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Alt 04.02.2008, 23:20   #51
Wusch
 
Registriert seit: 08/2004
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Beiträge: 19.817
Zitat:
Zitat von trauemer71 Beitrag anzeigen
Meine Meinung nach zu Art.1 GG:

Eine Änderung könnte ich mir durchaus vorstellen. In Zeiten von weltweiten Veränderungen/Bedrohungen, die auch uns betreffen können, ist es eine Überlegung wert, den Schutz der Gesellschaft über die Würde eines einzelnen Menschen zu stellen.

Nicht, weil die Würde des einzelnen antastbar sein soll, sondern weil Schutz der Würde der Gesellschaft ein noch "höheres" Rechtsgut darstellt könnte.

Der Gedanke Gemeinwohl vor Einzelwohl findet sich ja beispielsweise in Art. 14 III GG.
könntest du deinen änderungsvorschlag mal ausformulieren?

einfach so - muss ja nicht juristisch unanfechtbar sein.
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Wusch ist offline  
Alt 04.02.2008, 23:27   #52
Wusch
 
Registriert seit: 08/2004
Ort: München
Beiträge: 19.817
Zitat:
Zitat von Mischka Beitrag anzeigen
Drum müßte man auch diese Entscheidung aus Karlsruhe -->>

überdenken.

Meines Erachtens wären die Passagiere in der Unterzahl, wenn das Flugzeug aufgrund eines Terrorangriffes auf ein Großereignis wie Fußballstadien, Rockkonzerte oder auf Kernkraftwerke gesteuert werden.

Soll also der Terrorist/die Terroristen und die unschuldigen ungefähr 150 Passagiere am Leben bleiben, während auf der Erde nach einem evtl. Anschlag zehntausende Menschen das Leben verlieren ?

Solche Entscheidungen wie die aus Karlsruhe würde ich niemals verstehen können......


Collateral Damage.....würde ich sagen
das bundesverfassungsgericht (jetzt hätte ich fast bundesveraffungsgericht geschrieben ) hat eine diesbezügliche entscheidung abgelehnt, weil hier das "recht des übergesetzlichen notstands" greift und man das eben nicht zu einem allgemeinen gesetz erniedrigen darf.

demzufolge ist diese diskussion überflüssig, weil eine entscheidung, das flugzeug abzuschießen, durchaus getroffen werden kann vom verteidigungsminister.
er müsste sich halt nachher u.u. vor gericht verantworten.
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Wusch ist offline  
Alt 04.02.2008, 23:28   #53
Wusch
 
Registriert seit: 08/2004
Ort: München
Beiträge: 19.817
Zitat:
Zitat von Purpleswirl Beitrag anzeigen
Wenn ein Passagierflugzeug in den Händen von Terroristen zu einer Bombe wird, dann ist für mich nicht die Frage wo sie entschärft wird, sondern ob sie entschärft wird.
auch falsch.
die frage ist, WIE sie entschärft wird.
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Wusch ist offline  
Alt 04.02.2008, 23:30   #54
Wusch
 
Registriert seit: 08/2004
Ort: München
Beiträge: 19.817
Zitat:
Zitat von Frieda B. Beitrag anzeigen
Es steht jedem Bürger und Amtsträger frei, diesen Artikel außer Kraft zu setzen, und sich dessentwegen strafverfolgen zu lassen.
Je nach Fall könnte es aber strafmildernde oder -ausschließende Gründe geben.
Die per Gesetz festzulegen sprengt aber jeglich vernünftige Seitenzahl eines Gesetzbuches.

Wenn es also jemandem auf die Rettung eines Lebens ankommt, sollte es ihm egal sein, ob sein Job danach wieder der alte sein wird (idR. nicht), aber er hat als Bürger das getan, worauf es ankommt.
eben
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Wusch ist offline  
Alt 04.02.2008, 23:47   #55
Wusch
 
Registriert seit: 08/2004
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Beiträge: 19.817
Zitat:
Zitat von roadrunner80 Beitrag anzeigen

Wenn das zulässig wäre, würde sich die Katze in den Schwanz beißen. Auch Art. 79 Abs. 3 ist unabänderbar. So jedenfalls sehen es Jarass und Pieroth mit Verweisen auf Ipsen, Badura, Hesse u.v.m.
wieder mal auslegungssache
meiner ansicht nach lässt Art. 79 Abs. 1 aufgrund Art 79 Abs. 2 das dennoch zu.

wobei das hier wegen des übergesetzlichen notstands eigentlich nicht relevant ist.

da ich ja erst im 1. semester bin würde mich interessieren, welche interpretationen es bezüglich GG Art 1 "Die Würde des Menschen ist unantastbar" bezüglich der EINZAHL "Mensch" und der MEHRZAHL "Menschen" gibt.

Könnt ihr mir da weiterhelfen?

fände das auch interessant bzgl. des thread-themas.
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Wusch ist offline  
Alt 05.02.2008, 09:11   #56
Sailcat
lass das!
 
Registriert seit: 01/2001
Beiträge: 35.596
Zitat:
Zitat von wusch Beitrag anzeigen
da ich ja erst im 1. semester bin würde mich interessieren, welche interpretationen es bezüglich GG Art 1 "Die Würde des Menschen ist unantastbar" bezüglich der EINZAHL "Mensch" und der MEHRZAHL "Menschen" gibt.
kannst du deine frage mal präzisieren?
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Sailcat ist offline  
Alt 05.02.2008, 10:41   #57
OneSilverDollar
Zan Zendegi Azadi
Themenstarter
 
Registriert seit: 08/2006
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Beiträge: 13.888
Zitat:
Zitat von wusch Beitrag anzeigen
da ich ja erst im 1. semester bin würde mich interessieren, welche interpretationen es bezüglich GG Art 1 "Die Würde des Menschen ist unantastbar" bezüglich der EINZAHL "Mensch" und der MEHRZAHL "Menschen" gibt.
Ich als juristischer Laie interpretiere es so, dass die Würde eines (JEDEN) Menschen unantastbar ist.

Des Behinderten, des Schwarzen, des Ungeborenen (Welches u.A. auch ein Thema des besagten Herrn Dreiers ist), des anders Gläubigen usw....
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OneSilverDollar ist offline  
Alt 05.02.2008, 10:45   #58
Sailcat
lass das!
 
Registriert seit: 01/2001
Beiträge: 35.596
anders geht es doch auch gar nicht.
man muß die artikel jedoch auch im zusammenspiel mit den anderen artikeln sehen, das macht es ja so diffizil und ermöglicht andererseits auch spielraum in einem abgesteckten rahmen.

wusch, willst du darauf hinaus, daß die würde des einzelnen gegenüber der würde vieler abzuwägen sei?
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Sailcat ist offline  
Alt 06.02.2008, 10:43   #59
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Habt ihr mal überlegt, wohin das im Einzelnen führen soll, wenn man von der Gesetzeslage her verpflichtet wäre, eine Abwägung darüber zu treffen, wessen Leben denn nun wertvoller ist? Da mag man allein zur Änderung das Beispiel mit dem Fussballstadion erwähnen. Im Ergebnis dürfte dann aber eher eine Abwägung im wörtlichen Sinn zu erwarten sein. Das darf nicht sein.
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Lilly 22 ist offline  
 

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