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Alt 01.05.2003, 15:44   #1
Stulle02
Ex-Mod
 
Registriert seit: 11/2001
Ort: NRW
Beiträge: 3.514
Achtung Impressumspflicht auch für private Homepages ?

Zitat:
Die seit Anfang 2002 verschärfte Impressumspflicht für Telediensteanbieter gemäß § 6 TDG gehört sicher derzeit zu einer der am häufigsten missachteten Vorschriften. Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, muss jederzeit damit rechnen, von Konkurrenten oder Abmahnvereinen abgemahnt zu werden. Entsprechende Rechtsverstöße lassen sich sehr leicht durch eine Internetrecherche feststellen. Dies verleitet leider zunehmend einige "schwarze Schafe" dazu, Serienabmahnungen als Einnahmequelle zu missbrauchen oder gezielt als Mittel zur Behinderung von Mitbewerbern zu verwenden. Gleichzeitig stellt ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen § 6 TDG eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EURO geahndet werden.
Zitat:
Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung trifft nach § 6 Satz 1 TDG alle Anbieter "geschäftsmäßiger Teledienste". Der Begriff "Teledienst" ist sehr weit gefasst, so dass im Prinzip jede Internetpräsenz ein Teledienst im Sinne des TDG ist, sofern sie nicht als Mediendienst im Sinne des Mediendienststaatsvertrages (MDStV - Anm.: Die Informationspflichten sind seit seit dem 1.7.2002 in § 10 MDStV geregelt) einzuordnen ist. Bedauerlicherweise hat es der Gesetzgeber versäumt, näher zu definieren, wann ein Teledienst als "geschäftsmäßig" im Sinne von § 6 TDG einzuordnen ist, um auf diese Weise den Anwendungsbereich der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung sinnvoll einzugrenzen. Der Gesetzgeber spricht in der Gesetzesbegründung davon, dass jede nachhaltige Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht als geschäftsmäßig einzuordnen ist. Lediglich private Gelegenheitsgeschäfte sollen vom Anwendungsbereich ausgeschlossen werden. Letztlich ist jede Internetseite auf Dauer angelegt und damit nachhaltig, so dass dieses Kriterium nicht weiterhilft. Richtigerweise sollte man darauf abstellen, ob die Homepage im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit im Sinne von § 14 BGB steht und dabei auf den Gesamtcharakter abstellen. Es ist allerdings zu befürchten, dass Teile der Rechtsprechung unter Berufung auf die Gesetzesbegründung lediglich auf die Nachhaltigkeit des Handelns abstellen und sehr schnell ein geschäftsmäßiges Handeln bejahen werden. Erschwert wird die Situation für private Homepagebetreiber zusätzlich durch die in anderem Zusammenhang von Teilen der Rechtsprechung vertretene Ansicht, wonach bereits das Schalten einzelner Werbebanner genügt, um ein Handeln im geschäftlichen Verkehr zu begründen. Diese Ansicht ist sicherlich falsch, hilft dem Betroffenen, der den Gang durch mehrere Instanzen und die damit verbundenen Kosten scheut, im Zweifel aber wenig. Wer daher rechtliche Risiken ausschließen möchte, sollte im Zweifel die Internetpräsenz mit einer ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung versehen.
Was haltet Ihr davon ?

Muß jetzt jeder der eine Homepage hat ein Impressum machen ?

Quelle
Stulle02 ist offline  
Alt 01.05.2003, 15:44 #00
Administrator
Hallo Stulle02, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 01.05.2003, 15:59   #2
jyrki69
Member
 
Registriert seit: 07/2002
Beiträge: 268
Wo ist das Streitthema ?

So ein Impressum auf die Seite zu pappen, ist weniger Arbeit, als den von dir kopierten Text zu lesen!
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jyrki69 ist offline  
Alt 01.05.2003, 16:24   #3
Trinity31
Senior Member
 
Registriert seit: 11/2002
Beiträge: 838
Das ist in der Tat kein Thema zum Streiten.

Nein, private Websites müssen kein Impressum haben. Es sei denn, man linkt auf Firmenwebsites. Das Ganze ist - wie immer in diesem unserem Staate - völlig undurchsichtig und GaGa.

Wir hatten Ende letzten Jahres das Problem in der Firma, und da ich unter anderem der dumme Webbie sein muß, war es meine ehrenvolle Aufgabe, an Heilig Abend flugs in jede Seite ein Impressum, AGBs, Nutzungsbedungungen und den Datenschutz reinzubasteln.

Wir haben uns mit unserem Anwalt in Verbindung gesetzt, und der guckte nochmal genau nach und gab obige Auskunft. Wenn ich also eine private Website hätte, müßte ich kein Impressum reintun, wenn ich aber auf die Website unserer Firma linken wollte, dann müßte ich eins reintun.

And the moon looked down and laughed.
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Trinity31 ist offline  
Alt 01.05.2003, 16:42   #4
Stulle02
Ex-Mod
Themenstarter
 
Registriert seit: 11/2001
Ort: NRW
Beiträge: 3.514
Hast Du Dir den Text auch genau durchgelesen ?
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Stulle02 ist offline  
Alt 01.05.2003, 17:02   #5
Trinity31
Senior Member
 
Registriert seit: 11/2002
Beiträge: 838
Ja. Steht doch nichts drin, was dem widerspricht, was ich sage?
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Trinity31 ist offline  
Alt 01.05.2003, 17:07   #6
Stulle02
Ex-Mod
Themenstarter
 
Registriert seit: 11/2001
Ort: NRW
Beiträge: 3.514
Welche Private Homepage (ausser eine wo garnichts drauf ist) ist dann davon betroffen ?

Ich würde eher sagen, daß ein Großteil aller vorhandenen Pages überhaupt davon betroffen ist.

Zudem gibt Netmedia noch folgende Aussage:
Zitat:
Auf jeder Homepage, egal ob privat oder gewerblich müssen nunmehr im Internet folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden.
Quelle

Zitat:
Der Name und die ladungsfähige postalische Anschrift des Betreibers (keine Postfachanschrift). Bei juristischen Personen muß ein Vertretungsberechtigter mit Vor- und Nachname unter der Geschäftsanschrift genannt sein. Sämtliche Daten zur Kontaktaufnahme (Anschrift, Telefon, Fax) sowie der E-Mail-Adresse müssen angegeben sein. Sofern vorhanden, müssen das Handelsregister, das Vereinsregister, das Genossenschaftsregister oder auch das Partnerschaftsregister nebst der entsprechenden Registernummer angegeben werden.
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Stulle02 ist offline  
Alt 01.05.2003, 18:04   #7
*Winke winke*
*Winke winke*
 
Registriert seit: 07/2001
Beiträge: 5.368
Siehe hier ganz unten.

Private homepages die keine Werbebanner laufen haben sind ausgeschlossen.
Leute die ihre hp über Anbieter wie Beep etc. laufen haben haben bereits bei Zustimmung der AGB´s eiem Impressum zugestimmt.

Zitat AGB´s:
Jedem Mitglied wird für die Einstellung einer privaten Homepage in das WorldWideWeb 100 KB Speicherplatz zur Verfügung gestellt. Für jede private Homepage im Rahmen des Beepworld Systems besteht eine Impressumspflicht. Das Mitglied ist verpflichtet, seine Homepage nach dem Teleanbietergesetz mit einem Impressum zu versehen, das für jeden Abrufer sichtbar die vollständige Anschrift des Mitgliedes enthält.

Fazit, es betrifft nur kommerzielle Seiten, was bei Beep sicherlich der Fall ist.
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Geändert von *Winke winke* (01.05.2003 um 18:08 Uhr)
*Winke winke* ist offline  
Alt 01.05.2003, 18:14   #8
Supreme
Special Member
 
Registriert seit: 02/2001
Ort: 41352 Korschenbroich
Beiträge: 2.113
Zitat:
Original geschrieben von Sleepy Hollow
Das Mitglied ist verpflichtet, seine Homepage nach dem Teleanbietergesetz mit einem Impressum zu versehen, das für jeden Abrufer sichtbar die vollständige Anschrift des Mitgliedes enthält.
Hab ich nicht.
Und werde ich auch nicht tun.
Muss ja nicht jeder sehen wo ich wohne oder?
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Supreme ist offline  
Alt 01.05.2003, 18:15   #9
*Winke winke*
*Winke winke*
 
Registriert seit: 07/2001
Beiträge: 5.368
So weit wie ich bisher gelesen habe werden Beep Mitglieder derzeit dazu aufgefordert.

Du hast den AGB´s zugestimmt, aber lies nach.... .
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*Winke winke* ist offline  
Alt 01.05.2003, 18:20   #10
Stulle02
Ex-Mod
Themenstarter
 
Registriert seit: 11/2001
Ort: NRW
Beiträge: 3.514
Das dumme ist, daß der gesetzgeber das aber im moment so sieht. und so wie es hier ausgelegt ist:

Zitat:
8. Weitere Angaben
Sofern aufgrund anderer Vorschriften weitere Informationspflichten bestehen, müssen auch diese erfüllt werden. Werden beispielsweise redaktionelle Beiträge veröffentlich, so muss ein Verantwortlicher im Sinne vom § 10 Abs. 3 MDStV benannt werden. Dabei muss es sich um eine natürliche Person handeln, die voll geschäftsfähig ist und Ihren ständigen Aufenthalt im Inland hat.
Wäre das wenn man es haarfein und genau nimmt bei jedem Gästebuch. Weil es ein Redaktioneller Beitrag ist.

Quelle
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Stulle02 ist offline  
 

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