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Alt 24.04.2009, 17:57   #1
Anthill_Inside
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Beiträge: 2.824
Weitere Entrechtung der Väter, Vaterschaftstest 5000€ Strafe.

Wie schon im Thread Titel festgehalten stehen Vaterschaftstest nun unter Strafe, bis zu 5000€ müssen Väter dafür zahlen und die Ungewissheit bleibt.
Angesichts der Tatsach das die Zahl der Kuckuskinder erschreckend hoch ist und das ein Vater eigentlich für sehr lange Zeit für ein Kind aufkommen muss ist dies ein Schlag in das Gesicht jedes zweifelnden, unehelichen oder in Trennung lebenden Vaters.
Er hat keine Möglichkeit mehr zu belegen das das Kind eben nicht von ihm ist, allein die Mutter kennt die Wahrheit und auch nur ihr wird zugestanden darüber zu entscheiden.
Von Gleichberechtigung kann man hier wohl kaum reden, Kinder in Deutschland kriegen? Niemals!

Bis zu 5000 Euro Strafe für heimliche Vaterschaftstests - mz-web.de
Anthill_Inside ist offline  
Alt 24.04.2009, 17:57 #00
Administrator
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Alt 24.04.2009, 18:12   #2
B.Smith
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Das war mir nun neu. Abgesehen davon, dass das Verbot lächerlich ist, hilft einem vermeintlichen Vater ein solcher Test ohne Einwilligung der Mutter sowieso nichts, da er nicht vor Gericht verwertbar ist.
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Alt 24.04.2009, 18:17   #3
GreatBallsofFire
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Beiträge: 11.530
Ich verstehe das alles nicht.
Reicht denn die Behauptung einer Frau, jemand sei der Vater ihres Kindes, um diesen Mann zur Unterhaltszahlung zu verdonnern?
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GreatBallsofFire ist offline  
Alt 24.04.2009, 18:18   #4
Anthill_Inside
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Ort: Bremen
Beiträge: 2.824
Er reicht oftmals als Begründung für einen gerichtlichen Vaterschaftstest, der sonst eben meist nicht durchgeführt wird, da wird einfach die Aussage der Mutter für bare Münze genommen. Auch bringt er Gewissheit für zweifelnde Väter.
Als Vater in Deutschland hat man definitiv nichts zu lachen, man ist in vielen Fällen der Mutter hilflos ausgeliefert. Es gilt oftmals noch immer vor Gericht "Lieber eine schlechte Mutter als ein guter Vater".
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Anthill_Inside ist offline  
Alt 24.04.2009, 18:19   #5
Anthill_Inside
Special Member
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Beiträge: 2.824
Zitat:
Zitat von GreatBallsofFire Beitrag anzeigen
Ich verstehe das alles nicht.
Reicht denn die Behauptung einer Frau, jemand sei der Vater ihres Kindes, um diesen Mann zur Unterhaltszahlung zu verdonnern?
Die Mutter gibt bereits bei der Geburt den Vater an, natürlich kann dieser es dann abstreiten. Besonders in einer Partnerschaft und oder Ehe wird dies jedoch wohl eher selten der Fall sein.
Beweise dann einmal als Mann im nachinein das du eben nicht der Vater bist und solange du das nicht getan hast gilt dieses Kind rein gesetzlich als dein Kind.
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Anthill_Inside ist offline  
Alt 24.04.2009, 18:24   #6
B.Smith
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Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Anthill_Inside Beitrag anzeigen
Er reicht oftmals als Begründung für einen gerichtlichen Vaterschaftstest, der sonst eben meist nicht durchgeführt wird, da wird einfach die Aussage der Mutter für bare Münze genommen. Auch bringt er Gewissheit für zweifelnde Väter.
Als Vater in Deutschland hat man definitiv nichts zu lachen, man ist in vielen Fällen der Mutter hilflos ausgeliefert. Es gilt oftmals noch immer vor Gericht "Lieber eine schlechte Mutter als ein guter Vater".
Nenn mir doch mal einen Fall, in dem ein Test, der ohne Einverständnis der Mutter durchgeführt wurde, das Gericht bewogen hätte, einen eigenen Vaterschaftstest anzuordnen.
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Alt 24.04.2009, 18:24   #7
B.Smith
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Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von GreatBallsofFire Beitrag anzeigen
Ich verstehe das alles nicht.
Reicht denn die Behauptung einer Frau, jemand sei der Vater ihres Kindes, um diesen Mann zur Unterhaltszahlung zu verdonnern?
Nö. Wenn aber der vermeintliche Vater der Ehemann ist, wird die Vaterschaft automatisch unterstellt, die dann angefochten werden müsste.
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Alt 24.04.2009, 18:28   #8
B.Smith
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Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von B.Smith Beitrag anzeigen
Nö. Wenn aber der vermeintliche Vater der Ehemann ist, wird die Vaterschaft automatisch unterstellt, die dann angefochten werden müsste.
Sprich:

-eheliches Kind: Vater muss klagen

-außereheliches Kind/Abstreiten der Vaterschaft: Dem vermeintlichen Vater muss die Vaterschaft durch einen zwangsweise durchgeführten Test nachgewiesen werden
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Alt 24.04.2009, 18:30   #9
GreatBallsofFire
Ein Buch über Nerds!!
 
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Ort: Hoch den Rock, rein den Stock!
Beiträge: 11.530
Es soll ja enorm viele Kuckuckskinder geben. Wäre es nicht vielleicht auch im Interesse dieser Kinder, wenn sie ihre wahren Väter aufgeklärt würden?

Abgesehen davon ist es auch einem Mann gegenüber ungerecht, wenn ihm durch die Lüge einer Frau seine Vaterschaft vorenthalten wird. Finde ich jedenfalls.

Eigentlich müsste doch die Gesellschaft auch Interesse daran haben, das einem Kind seine biologischen Eltern zugeordnet werden können? Weil es ja Wahrheit ist.
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GreatBallsofFire ist offline  
Alt 24.04.2009, 18:32   #10
Anthill_Inside
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Zitat:
Zitat von B.Smith Beitrag anzeigen
Nenn mir doch mal einen Fall, in dem ein Test, der ohne Einverständnis der Mutter durchgeführt wurde, das Gericht bewogen hätte, einen eigenen Vaterschaftstest anzuordnen.
Es liefert erst einmal ein Indiz dafür das überhaupt ein Grund für eine Verhandlung vor Gericht aufgenommen wird. Oftmals ist dies nämlich nicht einmal der Fall. Wenn keine "ausreichenden" Verdachtsmomente vorliegen kommt es oftmals garnicht erst zu einer gerichtlichen Untersuchung.
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Anthill_Inside ist offline  
 

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