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25.11.2008, 18:40 | #1 |
Member
Registriert seit: 05/2006
Ort: im Ruhrgebiet
Beiträge: 123
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Bis wann ist Besuch = Besuch (Mietrecht)
Hallo zusammen,
habe ja ein wenig Stress mit meiner (noch) Wohnung. Habe mich jetzt auch entschlossen auszuziehen (siehe auch mein Thread "Meine Wohnung" im Kummerkasten). Im Gespräch mit meinem Vermieter meinte er jetzt zu mir, dass sich eine mit-Mieterin beschwert hätte, mein Freund würde ein- und ausgehen, ich solle ihn gefälligst mit melden. Ich habe schon bei Mietvertragsunterzeichnung gefragt, ob ich meinem Freund einen Schlüssel nachmachen darf, auch wenn er bei mir nicht wohnt. Dies wurde ohne weitere Einwände bejaht. Mein Freund ist von Freitag nachmittag (nach der Arbeit ca. 17:00) bis Dienstag morgen bei mir. Er kommt meist nur noch nach der Arbeit dienstags, um seine Sachen zu holen. Sind also summa summarum 3 Tage (von sieben). Wenn wir Urlaub haben ist er auch schon mal bei mir. Jetzt die Frage: Muss ich das dem Vermieter melden? Muss ich für ihn Nebenkosten mitzahlen? Fänd es ungerecht wegen drei Tagen die Woche doppelt NK zahlen zu müssen. Hat da wer Erfahrungen gemacht? |
25.11.2008, 18:40 | #00 |
Administrator
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Hallo Caronne, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
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25.11.2008, 18:52 | #2 | ||
Moderator a.D.
Registriert seit: 05/2006
Ort: Dohoim
Beiträge: 4.947
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Besuch in der eigenen Wohnung
Könnte mir also schon vorstellen, dass die Nebenkosten für deinen Freund mitgerechnet werden. Immerhin verbraucht er während der Zeit ja auch Wasser usw. Vielleicht lässt der Vermieter sich darauf ein, dass bei deiner Wohnung dann halt 1,5 Personen angesetzt werden.
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25.11.2008, 19:54 | #3 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Soweit ich weiß muß erst nach einem dauernden (!!) Aufenthalt von 3 Monaten jemand als Mitmieter gemeldet werden.
(man denke an Besuch, der aus dem ausland für einige lange Wochen anreist, deshalb ändert doch niemand Verträge...)
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25.11.2008, 20:42 | #4 | ||
Junior Member
Registriert seit: 11/2008
Beiträge: 34
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Pierrot*@
Glaube auch!
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26.11.2008, 06:22 | #5 | ||
Member
Themenstarter
Registriert seit: 05/2006
Ort: im Ruhrgebiet
Beiträge: 123
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So jetzt mal andersrum gedacht. Angenommen ich sag OK, ich zahl für ihn die hälfte NK mit.....muss er dann in seiner Wohnung nur die Hälfte NK zahlen? Was meint ihr, was dann in DER Hausgemeinschaft los wär.....
Und was ist wenn ich am WE nicht da wär. Oder ich bin (berufsbedingt) das Jahr über 6 Wochen nicht da. Zahl ich die Zeit dann auch keine NK?
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26.11.2008, 08:41 | #6 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Die wesentlichen Nebenkosten (Wasser, Strom, Heizung) werden gemäß individuellem Wohnungsverbrauch abgerechnet. Wieviel Wasser/Strom/Heizung Du verbrauchst oder mehr als andere verbrauchst ist irrelevant. Du zahlst es ja auch. Dein Freund kann rund um die Uhr bei Dir wohnen. Kein Problem, so lange er einen eigenen Hausstand besitzt. Der ist auf der Rückseite seines Personalausweises eingetragen (wenn er ordentlich gemeldet ist). Niemand hat das Recht, Dir Vorschriften zu machen, wen Du zu Besuch hast. Du könntest auch jeden Abend mit einem anderen Typen ankommen: kein Problem. Auch Deine Nachbarn werden ggf. regelmäßig Besuch zum Kaffeklatsch empfangen. Das dürfen sie und dadurch entsteht kein neues Mietverhältnis. Die Vorbehalte Deiner Nachbarn sind wohl ganz anderer Natur: eher moralischer Art. Sie wollen wissen, wer da "wohnt" und lehnen möglicherwiese so eine "wilde Wochenend-Ehe" ab. Das ist allerdings ihr Problem. Falls anwaltliche Schritte gegen Dich eingeleitet würden, hätten sie keine Chance, so lange Dein Freund einen eigenen Hausstand hat. Ihr wohnt noch nicht mal in einer "eheähnlichen Gemeinschaft", so lange Dein Freund einen eigenen Haustand hat. Gruß, Jet
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26.11.2008, 16:19 | #7 | ||
Member
Themenstarter
Registriert seit: 05/2006
Ort: im Ruhrgebiet
Beiträge: 123
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Gemeldet ist er nicht bei mir. Der Clou ist, dass ich mich seit Monaten mit ihm zusammenraufe, weil ICH mit ihm zusammen ziehen will und ER bei mir NICHT EINZIEHEN will.... habs ja jetzt auch endlich geschafft, im März ziehen wir zusammen.
Die Vorbehalte meiner Nachbarn sind tatsächlich anderer Natur: sie hassen mich. Naja der vermieter hats ja noch nicht abgerechnet, und wenn ers tut beisst er auf GRANIT bei mir, weil er ist nämlich in der Beweispflicht.
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26.11.2008, 16:46 | #8 | |||||
Kater
Registriert seit: 09/2008
Ort: am Rhein
Beiträge: 14.029
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Zitat:
Wenn man hier so pauschal etwas rät, dann bitte vorher informieren. Zitat:
Zitat:
Es ist so: Besuch muss nicht geduldet werden, wenn durch diesen Gefahr für das Haus oder den Hausfrieden besteht. Wie lange ein Mieter einen Gast ohne Genehmigung des Vermieters beherbergen darf, ist zu prüfen. Das ist also nicht immer eindeutig! Die Frage an die TE ist: Du hast doch bei der Unterzeichnung des Mietvertrags gefragt, ob Du einen Schlüssel nachmachen lassen kannst für Deinen Freund. Damit toleriert Dein Vermieter das doch. Und zu den Nebenkosten: Es hängt halt davon ab, was in Deinem Mietvertrag steht.
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26.11.2008, 21:31 | #9 | ||
Member
Themenstarter
Registriert seit: 05/2006
Ort: im Ruhrgebiet
Beiträge: 123
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Yo, habe beim Vertrag unterzeichnen gefragt und es wurde gesagt, das ist OK. Habe im I-net gegoogelt, rein gesetzlich ist es wohl so, dass man "Besuch" maximal 6 Wochen am Stück (-> Freund war noch NIE so lange da) als Besuch empfangen darf. Danach muss man es dem Vermieter melden.
Zur NK Zahlung ist man per Gesetz vorher auch nicht verpflichtet. Legt der VM 2 Personen zu Grunde, ist er in der Beweispflicht, dass der "Mitbewohner" auch worklich mitBEWOHNER ist. Kann er nicht beweisen, kann er auch nicht abrechnen. Zur vermehrten NK Zahlung ist man per Gesetz also nicht verpflichtet, man KÖNNTE es tun um den allgemeinen Hausfrieden zu wahren. Da aber der fehlende Hausfirden exakt der Grund ist, weshalb ich dies Haus verlasse, werd ich N TEUFEL tun, und auch nur einen Cent zahlen. Bisher hat er auch noch nicht abgrerchnet. Es hat sich ja auch nur eine (mich offensichtlich hassende) Mitmieterin angeschwärzt. Ohne mich vorher anzusprechen......
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28.11.2008, 07:40 | #10 | ||
Member
Registriert seit: 11/2008
Ort: NRW
Beiträge: 241
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Das ist ja echt der Hammer !!!!!!
Manche Nachbarn treiben es wirklich zu weit! NIEMAND hat das Recht dir den Wochenendbesuch zu verbieten. du musst auch keinerlei Nebenkosten dafür nachzahlen. Erst wenn dein Freund länger als 6 Wochen durchgehend bei dir ist, gilt er als Mitmieter. Hart auf hart hesprochen würde ein Tag seiner Abwesenheit ausreichen, damit die 6 Wochen neu beginnen. Laß dich nicht ärgern! Genieße die Wochenenden mit deinem Freund und freue ich dich auf die gemeinsame Wohnung. Es ist doch nicht mehr lange bis dahin! Ignoriere deine Nachbarn, wenn sie wieder dumm reden, dann lächle sie an und gehe weiter deinen Weg. Alles Gute euch beiden!!!
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