06.03.2012, 11:28 | #21 | ||
Galaxie-Reisender
Registriert seit: 01/2012
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Eine neue Nummer wäre bestimmt eine Option, nur bringt das auch was? Da ja nicht klar ist wer der Schreiber ist, könnte er sie ja auch persönlich kennen (priv. Umfald, berufl. Umfeld usw.). Dann ist es gar nicht soo schwer auch die neue Nummer rauszubekommen....
Ist natürlich feige von diesem Schreiber. Und beim anrufen, die Stimme kennt sie aber nicht? Vielleicht will sich jemand an ihr rächen wegen irgendentwas, vielleicht was sie selber gar nicht weiss. Verehrer würde ich eher verneinen. Aber wenn der neutral schreibt, will er viellicht nur das Gefühl haben mit ihr im Kontakt zu sein, das würde ich jetzt eher vermuten... Aber ich kann dir nur raten die Augen offen zu halten. Und zusehen, dass du der kleinen die Angst nehmen kannst....viel Glück Valentino
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06.03.2012, 11:29 | #22 | |||
abgemeldet
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Zitat:
Im Nachhinein hat der Te geschildert,dass sie etwas unternommen hat.
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06.03.2012, 11:40 | #23 | ||
abgemeldet
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ich würde da nicht lange fackeln und sofort anzeige erstatten.
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06.03.2012, 11:44 | #24 | ||
Special Member
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Beiträge: 9.192
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Aber wo liegt denn die Straftat?
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06.03.2012, 11:50 | #25 | ||
Golden Member
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Ort: Köln
Beiträge: 1.177
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Ist doch eindeutig erkennbar. Er stellt ihr beharrlich nach und beeinträchtigt ihre Lebensgestaltung und macht sich strafbar, § 238 Stgb. Sie muss ihn allerdings anzeigen.
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06.03.2012, 12:07 | #26 | |||
Kater
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Zitat:
Überhaupt dachte ich im Eingangsposting daran, dass der TE selber die SMS verfasst. Und wie Du richtig festgestellt hast: Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Öffentliches Interesse ist auch durch eine Einstellung des Falles im LT nicht gegeben.
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06.03.2012, 13:46 | #27 | |||||
abgemeldet
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Zitat:
Er verfolgt damit das Ziel, sie zu schädigen,in dem er sie immer und immer wieder belästigt. Es ist stalking. Ob es zu einer Anzeige reicht,ist widerum eine andere Frage. Anscheinend ist es aber nicht relevant,wenn man mehrmals darauf aufmerksam gemacht wird,dass man sich diesbezüglich beraten lassen sollte. Zitat:
Zitat:
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06.03.2012, 13:51 | #28 | ||||
Kater
Registriert seit: 09/2008
Ort: am Rhein
Beiträge: 14.029
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Zitat:
Jedenfalls wüßte ich genau, was ich machen würde, wenn ich mich beeinträchtigt fühlte. Eine SMS an den Absender, mit dem Hinweis, dass er sich mal mit den Kosten einer anwaltlichen Beratung mit anschliessender Unterlassungsklage beschäftigen sollte, wenn das weiter andauert. Zitat:
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06.03.2012, 14:03 | #29 | |||
abgemeldet
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Wie wir hörten, geht das erst seit ein paar Tagen so, sodass Beharrlichkeit im rechtlichen Sinne noch gar nicht gegeben ist.
Zitat:
Unter Ümständen findet er das ganz prickelnd und denkt, dass Frauen das doch auch ganz reizvoll finden könnten. Wie hat denn besagte Frau reagiert? Es hieß, sie hätte anfänglich ablehnend reagiert. Was heißt das genau? War es etwas geziert und gar geschmeichelt oder war es klar und deutlich die Forderung nach Unterlassung, weil man sich belästigt fühlt und dagegen gegebenenfalls auch vorzugehen gedenkt? Das, was dem Einen als Stalking erscheint, kann dem Anderen auch nur als Flirt erscheinen, so lange man sich nicht klar positioniert. Erst, wenn klar und unmissverständlich geäußert ist, dass sich die Empfängerin der Nachrichten gestalkt fühlt und wenn danach das Spiel fortgesetzt wird, kann man in diesem Falle von Stalking reden. Wer etwas wirklich Mieses im Schilde führt und als Stalker unterwegs ist, der übermittelt _wenn er nicht völlig doof ist_ seine Rufnummer nicht, sondern nutzt die gesamte Bandbreite der Anonymität. In diesem Falle darf man wohl eher von einem "heimlichen Verehrer" ausgehen, wie es sie schon zu allen Zeiten der Menschheitsgeschichte gab.
Geändert von Purpleswirl (06.03.2012 um 18:22 Uhr) |
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06.03.2012, 14:22 | #30 | |||||||||
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Zitat:
Mir persönlich gefällt es nicht,wenn mir jemand seit 4 Tagen an die 20 sms schreibt.Ich hätte schon reagiert. Zitat:
Und wenn einer anfangt zu denken,was ein anderer toll finden könnte...... Zitat:
Wird hier dennoch keine Befürwortung finden,wenn Du verstehst. Zitat:
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