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Du befindest dich im Forum: Archiv: Streitgespräche. Was regt Euch auf ... ? |
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11.11.2008, 10:21 | #11 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Strafmündigkeit in anderen Ländern:
7 Jahre: Bangladesch, Indien, Myanmar, Nigeria, Pakistan, Südafrika, Sudan, Tansania, Thailand. 8 Jahre: Indonesien, Kenia, Schottland. 9 Jahre: Äthiopien, Iran (nur Mädchen), Irak, Philippinen. 10 Jahre: Schweiz, England, Nepal, Australien, Ukraine. 11 Jahre: Türkei 12 Jahre: Kanada, Irland, Israel, Korea (Rep.), Marokko, Uganda. 13 Jahre: Algerien, Frankreich, Polen, Usbekistan. 14 Jahre: Deutschland, Österreich, China, Estland, Italien, Japan, Rumänien, Russland, Slowenien, Vietnam. 15 Jahre: Ägypten, Finnland, Dänemark, Norwegen, Schweden, Island, Philippinen, Iran (Jungen). 16 Jahre: Argentinien, Spanien, Portugal. Vereinigte Staaten: je nach Bundesstaat zwischen der Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
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11.11.2008, 10:29 | #12 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Kann man für etwas büßen, wenn einem dafür jegliches Verständniss fehlt? 12 könnte ich in Verbindung mit einem Jungendstrafrecht nachvollziehen, aber 6???
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11.11.2008, 10:30 | #13 | |||
Dauerhaft Gesperrt
Registriert seit: 04/2005
Beiträge: 7.178
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Zitat:
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11.11.2008, 10:36 | #14 | ||
Golden Member
Registriert seit: 06/2005
Ort: woanders
Beiträge: 1.447
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@Ersteller
Könntest du die Frage oder Diskussionsgrundlage bitte nochmal erläutern? Ich hab' selbiges nicht verstanden. Geht es dir um den 8jährigen und sein Recht-/Unrechtbewusstsein oder um das Justizsystem der USA und anderer Länder?
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11.11.2008, 10:36 | #15 | ||
Darkwing X
Registriert seit: 01/2001
Beiträge: 3.658
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Zum Thema Grant!
Letzte Ermahnung!
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11.11.2008, 10:40 | #16 | |||
abgemeldet
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Zitat:
Zudem gibt es in Dtl. Unterschiede zwischen eingeschränkter und uneigneschränkter Strafmünidkeit, ein 14 jähriger der einen Mord begeht, wird anders bestraft, als ein 23jähriger, das berücksichtigt obige Tabelle nicht.
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11.11.2008, 10:42 | #17 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Anscheinend ist es eben nicht einfach, so eine Grenze festzulegen. Man sieht es ja. Jeder Staat hat seine eigene Auffassung und innerhalb der Staates gibt es wieder eigene Auffassungen. Und da kommst du jetzt daher (tschuldigung) und meinst zu wissen, welches die einzig richtige ist?
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11.11.2008, 10:46 | #18 | |||
Golden Member
Registriert seit: 06/2005
Ort: woanders
Beiträge: 1.447
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Zitat:
Nix für Ungut, aber der Begriff "Strafmündigkeit" ist schon recht eindeutig. Strafmündigkeit [ungleich] Strafmass Und Strafmündigkeit [ungleich] Jugendstrafrecht
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11.11.2008, 11:05 | #19 | ||
Member
Registriert seit: 09/2008
Beiträge: 261
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Ich würde in diesem Fall differenzieren zwischen :
Wurde er vom Vater und dessen Freund sexuell missbraucht und war es Notwehr ? Oder kam er aus Jux und Dollerei auf diese Idee ! Wenn man das raus hat ( was die Jungs von der Polizei in dem Fall noch nicht haben ), kann man immer noch überlegen, nach welchem Mass man ihn bestraft......wenn überhaupt !
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11.11.2008, 11:16 | #20 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Mir geht es auch um das persönliche Empfinden. Und, wie es in die „Law&Order“ Praxis einfließt.
Gesetze sind das Eine, deren Auslegung das Andere. Die Motivation der Aktiven ist auch so eine Sache. Staatsanwälte werden nach meinem Wissen in den USA gewählt. Kann Justiz so sehr von der öffentlichen Meinung bestimmt werden? Dürfen solche „Rechtsexzesse“ in zivilisierten Gesellschaften stattfinden? Darf ein 8-jähriger bestraft werden? Dürfen rechtlich sicher ... aber ein "moralisches" Darf? Und, wenn die vorherrrschende Moral dies rechtfertigt ... was bringt es ... ein so junges Leben ggf. zu zerstören? Ist es nicht Strafe genung, das er Zeit seines Lebens mit dem Gedanken leben muß, das er als Kind, wenn Gleichaltrige spielten/ihre Jugend genossen, ein Mörder zu sein? Sollte er nicht lieber therapiert werden?
Geändert von Nitsuka78 (11.11.2008 um 11:20 Uhr) |
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