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B.Smith 09.09.2009 16:28

Zitat:

Zitat von Hex (Beitrag 2917567)
Wenn ein Mann eine Frau auf der Straße abgreift und missbraucht? Oder auch, wenn der Ehemann seiner Frau "befielt" sich hinzulegen?

Eine Drohung muss dabei im Raum stehen. Ich denke, das wird man im Einzelfall prüfen müssen.

§177 StGB beschreibt das.

B.Smith 09.09.2009 16:30

Zitat:

Zitat von dead_milkman (Beitrag 2917570)
Und? Ist die nicht gegeben, wenn eine Frau einen Mann zum eigenen Lustgewinn, aber gegen seinen Willen penetriert?

Den Fall habe ich doch grade in meinem Beitrag ausgenommen.

Es nennt mir offenbar niemand einen Fall von Vergewaltigung eines Mannes durch seine Ehefrau. Damit wäre dann eine weitere Diskussion fruchtlos.

dead_milkman 09.09.2009 16:35

Zitat:

Zitat von B.Smith (Beitrag 2917581)
Den Fall habe ich doch grade in meinem Beitrag ausgenommen.

Finde ich leider gerade nicht.

Ungeachtet dessen geht das nicht gerade aus deinen Postings hervor, wenn du z.B. schreibst, dass Vergewaltigungen ausschließlich von Männern an Frauen begangen werden können.

Und zu Beispielen für den umgekehrten Fall gab es schon Links hier.

Komi 09.09.2009 16:35

Zitat:

Zitat von B.Smith (Beitrag 2917581)
Den Fall habe ich doch grade in meinem Beitrag ausgenommen.

Es nennt mir offenbar niemand einen Fall von Vergewaltigung eines Mannes durch seine Ehefrau. Damit wäre dann eine weitere Diskussion fruchtlos.

Beweis du uns doch gerne das Gegenteil :) Als wissenschaftlich denkender Mensch sehe ich einen Tatbestand erst dann als nichtexistent an, wenn dessen Nichtvorkommen zweifelsfrei bewiesen ist. Bis dies geschehen ist, gehe ich davon aus, dass es vorkommen kann.


Und nochmal: Bitte denke an die enorme Scham, die ein Mann empfindet, bevor er zugibt, dass er von seiner Ehefrau vergewaltigt wurde.

Schnuckelche 09.09.2009 16:48

Zitat:

und weise dich darauf hin, dass man trotzdem "Ahnung" haben kann- obwohl man mit der jeweiligen Meinung polarisiert. "Falsches" ist nur dann falsch, wenn es nicht subjektiv auslegbar ist. D.h: Meinungen sind grundsätzlich nicht falsch, sondern manchmal einfach nur quantitativ unterrepräsentiert.
Nein, wenn wir von dem Straftatbestand reden, dann hat er keine Ahnung, auch wenn er hier den Paragraphen zitieren mag. Sorry, auch wenn mir sowas zuwider istm aber da hab ich einfach mehr Ahnung.

Ist euch eigentlich klar, dass das deutsche Rechtssystem fordert, dass eine Frau, wenn sie merkt dass ihre Abwehrhandlungen keinen Erfolg versprechen diese einzustellen hat. Dass sie wenn sie dem Angreifer ein blaues Auge schlägt, obwohl sie genau weiß, dass sie damit die Vergewaltigung nicht verhindert eine Körperverletzung begeht, die nicht von der Notwehr gedeckt ist. Der Unrechtstatbestand ist erfüllt und ledeglich auf der Seite des Verschuldens kann dies eine Rolle spielen.
Aufgrund der Aussagen von B.Smith muss ich ihm ganz klar einige Lebenserfahrungen in dem Bereich absprechen. Ich will hier nicht die Mitleidskarte ausspielen, aber ich habe über jahre ein Opfer einer Vergewaltigung neben mir nachts heulend gehabt, dass sich die ganze Nacht an mich gekrallt hat und ihren Tag nicht mehr gebacken bekommen hat... und hier kommt so ein kleiner Theoretiker mit einem absolutistischen Meinungsanspruch... unglaublich.

In meiner Arbeit als Student in sogenannten Knastgruppen - sowohl in Frauengefängnissen, wie auch auch Männerknast hab ich so einiges mitbekommen ... b.smith hat definitiv keine Ahnung. Ist halt so :schüttel:

Oreo 09.09.2009 16:51

Zitat:

Ist euch eigentlich klar, dass das deutsche Rechtssystem fordert, dass eine Frau, wenn sie merkt dass ihre Abwehrhandlungen keinen Erfolg versprechen diese einzustellen hat. Dass sie wenn sie dem Angreifer ein blaues Auge schlägt, obwohl sie genau weiß, dass sie damit die Vergewaltigung nicht verhindert eine Körperverletzung begeht, die nicht von der Notwehr gedeckt ist.
Pervers.

Schnuckelche 09.09.2009 16:54

Ja, das ist es, und mir kommt regelmäßig das Kotzen wenn ich diesbezügliche Aufsätze lese. Ähnlich ist es wenn jemand eingesperrt wird und nicht fliehen kann. Wenn er genau weiß er kann nicht entkommen, aber dennoch an der Tür Schäden begeht, dann ist es rein juristisch tatsächlich eine Sachbeschädigung, die nicht von Notwehr gedeckt ist. Ok Sachbeschädigung ist ein Antragsdelikt und wir dwohl kaum ein Täter beanspruchen ... aber die dahinter stehende Systematik ist erschreckend... ich habe dazu bereits Aufsätze veröffentlicht und mächtige Ohrfeigen verpasst bekommen, aber dennoch ich habe dazu meine "eigene" rechtliche Bewertung.

Hex 09.09.2009 16:55

Männer können übrigens auch von Männern vergewaltigt werden, das dürfen wir nicht vergessen :)

Ansonsten habe ich gerade dies hier: Sexuelle Gewalt gefunden.

Bis man allerdings auf den "wichtigen" Absatz kommt muß man ein wenig lesen. Ich fand es sehr interessant.
(wer es abkürzen will, der scrollt, bis der Gesetzestext kommt und liest ab da weiter :))

Schnuckelche 09.09.2009 16:59

Zitat:

Männer können übrigens auch von Männern vergewaltigt werden, das dürfen wir nicht vergessen
Verzeih mir den egogenerierten Hinweis, aber das hab ich oben schon erwähnt :-)
Und nu les ich mal nach... dauert nur, weil ich les sowas immer komplett...

fleurmarisol 09.09.2009 16:59

Zitat:

Zitat von Komi (Beitrag 2917590)
Beweis du uns doch gerne das Gegenteil :) Als wissenschaftlich denkender Mensch sehe ich einen Tatbestand erst dann als nichtexistent an, wenn dessen Nichtvorkommen zweifelsfrei bewiesen ist. Bis dies geschehen ist, gehe ich davon aus, dass es vorkommen kann.

.

Es würde doch reichen, ihr würdet mal ein konkretes Beispiel nennen, wo ein Mann von seiner Ehefrau vergewaltigt wurde. Mehr will B.Smith doch gar nicht. Wieso soll er jetzt nachweisen, dass einen solchen Fall nicht gibt. Tut er ja, solange ihr nicht das Gegenteil beweist.

Zitat:

Zitat von Schnuckelche (Beitrag 2917623)
Aufgrund der Aussagen von B.Smith muss ich ihm ganz klar einige Lebenserfahrungen in dem Bereich absprechen. Ich will hier nicht die Mitleidskarte ausspielen, aber ich habe über jahre ein Opfer einer Vergewaltigung neben mir nachts heulend gehabt, dass sich die ganze Nacht an mich gekrallt hat und ihren Tag nicht mehr gebacken bekommen hat... und hier kommt so ein kleiner Theoretiker mit einem absolutistischen Meinungsanspruch... unglaublich.

In meiner Arbeit als Student in sogenannten Knastgruppen - sowohl in Frauengefängnissen, wie auch auch Männerknast hab ich so einiges mitbekommen ... b.smith hat definitiv keine Ahnung. Ist halt so :schüttel:

Deine persönliche Erfahrungen in allen Ehren, und es ist sicherlich schlimm, was deiner Freundin passiert ist, aber wieder ist es kein Beispiel, dass ein Mann von seiner Ehefrau vergewaltigt wurde dabei, oder? Das Knastbeispiel ebenso wenig. Fahrt doch mal einen Gang runter und lest B.Smiths Beiträge in Ruhe durch.


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