17.06.2010, 09:31 | #1 |
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Einschreiben für Madame
Wie ich soeben von meinem morgendlichen Spaziergang zurückkehre, finde ich im Briefkasten einen Abholschein für ein Einschreiben.
Oh-oh, denke ich mir schon und überlege, was das wieder Böses sein könnte. Und da sehe ich genauer hin und stelle fest: Dieses Einschreiben ist für unsere TOCHTER. Die ist grade mal 14 Jahre alt. Da ich keine Ahnung habe, was das sein könnte und sie auch nicht erwähnt hat, dass sie irgendwas derartiges erwartet, bin ich natürlich einerseits tierisch neugierig... und andererseits auch etwas beunruhigt. Leider kann man das Einschreiben erst morgen ab 9 Uhr abholen. Meine erste Frage ist technischer Natur: um diese Zeit sitzt Töchterlein natürlich artig in der Schule, ob ich das wohl für sie abholen kann als Erziehungsberechtigte? Und desweiteren möchte ich mit Euch besprechen, was sich denn so Hübsches in solch einem Einschreiben an eine 14jährige befinden könnte. Also: bitte um Spekulationen! |
17.06.2010, 09:31 | #00 |
Administrator
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Hallo Bernini, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
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17.06.2010, 09:40 | #2 | ||
Member
Registriert seit: 05/2009
Beiträge: 201
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Man kann ein Einschreiben eines anderen abholen, wenn man den Abholschein und den eigenen Ausweis dabei hat (evtl. verlangen die auch noch eine Vollmacht deiner Tochter, die es dir "erlaubt" das Einschreiben abzuholen....).
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17.06.2010, 09:42 | #3 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Ah, dann wird das schon gehen, denke ich.
Gut, also zur Frage aller Fragen: was ist es?
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17.06.2010, 09:50 | #4 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Ein Hinweis könnte übrigens sein, dass ihr Vorname voll ausgeschrieben ist. Das macht sie eigentlich nie, wenn sie was bestellt oder sich irgendwo einträgt oder so. Kein Mensch nennt sie bei ihrem vollen Vornamen. Geldgeschenke von Verwandten fallen also auch weg.
In der Schule ist sie... weiß ich gar nicht, ob ich sie da so angemeldet hatte... Eigentlich kann es also nur irgendwas Amtliches sein. Kriegen 14jährige irgendwelche Informationen und Hinweise per Einschreiben? Oder eine Vorladung vielleicht?
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17.06.2010, 09:52 | #5 | ||
Nordisch
Registriert seit: 05/2008
Ort: Emskopp
Beiträge: 2.726
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Ich orakel mal: Mahnung/Zahlungserinnerung, weil Madame irgendetwas im Internet bestellt/geordert hat und nicht gezahlt hat. Bisherige Mahnungen erfolgten per Email -> keine Reaktion -> jetzt per Einschreiben.
Möglich?
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17.06.2010, 09:53 | #6 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Die Bank! Die schreiben ihren Vornamen aus. Aber die verschicken doch eigentlich nie was per Einschreiben, die haben doch ihre eigenen Austräger... hmmhmmhmm...
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17.06.2010, 09:54 | #7 | ||
Nordisch
Registriert seit: 05/2008
Ort: Emskopp
Beiträge: 2.726
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Unser Beiträge haben sich überschnitten. Bestellung o.ä. fällt also flach.
Vorladung zur Zeugenaussage wäre gut möglich. Ist irgendetwas vorgefallen?
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17.06.2010, 09:55 | #8 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Außerdem ist sie bei sowas immer ziemlich gewissenhaft und bezahlt alles immer gleich. Klar kann mal was vergessen werden, aber dagegen spricht einfach das mit dem Vornamen.
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17.06.2010, 09:55 | #9 | ||
Member
Registriert seit: 05/2009
Beiträge: 201
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Was von der Stadt vielleicht? Die schreiben den Namen sicher auch aus....
Aber was wollen die von einer 14jährigen....
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17.06.2010, 09:55 | #10 | |||
Forumsgast
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Zitat:
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