12.05.2009, 18:13 | #141 | |||
Quoten-, äh, -dings
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Das entschuldigt überhaupt nichts. Wir drehen uns nur noch im Kreis. Ich gebe Dir ja recht, dass die Mutter Mist gebaut hat, aber das Kind kann nichts dafür und sollte nicht darunter leiden, auch nicht unter der berechtigten Verärgerung des Mannes. Es ist ein Problem zwischen erwachsenen Menschen, und von denen kann man verlangen, dass sie es wie Erwachsene regeln.
Geändert von poor but loud (12.05.2009 um 18:18 Uhr) |
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12.05.2009, 21:37 | #142 | ||
Special Member
Themenstarter
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Es ist tatsächlich ein Problem zwischen erwachsenen Menschen, zwischen der Mutter und dem tatsächlichen Kindsvater. Anstatt das die Mutter sich an diesen wenden muss darf sie ungehindert weiterhin einen völlig Unbeteiligten auspressen.
Was ihr hier tut ist die Rechte eines Menschen für die eines Anderen im Grunde abzuschaffen. Es ist ja nicht nur ein kurzer Zeitraum den der Gepreltte für das Kind aufkommen muss, es sind 18 Jahre, sollte das Kind anschließend eine Ausbildung oder ein Studium anstreben fallen weitere Kosten an. Auch handelt es sich hierbei nicht um einen Apfel und ein Ei sondern um riesige Summen die er für einen nicht grade kleinen Teil seines Lebens für ein Kind das nicht einmal seines ist zahlen MUSS. Dies alles stört euch nicht im geringsten, nein ihr findet es vollkommen richtig. Was wäre wenn man dies von einer Frau für die unehelichen Kinder ihres Mannes verlangen würde? Eine solche Idee würde als vollkommen abstrus und weltfremd abgetan werden. Wo bleibt bei dieser Politik die Gerichtigkeit oder die Gleichheit?
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12.05.2009, 23:58 | #143 | ||
Forumsgast
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Versuche nicht mit einem König darüber zu diskutieren was er davon hält, die Monarchie abzuschaffen!..
Aber vielleicht interessiert sich ja eine politische Partei, oder irgend eine Zeitung dafür,..
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13.05.2009, 00:10 | #144 | |||
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13.05.2009, 16:35 | #145 | ||||
Quoten-, äh, -dings
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13.05.2009, 16:45 | #146 | |||
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13.05.2009, 17:23 | #147 | ||
Quoten-, äh, -dings
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Vor Jahren gab es mal ein diesbezügliches Gerichtsurteil. Ob es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass jemand, dessen Vaterschaft widerlegt wurde, bis zum Auftauchen des biologischen Vaters weiterhin zahlt, weiß ich nicht. Nach dem, was ich bislang so aufgeschnappt habe, offenbar ja.
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13.05.2009, 19:03 | #148 | ||
Forumsgast
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*Das* ist allerdings ein kapitaler juristischer Skandal.
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