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27.02.2009, 23:02 | #31 | ||||
Quoten-, äh, -dings
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28.02.2009, 13:04 | #32 | ||
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Kassiererin geht nach Karlsruhe - Kölner Stadt-Anzeiger
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28.02.2009, 15:18 | #33 | ||
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Die freie Berufswahl ist ja nicht angegriffen, wohl aber der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
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24.04.2009, 16:36 | #34 | ||||
Quoten-, äh, -dings
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Das ist die Frage. Eine personelle Maßnahme sollte schon im angemessenen Verhältnis stehen - aber im Verhältnis wozu? Zum Vermögensschaden, der hier sehr klein ist, oder zum Vertrauensverlust, der sehr groß ist? Das Unternehmen muss sich darauf verlassen können, dass niemand am Arbeitsplatz etwas einsteckt oder anderweitig für sich verbraucht, gleichgültig, ob die betreffenden Dinge dem Unternehmen oder einem Kunden zustehen. Gerade von langjährigen Mitarbeitern muss man das verlangen können. Vielleicht hätte hier auch eine Abmahnung gereicht. Andererseits wird gerade in Fällen, in denen jemand wegen ein, zwei Euro erheblichen Ärger riskiert, das Vertrauen dermaßen ramponiert sein, dass dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung schwerlich zugemutet werden kann.
Wieviel sollte man denn pro Jahr klauen dürfen, ohne gefeuert zu werden? Vielleicht 20 Euro? Und was ist, wenn jemand 40 Jahre lang auf die Ausübung seines Klaurechts verzichtet hat? Darf er dann 800 Euro auf einen Schlag mitgehen lassen? Wie werden die Freigrenzen an die Inflation angepasst? Wenn die Preise um 3 % steigen und die Arbeitseinkommen nur um 2 %, sollen dann die Freigrenzen auch nur um 2,5 % erhöht werden? Oder sollen sie von 20 auf 40 Euro erhöht werden, um den Kaufkraftverlust wieder wettzumachen? Zitat:
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24.04.2009, 16:58 | #35 | ||||
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Zitat:
Und der Verlust der beruflichen Existenz wegen eines Kleckerbetrages lässt sich angesichts dessen, was von Gerichten sonst so alles an Gaunereien toleriert (Steuerhinterziehung von Boris Becker mal als Beispiel) oder mit milden Strafen belegt wird, überhaupt nicht rechtfertigen. Eine Interessenabwägung, die so einseitig zu Gunsten des Arbeitgebers geht, steht jedenfalls nur dann nicht in einem Missverhältnis, wenn der Grundsatz "die Großen lässt man laufen, die Kleinen hängt man" vom Volk auch brav toleriert wird. Auch ist zu bedenken, dass es einer Richterkarriere nicht unbedingt förderlich ist, wenn zuviele arbeitnehmerfreundliche Urteile gefällt werden ... Zitat:
Geändert von dieLetzte (24.04.2009 um 17:38 Uhr) |
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25.04.2009, 13:58 | #36 | ||
jolly cynic & Inklishman
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Mich wuerde interessieren, wer tatsaechlich nicht mehr bei Kaiser's eingekauft hat.
Nach 2 Monaten sollte man mal ein resume ziehen. Also?
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25.04.2009, 19:01 | #37 | |||
Quoten-, äh, -dings
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Zitat:
Vom Grundsatz "die Kleinen fängt man, die Großen lässt man laufen" halte ich auch nichts, aber man kann nicht alles darauf schieben. Oft genug müssen die Großen ebenfalls gehen - und wenn nicht, haben sie das Recht auf ihrer Seite oder haben die Gegenseite in der Hand. Zum Beispiel gab es vor einigen Jahren einen Manager, der ebenfalls entgegen bestehender Arbeitsanweisungen gehandelt hatte und dann auch entlassen wurde. Vermutlich wollte er frei sein für eine neue Einkommensquelle, denn rechtzeitig vor dem Rauswurf hatte er bereits einen unwiderruflichen Betriebsrentenanspruch ausgehandelt. Ein anderes Unternehmen hatte vor langer Zeit Ärger mit einem Geschäftsführer, der sich persönlich bereichert hatte, aber da man die frisierten Bilanzen gemeinsam unterzeichnet hatte, ließ man ihn in Ruhe. Und im strafrechtlichen Sinne hat man die Kassiererin doch auch laufen lassen, oder habe ich da eine Anklage verpasst?
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