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Du befindest dich im Forum: Das regt mich auf!. Was regt dich persönlich auf? Über was hast du dich geärgert? Den Nachbarn, der seine Musik immer nachts um drei aufdreht, oder über deine Freunde, die dich mal wieder versetzt haben? Hier kannst du dir Luft machen und Themen zur Diskussion stellen, die dich persönlich betreffen. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
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Themen-Optionen |
15.07.2011, 00:17 | #11 | |||
Der Hund
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
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Zitat:
Wenn du gerne mit Lärm lebst, ist es ja ok. Dann tu das. Aber die TE möchte keine Belehrungen über die Freuden des Lebens mit Lärm und auch keine soziologischen Gedanken über angeblich typisch deutsches Verhalten, sondern Tipps zur Möglichkeit der Beendigung von Lärm.
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15.07.2011, 11:13 | #12 | ||
Junior Member
Registriert seit: 07/2011
Ort: Delitzsch
Beiträge: 39
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Ich weiß gar nicht, ob du es erwähnt hattest, vielleicht hab ich es auch überlesen, aber hast du dich schon mal beim Mieter beschwert? Die haben ja meist mehr Einfluss auf ihre Mieter und wenn von denen ein Mahnschreiben kommt, haben die meisten dann doch etwas Schiss, doch noch aus der Wohnung geschmissen zu werden, deshalb versuch es doch mal über den Vermieter?!
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15.07.2011, 12:20 | #13 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Ueber den Vermieter gehen ist nicht so einfach, wenn es verschiedene Vermieter sind (also wenn in einem Wohnblock mehrere Eigentumswohnungen mit verschiedenen Vermietern untergebracht sind). In der Anwaltszeitung stand mal, kein anderer Rechtsbereich als diese Eigentuemergemeinschaften haetten soviel Einkommensmoeglichkeiten fuer Rechtsanwaelte, und fuer die Zukunft sei mit einem stetigen Umsatzwachstum zu rechnen (das war ca. 2005).
Ausserdem hatte ich den Eindruck, dass das mit dem Vermieter schon irgendwie probiert wurde (sonst waere doch mglw. die Hausmeisterdiskusion nicht aufgekommen). Wenn es nachhaltig nichts hilft, und der Vermieter seine Bemuehungen aufgibt, sollte dem Vermieter angedroht werden, dass die eigene Miete gemindert wird, um ihn zu aktivieren. Denn es liegt eine Verringerung der Lebensqualitaet vor, wenn unangemessener Laerm in der Wohnung ist. Wenn die Wohnung "hellhoerig" ist, ist jeder verpflichtet, nach Kraeften Rucksicht zu nehmen. Beim Laerm werden unerschiedliche Masstaebe angelegt. a) "notwendiger" Laerm. Ein Baby schreit --> ist unvermeidbar --> Eltern muessen nix aendern --> "belaestigter" Nachbar kann u.U. sein eMiete mindern b) "notwendiger" und "vermeidbarer" Laerm koennen gleichartig sein Mitten in der Nacht wird geduscht. Das war frueher ganz allgemein nicht zulaessig. Ist inzwischen aber jederzeit und ueberall gestattet, (weil es mehr Schichtdienstler und ueberhaupt erhoehte Mobilitaet gibt) allerdings nur bis zu 15 Minuten am Stueck, oder bei Vorliegen besonderer Umstaende solange wie es nachweislich zur angemessenen Koerperreinigung unervermeidbar ist (also z.B. fuer Kohlekumpels auch mal laegner als 15 Minuten). Beim Duschen darf sogar gesungen werden, auch wenn der Nachbar das hoert. Aber wenn jemand mitten in der Nacht drei Stunden lang gemeinsam mit seiner Freundin duscht, gilt dies auch ohne Gesang oder andere Laute als vermeidbar, der Nachbar muss sein verhalten aendern, wenn er es nicht tut, muss der Vermieter das Recht der ruhegestoerten Nachbarn durchsetzen. c) vermeidbarer Laerm. Mieter koennen aufgefordert werden, beim Staubsaugen die Fenster zu schliessen und ueberhaupt alles zu tun, was den Laerm vermindert. Das selbe gilt fuer Musik hoeren und Fernsehen. d) Ruhestoerung. Ab 22 Uhr ist jeder zur Zimmerlautstaerke verpflichtet (es sei denn "unvermeidbar", wie eben schon an zwei Beispielen erlaeutert). Zimmerlautstaerke heisst dabei normalerweise: es ist beim nachbarn tatsaechlich nicht zu hoeren. e) beruhigte Zeiten. Schon ab 20 Uhr ist unnoetiger Laerm moeglichst zu vermeiden, Fernseher leiser zu stellen etc. ohne dass eine so strenge regelung wie ab 22 Uhr gilt. Ebenso sonntags und taeglich zwischen 13 und 15 Uhr (in manchen Staedten durch Gemeindeordnungen sogar 12 bis 15 Uhr). Fuer junge Familien sind die Mittagsruhezeiten eigentlich sehr nuetzlich, abe rwerden immer weniger eingehalten. f) insgesamt sind die faktisch verfuegbaren Ruhe- und Schutzzeiten auch bei uns in D auf dem Rueckzug, weil die Verkehrerschliessung und -belastung zunehmen, und auch durch die laengeren geschaeftsoeffnungszeiten Verkehre zu zeiten entstehen, die frueher ungewoehnlich waren. Selbst so Massnahmen wie die Privatisierung (und damit Vervielfaeltigung) der Postdienste haben nachweisbare Folgen. Bei mir gab's mal einen mofafahrenden Zeitungsboten, der immer nachts um 02.45h sein Mofa mit knatterndem Motor ca. 12 Minuten lang unter dem Badezimmerfenster stehen liess. Auch am Wochenende. Gerade im Sommer unertraeglich. Trotz einiger Muehen konnte ich letztlich nichts erreichen - besser wurde es, als er einen anderen Bezirk kriegte - der Nachfolger hatte ein Auto.
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15.07.2011, 12:47 | #14 | |||
Splendid
Registriert seit: 06/2008
Beiträge: 3.480
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Zitat:
Hast du nen konkreten Vorschlag? Die Bahn verklagen, weil sie ihre Schienen instand hält. Und die Kneipe verklagen, weil sie ihre Betrunkenen nicht ruhig stellt. GUUUUTE IDEE!!!! Tja, wenn reden nicht hilft (mich würde immernoch interessieren wie die Nachbarn das beründet haben) und beschweren nicht hilft, bleibt wohl nur umziehen. Ich könnte mir zB vorstellen, dass das neue Trampeln daher kommt, dass die zB das Babygeschrei nervt oder so... Mag sein, dass ich zu gutgläubig bin, aber ich denke immernoch das sie das nicht Grundlos machen (heißt ja nicht, dass der Grund nachvollziehbar ist). @kLeiinNaTasha: Ihr habt doch bestimmt versucht mit ihnen im Guten zu reden. Was haben die denn gesagt? Oder haben die nicht mit euch geredet. Ich finde den Vorschlag von CtrlAltDel vllt nicht schlecht, falls ihr das noch nicht versucht habt. Mit eurem Vermieter reden (der kennt den anderen oder kann zumindest herausfinden wer der andere Vermieter ist und dem die Beschwerde weiterleiten). Wenn er keine Lust hat sich damit zu befassen könnt ihr ja mit Mietminderung drohen. Grundsätzlich aber, solltet ihr euch evtl nach einer anderen Wohnung umschauen. Denn selbst wenn das Trampeln sich mit einem Anwalt lösen lassen würde, werden eure Nachbarn euch weiter schikanieren wo immer es geht...
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15.07.2011, 13:24 | #15 | ||
Der Hund
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
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ich vergaß, daß du nicht lesen kannst.
@TE: Umziehen, das heißt den Schwanz einzukneifen und dich in größere Kosten zu stürzen, weil über dir ein Arsch wohnt, ist sicher eine saudumme Idee. Mieterverein - Anwalt. Die sind dafür zuständig. Und wenn man Fachfragen hat, ist der Gang zum Fachmann angemessen.
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15.07.2011, 13:45 | #16 | ||||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Oder wenn das Kind laufen kann, und man eine Wohnun gmit Garten erreichen kann. Oder wenn das Kind bedroht wird. Hatte ich leider auch. Sowohl Drohungen mit Hunden (zum Glueck: unrealistisch - aber meine hundeunerfahrene Frau hat trotzdem die Hoelle durchgemacht als es hiess, "dann hetze ich meinen Hund (Pudel) auf Dein Kind (12 Monate)") Zitat:
Es waere gut, wenn man einen Weg wuesste, wie man Eskalationen vermeidet und trotzdem eine angemessene Nervenschonung hinkriegt.
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15.07.2011, 13:50 | #17 | |||
abgemeldet
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Zitat:
Aus Spaß, Bequemlichkeit, Respektlosigkeit, Unwissenheit etc? Das interessiert doch keine Sau. Sie haben das zu unterlassen. Fertig! So einfach ist das. Wenn die sogar ihre kleine Tochter aus den Schlaf stampfen, spätestens da hört der Spaß auf. Ich würde da auf jeden Fall erst einmal hingehen, mit denen ein ernstes Wörtchen reden und gegebenfalls mit Konsequenzen drohen. Auf gar keinen Fall würde ich mich dazu auch noch erniedrigen höfflich die Gründe nach dem wieso und weshalb ausführlichst zu erörtern. Das alles interessiert mich nämlich ein Scheiß. Sie WISSEN bereits, dass sie zu laut sind.
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15.07.2011, 13:54 | #18 | |||
Senior Member
Registriert seit: 01/2010
Beiträge: 521
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Zitat:
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15.07.2011, 14:08 | #19 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Und auch den Nachbarn muss ein bestimmungsgemaesse Nutzung des von ihnen angemieteten Wohnraums ermoeglicht werden, denn das steht ihnen zu. Selbst wenn das mit den Ober-Wohner-Geraeuschen nicht in jeder Wohnung dieses Blocks gleich ist, oder es NUR bei dieser einen familie so ist, ist es rechtlich immer noch kein Grund davon auszugehen, dsas diese nachbarn in jedem Fall im Unrecht sind. Persoenliche Faktoren wie groesseres Gewicht, Ungelenkigkeit, Schuhgroesse etc. und Eigenheiten der Wohnung sind naemlich mitzubewerten, um festzustellen, ob die bestimmungsgemaesse Wohnfunktion fuer die Nachbarn erfuellbar ist oder nicht. Es gibt naemlich auch nachbarn, die glauben, es sei ihr Recht, dass alle anderen von morgens bis abends nur schleichen oder stets im Sessel sitzen muessen, bloss damit sie um Himmels willen nichts mitbekommen. Und die Beklagen sich u.U. mit genau den gleichen Worten wie unsere real leidende junge Mutter. Wie dick ist denn der Teppich, den die Drueberwohnenden haben? Habt ihr auch einen Teppich? Auch der wuerde naemlich das von oben kommende Geraeusch noch etwas besser nachdaempfen als z.B. ein Fliesenboden (wobei der Geraeuschdaemmungs-Effekt des Teppichs in der anderen Wohnung sicherlich 100mal staerker ist).
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15.07.2011, 18:14 | #20 | |||||
abgemeldet
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Zitat:
Zitat:
Ich bitte dich, jetzt mach doch daraus keine Wissenschaft. Als ob es irgendwie ein unglaublich komplexer Prozess wäre in der Wohnung normal laufen zu können. Zitat:
Man kann sich ja in der Wohnung frei bewegen wie man möchte, indem ganz normal läuft eben ohne zu trampeln. TS hat doch auch gesagt, dass es eine zeitlang ruhig war. Demnach ist es ja auch möglich. Es sei denn ihre Nachbarn wiegen sind 150kg und motorisch behindert. :/ Aber jeder normale Mensch muss doch im Stande sein einigermaßen normal, ohne viel Lärm gehen zu können.
Geändert von glücklicher Billy (15.07.2011 um 18:33 Uhr) |
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Stichworte |
nachbarn, trampeln |
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