Schnuckelche |
09.09.2009 16:48 |
Zitat:
und weise dich darauf hin, dass man trotzdem "Ahnung" haben kann- obwohl man mit der jeweiligen Meinung polarisiert. "Falsches" ist nur dann falsch, wenn es nicht subjektiv auslegbar ist. D.h: Meinungen sind grundsätzlich nicht falsch, sondern manchmal einfach nur quantitativ unterrepräsentiert.
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Nein, wenn wir von dem Straftatbestand reden, dann hat er keine Ahnung, auch wenn er hier den Paragraphen zitieren mag. Sorry, auch wenn mir sowas zuwider istm aber da hab ich einfach mehr Ahnung.
Ist euch eigentlich klar, dass das deutsche Rechtssystem fordert, dass eine Frau, wenn sie merkt dass ihre Abwehrhandlungen keinen Erfolg versprechen diese einzustellen hat. Dass sie wenn sie dem Angreifer ein blaues Auge schlägt, obwohl sie genau weiß, dass sie damit die Vergewaltigung nicht verhindert eine Körperverletzung begeht, die nicht von der Notwehr gedeckt ist. Der Unrechtstatbestand ist erfüllt und ledeglich auf der Seite des Verschuldens kann dies eine Rolle spielen.
Aufgrund der Aussagen von B.Smith muss ich ihm ganz klar einige Lebenserfahrungen in dem Bereich absprechen. Ich will hier nicht die Mitleidskarte ausspielen, aber ich habe über jahre ein Opfer einer Vergewaltigung neben mir nachts heulend gehabt, dass sich die ganze Nacht an mich gekrallt hat und ihren Tag nicht mehr gebacken bekommen hat... und hier kommt so ein kleiner Theoretiker mit einem absolutistischen Meinungsanspruch... unglaublich.
In meiner Arbeit als Student in sogenannten Knastgruppen - sowohl in Frauengefängnissen, wie auch auch Männerknast hab ich so einiges mitbekommen ... b.smith hat definitiv keine Ahnung. Ist halt so :schüttel:
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