04.08.2009, 13:03 | #21 | ||
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Dafür gibt es die kriminelle Indikation, falls Du dies meinst.
Ich gehe hier von dem ganz normalen und gewollten einverständlichen Sex aus. Ich find es immer so ermüdend, dass man in Foren eigentlich noch am Besten alle potentiellen Gegenargumente auflisten muss, nur damit das Geschriebene wirklich so aufgefasst wird, wie man es tatsächlich schreibt...
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04.08.2009, 13:06 | #22 | ||||
abgemeldet
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Zitat:
Zitat:
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04.08.2009, 13:11 | #23 | |||
abgemeldet
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Zitat:
Und wie oft davon, war es vielleicht gar kein einvernehmlicher Sex? Ich weiß durchaus, dass wir uns hier auf einer spekulativen Ebene bewegen, aber gerade dann sollte man versuchen alle Kann-Bedingungen mit einzubeziehen.
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04.08.2009, 13:20 | #24 | ||
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Also ich gehe nicht davon aus, dass das Thema hier irgendwie abschließend besprochen werden kann. Und den Ehrgeiz alle erdenklichen Fälle abzudenken habe ich ehrlich auch nicht.
Hab es schon geschrieben: Ein Thema mit Schieflage, denn jede Position die man einnimmt kann mit guten und brauchbaren Argumenten vertreten werden. Ich kann hier tatsächlich alle Positionen gut nachvollziehen, solange es von mehr getragen wird als: der Mann darf nicht...
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04.08.2009, 14:08 | #25 | |||
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Zitat:
Keine Frau kann einen Mann zwingen, Vater zu werden, denn der Werdegang eines Lebens beginnt mit der Befruchtung und dem dazugehörigen Akt und nicht mit der Schwangerschaft. Ein Mann, der also absolut nicht Vater werden will -egal, ob nur zu dem jeweiligen Zeitpunkt oder aber durch die jeweilige Bettgenossin- der hat das Recht und die Möglichkeit, es zu verhindern. Tut er das nicht, dann sollte man meinen, dass er sich der Konsequenzen einer eventuell unerwünschten Schwangerschaft vorher bewusst sein sollte und weiß, dass er seine Einflussnahme und sein Mitspracherecht nach seiner versäumten Verhütung verspielt hat und dann in eine erstmal bestehende Schwangerschaft keinerlei Einfriffsrechte mehr hat. Und natürlich ist er dann zudem _als selbstbestimmter Erzeuger und einer von zwei daran beteiligten Personen_ eben auch unterhaltspflichtig. "Vor dem Schaden klug sein." ist die Devise, denn hinterher heulen hilft in den meisten Fällen von "eingetretenem Schaden" nichts. Nach meinem Dafürhalten haut hier also Alles bestens hin und ist völlig okay, wie es geregelt ist.
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04.08.2009, 14:25 | #26 | |||
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@purple
Ja, ich stimme dir definitiv zu. Aber das beantwortet nach- wie vor nicht die Frage der Gleichbehandlung, wenn diese denn überhaupt Anwendung finden soll. Nach dem gleichen Prinzip "vor dem Schaden Klug werden" könnte man einer Frau den Abbruch verweigern, wenn der Vater das Kind leben sehen möchte. Oder etwa nicht? Zitat:
*von mir geändert
Geändert von GreenGoblin (04.08.2009 um 14:29 Uhr) |
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04.08.2009, 14:25 | #27 | ||
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Es gibt genug Fälle, in denen Frauen Männern Kinder förmlich anhängen.
Bestes Beispiel ... Boris Besenkammerkind ... immerhin SOLL es nur zum Oralverkehr gekommen sein ... und soweit ich weiß gibt es keine Direktverbindung vom Genitaltrakt der Frau zu ihrem Mund. Ergo ... sie haben doch gevögelt und Boris hat gelogen ... oder, und das ist ebenso wahrscheinlich, hat sie das Zeug irgendwie aufgefangen und sich eingeführt ... zum richtigen Zeitpunkt und einen Treffer gelandet <-- wo war für diesen nicht ausschließbaren Fall Boris Mitspracherecht bei der Zeugung??? Und zum Thema Gleichbehandlung kann ich dem vorigen Kommentar nur zustimmen ... immerhin ist es 50/50 Erbgut ... und das Kind befindet sich IM, ist aber nicht DER Körper der Frau. Schwieriges Thema. EDIT: und die Ungleichbandlung setzt sich nach der Geburt fort. Stichwort Sorge- und Unterhaltsrecht Die Feminismusbewegung brachte eine überglorifizierte Rolle der Mutter hervor ... es gab (gibt?) lange Zeit die Meinung wer braucht schon Väter zum Wohle der Kinder
Geändert von ABC - XYZ (04.08.2009 um 14:31 Uhr) |
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04.08.2009, 14:31 | #28 | |||
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04.08.2009, 14:32 | #29 | |||
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04.08.2009, 14:34 | #30 | |||
Forumsgast
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Und eben genau das was Du schreibst ist richtig ... ebenso wenig wie die Mutter BESITZT der Vater das Kind ... egal ob vor oder nach der Geburt. Warum wiegt das Recht der Frau schwerer? Weil sie zufällig Frau wurde und Kinder bekommen kann?
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