da mag man allein zur Änderung das Beispiel mit dem Fussballstadion erwähnen. Im Ergebnis dürfte dann aber eher eine Abwägung im wörtlichen Sinn zu erwarten sein. Das darf nicht sein.
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