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Alt 18.09.2009, 14:27   #1
dieLetzte
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Kritik an Berufsgruppen

Ich teile zwar die Meinung des Threaderstellers nicht, aber was soll so eine Zensur:
Zitat:
Zitat von Sailcat
Einen Generalvorwurf an bestimmte Berufsgruppen werden wir hier nicht weiter dulden.
Das hat nichts mit Zensur zu tun, sondern mit Differenzierung. Wenn das nicht möglich ist, wird der Thread geschlossen und darüber wird es auch keine weitere Diskussion geben.
Noch dazu, wenn man sich vor Augen hält, wie oft hier gegen Frauen oder Männer verallgemeinert wird, ist es komplett unverständlich, weshalb zugleich unterbunden werden soll, Lebensweisen zu kritisieren, die mit einer Geisteshaltung statt eines physischen (unveränderlichen) Merkmals zu tun haben.

Geändert von dieLetzte (18.09.2009 um 14:31 Uhr)
dieLetzte ist offline  
Alt 18.09.2009, 14:27 #00
Administrator
Hallo dieLetzte, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 18.09.2009, 14:33   #2
ABC - XYZ
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Beiträge: n/a
Das ist keine Zensur!

Die ursprügliche Zusammenhang richtet sich gegen die Gruppe der Pädagogen als Solche ... und das ist nicht hinnehmbar!

Lehrer XY (als Pädagoge) ist ein A-Loch ... ist keine pauschale Beleidigung. Aber die Gesamtheit aller ...

Wie wäre es, wenn man schriebe alle Bestatter sind Nekrophile? Wäre das zu löschen Zensur?
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Alt 18.09.2009, 14:37   #3
dieLetzte
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Zitat:
Zitat von ABC - XYZ Beitrag anzeigen
Das ist keine Zensur!
Doch, das ist Zensur!
Ich sehe auch nirgends direkte Beleidigungen der Form: "Alle Lehrer sind Arschlöcher".
Zitat:
Die ursprügliche Zusammenhang richtet sich gegen die Gruppe der Pädagogen als Solche ... und das ist nicht hinnehmbar!
Doch, das ist hinnehmbar, denn es hat im Rahmen einer Meinungsäußerung stattgefunden.
Guckst du auch hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Soldaten_sind_M%C3%B6rder
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dieLetzte ist offline  
Alt 18.09.2009, 14:45   #4
ABC - XYZ
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Beiträge: n/a
Der Kontext macht die beleidigungswürdige Zensur!

Der Kontext ist: Pädogogen sind seelische Vergewaltiger, Mörder und Verbrecher.

Berechtigte Löschung


Edit: Der Satz stammt von Tucholsky aus den Zeiten des 2. WK ... ein gewisser kulturhistorischer Hintergrund rechtfertigt dessen Verwendung
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Alt 18.09.2009, 15:21   #5
dieLetzte
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Zitat:
Zitat von ABC - XYZ Beitrag anzeigen
Der Kontext macht die beleidigungswürdige Zensur!
Ganz recht, die Zensur ist beleidigungswürdig.
Zitat:
Der Kontext ist: Pädogogen sind seelische Vergewaltiger, Mörder und Verbrecher.
Das ist weder der Kontext, noch ist es die Aussage. Ansonsten: Wo genau steht das?

Zitat:
Edit: Der Satz stammt von Tucholsky aus den Zeiten des 2. WK ... ein gewisser kulturhistorischer Hintergrund rechtfertigt dessen Verwendung
Nur weil irgendwelche historischen Persönlichkeiten oder Künstler eine Phrase gebraucht haben, heißt das weder automatisch, dass dieser Satz auch heute noch gebraucht werden darf, noch heißt das, dass der Satz in Abwandlungen nicht gebraucht werden darf.
Wenn man sagen darf, dass Soldaten Mörder sind, muss man auch sagen dürfen, dass Pädagogen Kinderverzieher sind, wenn man das meint.
Noch dazu hat er das so direkt gar nicht gesagt.
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Geändert von dieLetzte (18.09.2009 um 15:26 Uhr)
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Alt 18.09.2009, 15:32   #6
Nightshade
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Zitat:
Zitat von dieLetzte Beitrag anzeigen
Nur weil irgendwelche historischen Persönlichkeiten oder Künstler eine Phrase gebraucht haben, heißt das weder automatisch, dass dieser Satz auch heute noch gebraucht werden darf, noch heißt das, dass der Satz in Abwandlungen nicht gebraucht werden darf.
Wenn man sagen darf, dass Soldaten Mörder sind, muss man auch sagen dürfen, dass Pädagogen Kinderverzieher sind, wenn man das meint.
Noch dazu hat er das so direkt gar nicht gesagt.
Aha, und weil man ersteres Deiner Meinung nach nicht tun darf, ist letzteres zulässig weil von Gerichts wegen in einem ganz bestimmten Fall legitimiert? Dieser Vergleich bzw. das, was damit begründet werden soll, verschliesst sich mir.
Wenn das erste eine Phrase ist, dann muss es der zweite Spruch doch auch sein denn sonst müsste das Gericht das damals als Beleidigung oder Rufmord (was auch immer) festgestellt haben.
Bissel Konsistenz sollte man in solchen Vergleichen schon haben
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Nightshade ist offline  
Alt 18.09.2009, 15:42   #7
dieLetzte
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Zitat:
Zitat von Nightshade Beitrag anzeigen
Aha, und weil man ersteres Deiner Meinung nach nicht tun darf, ist letzteres zulässig weil von Gerichts wegen in einem ganz bestimmten Fall legitimiert? Dieser Vergleich bzw. das, was damit begründet werden soll, verschliesst sich mir.
Ganz einfach: Wenn man rassistische Äußerungen tätigen würde, könnte man das - zurecht - auch nicht mit "kulturhistorischer" Motivation erklären.
Noch einfacher: "Weil Tucholsky irgendwo XYZ schrieb, darf ich das auch" ist kein Argument.
Ein Argument ist: Wenn ich der Meinung bin, dass der Satz "Soldaten sind Mörder" wahr ist, muss ich das sagen dürfen. Denn wir wollen nicht in einer Diktatur leben, sondern - zumindest der Form halber - in einer liberalen Demokratie. Oder irre ich mich da?
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Alt 18.09.2009, 15:47   #8
Nightshade
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Mit dieser Argumentation ist jegliche Aussage begründbar. Auch solche die tatsächlich strafrechtlich verfolgt werden. Das ist kein schlüssiges Argument ausser wenn Du damit begründen wolltest, das wir tatsächlich in einer Diktatur leben.
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Nightshade ist offline  
Alt 18.09.2009, 15:50   #9
dieLetzte
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Zitat:
Zitat von Nightshade Beitrag anzeigen
Mit dieser Argumentation ist jegliche Aussage begründbar. Auch solche die tatsächlich strafrechtlich verfolgt werden.
Da muss man abwägen. Juristisch tut man das ja auch:
Zitat:
Zitat von wikipedia
Selbst wenn man annehme, dass die Äußerung für Soldaten der Bundeswehr oder die Bundeswehr selbst ehrverletzend seien, müsse bei der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrschutz im Wege der praktischen Konkordanz noch genügend Raum für die Meinungsfreiheit bleiben. Dem diene § 193 StGB. Die Äußerung von Schmähkritik stelle zwar keine Wahrnehmung berechtigter Interessen dar. Dabei sei aber zu beachten, dass es dem Grundrechtsträger erlaubt sein müsse, zu der Auseinandersetzung um diese die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage sich auch polemisch zu äußern.
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dieLetzte ist offline  
Alt 18.09.2009, 16:02   #10
Nightshade
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Klar, aber bei solch grenzwertigen Behauptungen sollten sich dann auch Leute den Kopf darüber zerbrechen, die für so etwas abgestellt werden (z.B. Gerichte). Ich denke (ohne damit an Sailcats Entscheidung nun irgend etwas kritisieren zu wollen oder sie zu begründen), daß hierfür jedoch solche Dinge wie "Hausrecht" ebenfalls geltend gemacht werden können. Der LT ist zwar ein relativ offenes Forum, hat jedoch eindeutig Schwerpunkte und dient nicht unbedingt gesellschaftkritischen Zwecken. Dafür sollte man doch eher politikorientierte Foren als Plattform benutzen. Immerhin versprechen diese auch eine Usergemeinschaft, die sich für entsprechende Themenkomplexe explizit interessiert.
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