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Alt 27.02.2009, 23:02   #31
poor but loud
Quoten-, äh, -dings
 
Registriert seit: 03/2006
Beiträge: 4.911
Zitat:
Zitat von Sam Hayne Beitrag anzeigen
die Aussagen sind wohl von beiden Seiten recht wirr.
Aber es ist Job der Richter, sich da 'nen Reim draus zu machen.

Um sich selbst ein Bild zu machen, müsste man sich da in den Verhandlungsraum setzen und sich alles anhören.
Sehr gut! Auch ich denke, das müssen die Richter in mühevoller Kleinarbeit auseinanderklamüsern. Jemand, der gar nicht bei der Verhandlung dabei war, kann sich gar kein genaues Bild darüber machen. (Gibt ja auch Leute, die denken da anders drüber.)

Zitat:
Zitat von Mortaro Beitrag anzeigen
Ich hatte erst durch einen Bericht auf Spiegel-online davon erfahren, und das klingt schon sehr plausibel was dort stand, bzw. dass die Gründe ihrer Kündigung nicht "ganz sauber" sein könnten.
Das interessiert aber vor Gericht niemanden. Es wird ein bestimmter Kündigungsgrund vorgetragen, und bei dem muss der Hebel angesetzt werden. Wenn dieser Kündigungsgrund für eine Kündigung ausreícht, ist die Kündigung rechtens.
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poor but loud ist offline  
Alt 28.02.2009, 13:04   #32
Someguy
 
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Kassiererin geht nach Karlsruhe - Kölner Stadt-Anzeiger
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Someguy ist offline  
Alt 28.02.2009, 15:18   #33
dieLetzte
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Beiträge: 5.860
Die freie Berufswahl ist ja nicht angegriffen, wohl aber der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
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dieLetzte ist offline  
Alt 24.04.2009, 16:36   #34
poor but loud
Quoten-, äh, -dings
 
Registriert seit: 03/2006
Beiträge: 4.911
Zitat:
Zitat von dieLetzte Beitrag anzeigen
wohl aber der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Das ist die Frage. Eine personelle Maßnahme sollte schon im angemessenen Verhältnis stehen - aber im Verhältnis wozu? Zum Vermögensschaden, der hier sehr klein ist, oder zum Vertrauensverlust, der sehr groß ist? Das Unternehmen muss sich darauf verlassen können, dass niemand am Arbeitsplatz etwas einsteckt oder anderweitig für sich verbraucht, gleichgültig, ob die betreffenden Dinge dem Unternehmen oder einem Kunden zustehen. Gerade von langjährigen Mitarbeitern muss man das verlangen können. Vielleicht hätte hier auch eine Abmahnung gereicht. Andererseits wird gerade in Fällen, in denen jemand wegen ein, zwei Euro erheblichen Ärger riskiert, das Vertrauen dermaßen ramponiert sein, dass dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung schwerlich zugemutet werden kann.

Wieviel sollte man denn pro Jahr klauen dürfen, ohne gefeuert zu werden? Vielleicht 20 Euro? Und was ist, wenn jemand 40 Jahre lang auf die Ausübung seines Klaurechts verzichtet hat? Darf er dann 800 Euro auf einen Schlag mitgehen lassen? Wie werden die Freigrenzen an die Inflation angepasst? Wenn die Preise um 3 % steigen und die Arbeitseinkommen nur um 2 %, sollen dann die Freigrenzen auch nur um 2,5 % erhöht werden? Oder sollen sie von 20 auf 40 Euro erhöht werden, um den Kaufkraftverlust wieder wettzumachen?


Zitat:
Zitat von Sam Hayne Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Mortaro Beitrag anzeigen
Nur sehe ich da viele Ungereimtheiten, der ganze Prozess an sich ist doch leicht "seltsam".
Wo last Du das aus dem Spiegel Bericht raus?
Das frage ich mich auch.
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poor but loud ist offline  
Alt 24.04.2009, 16:58   #35
dieLetzte
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Beiträge: 5.860
Zitat:
Das ist die Frage. Eine personelle Maßnahme sollte schon im angemessenen Verhältnis stehen - aber im Verhältnis wozu?
Im Verhältnis zur Dauer des ansonsten reibungslosen Arbeitsverhältnisses, z.B.
Und der Verlust der beruflichen Existenz wegen eines Kleckerbetrages lässt sich angesichts dessen, was von Gerichten sonst so alles an Gaunereien toleriert (Steuerhinterziehung von Boris Becker mal als Beispiel) oder mit milden Strafen belegt wird, überhaupt nicht rechtfertigen.
Eine Interessenabwägung, die so einseitig zu Gunsten des Arbeitgebers geht, steht jedenfalls nur dann nicht in einem Missverhältnis, wenn der Grundsatz "die Großen lässt man laufen, die Kleinen hängt man" vom Volk auch brav toleriert wird.
Auch ist zu bedenken, dass es einer Richterkarriere nicht unbedingt förderlich ist, wenn zuviele arbeitnehmerfreundliche Urteile gefällt werden ...

Zitat:
Vielleicht hätte hier auch eine Abmahnung gereicht.
Du sagst es.
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Geändert von dieLetzte (24.04.2009 um 17:38 Uhr)
dieLetzte ist offline  
Alt 25.04.2009, 13:58   #36
Luthor
jolly cynic & Inklishman
 
Registriert seit: 02/2003
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Beiträge: 17.094
Mich wuerde interessieren, wer tatsaechlich nicht mehr bei Kaiser's eingekauft hat.
Nach 2 Monaten sollte man mal ein resume ziehen.
Also?
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Luthor ist offline  
Alt 25.04.2009, 19:01   #37
poor but loud
Quoten-, äh, -dings
 
Registriert seit: 03/2006
Beiträge: 4.911
Zitat:
Zitat von dieLetzte Beitrag anzeigen
Auch ist zu bedenken, dass es einer Richterkarriere nicht unbedingt förderlich ist, wenn zuviele arbeitnehmerfreundliche Urteile gefällt werden ...
Wo hast Du das denn her? Richter werden i. d. R. auf Lebenszeit ernannt. Dagegen helfen auch Drohungen mit "einflussreichen Freunden" nicht mehr.

Vom Grundsatz "die Kleinen fängt man, die Großen lässt man laufen" halte ich auch nichts, aber man kann nicht alles darauf schieben. Oft genug müssen die Großen ebenfalls gehen - und wenn nicht, haben sie das Recht auf ihrer Seite oder haben die Gegenseite in der Hand. Zum Beispiel gab es vor einigen Jahren einen Manager, der ebenfalls entgegen bestehender Arbeitsanweisungen gehandelt hatte und dann auch entlassen wurde. Vermutlich wollte er frei sein für eine neue Einkommensquelle, denn rechtzeitig vor dem Rauswurf hatte er bereits einen unwiderruflichen Betriebsrentenanspruch ausgehandelt. Ein anderes Unternehmen hatte vor langer Zeit Ärger mit einem Geschäftsführer, der sich persönlich bereichert hatte, aber da man die frisierten Bilanzen gemeinsam unterzeichnet hatte, ließ man ihn in Ruhe.

Und im strafrechtlichen Sinne hat man die Kassiererin doch auch laufen lassen, oder habe ich da eine Anklage verpasst?
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