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Du befindest dich im Forum: Das regt mich auf!. Was regt dich persönlich auf? Über was hast du dich geärgert? Den Nachbarn, der seine Musik immer nachts um drei aufdreht, oder über deine Freunde, die dich mal wieder versetzt haben? Hier kannst du dir Luft machen und Themen zur Diskussion stellen, die dich persönlich betreffen. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
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Themen-Optionen |
23.05.2012, 00:46 | #51 | ||
Frei
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
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Er hat den Schaden dass er für seine Leistung nicht bezahlt wird.
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23.05.2012, 00:51 | #52 | ||
Dauerhaft Gesperrt
Registriert seit: 09/2011
Beiträge: 3.241
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er hat 35€ bekommen..ist also sehr wohl bezahlt worden
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23.05.2012, 00:52 | #53 | ||
Member
Registriert seit: 04/2012
Ort: NRW
Beiträge: 264
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Ahh ich glaube ihr dreht euch im Kreis =)
Er hat den Schaden weil er mehr hätte nehmen können klingt doch besser oder
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23.05.2012, 00:57 | #54 | ||
Frei
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
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Welchen Schaden hat ein Maler, dessen Bild ohne dessen Zustimmung verfielfältigt wird?
Welchen Schaden hat die Musikindustrie wenn die Songs im Internet getauscht werden?
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23.05.2012, 01:06 | #55 | ||
Member
Registriert seit: 04/2012
Ort: NRW
Beiträge: 264
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Es geht ja nicht um gemälde oder musik! es geht um Bilder wo ich als Person drauf bin und die ich bezahlt habe! Zudem kommt es bei einer vervielfältigung ja nicht zum Gewinn! Wenn ich die Bilder von mir kopieren und weiterverkaufen würde ist das sicherlich was anderes! Aber soo... ?! Ich denke das ist ein Thema welches bis zum sangnimmerleins tag diskutiert werden kann. Gibt es eigentlich Gerichtsbeschlüsse oder ist wegen sowas schonmal geklagt worden?
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23.05.2012, 01:16 | #56 | ||
Member
Registriert seit: 04/2012
Ort: NRW
Beiträge: 264
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hab mal ein urteil gesucht
http://www.telemedicus.info/urteile/...htswidrig.html Also klar ist es verboten aber vor gericht scheint es schwer nachweisbar zu sein was der kunde will und was der verkäufer bietet! (Ausage gegen ausage) selbst wenn dir der Fotograf was dazu sagt kann es im grunde wenn keine zeugen vorhanden abgestritten werden.
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23.05.2012, 05:44 | #57 | ||
Lustiger Astronaut
Registriert seit: 11/2009
Beiträge: 4.803
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Auf jeden Fall ist es nicht erlaubt und deswegen darf man hier auch keinem dazu raten es einfach weiter zu benutzen.
Auch wenn es einen nicht passt, es ist so. Ich würde das nicht riskieren, heutzutage, wo jeder jeden gleich vor Gericht zerrt.
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23.05.2012, 07:32 | #58 | ||
となりのトトロ, トトロ♫
Registriert seit: 10/2008
Ort: Bavaria/BaWü
Beiträge: 24.098
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Wenn man sich uneingeschränkte Nutzungsrechte erkaufen möchte, dann kann das bis in die 10000€ geben, also nimmt der Fotograf sehr wohl Schade, wenn der Kunde eben nicht dafür bezahlt, sondern es einfach nutzt.
Im Übrigen kann sowas ziemlich schnell raus kommen, dass die Sachen anderweitig benutzt werden und Klagen sind da oft sehr erfolgreich. Ich wäre also vorsichtig. Einem Bekannten von mir haben sie auch Bilder geklaut, sprich einfach auf die eigene Webseite gestellt ohne Quellenangabe. Er hat den Betreiber abmahnen lassen und gut Geld gekriegt. Wir hatten extra ein ganzes Semester Vorlesung über genau dieses Rechtsthema bei Anwälten, die davor gewarnt haben sich in der Hinsicht zu viel zu erlauben. Es ist gesetzlich verboten und das aus gutem Grund, da versteh ich ehrlich gesagt sowieso nicht, wieso man da so rumdiskutieren muss.
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23.05.2012, 09:53 | #59 | ||
Moderator a.D.
Registriert seit: 05/2006
Ort: Dohoim
Beiträge: 4.947
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Richtig, dafür, dass er 4 Bilder verkauft hat (Material, Entwicklung, Arbeitszeit, Miete für die Ladenfläche, Strom, Gewinn etc.).
Er ist aber nicht dafür bezahlt worden, dass er die Verwertungsrechte abtritt. Das meinst du nur, weil du sagst, dass 35 Euro für 4 Bilder viel Geld seien. Das ist aber deine eigene Interpretation. Aber er hat darauf extra hingewiesen, also hat er die Verwertungsrechte nicht mit dem Verkauf der 4 Bilder abgetreten. Was das nächste Mal hilft: Man fragt VORHER, wie es der Fotograf handhabt. Bei mir im Ort kann man bei einem Fotografen für eine geringe Gebühr das Foto auch auf CD brennen lassen und darf es dann ausdrücklich auch vervielfältigen. Der Service kam auf, da immer wieder Leute nachgefragt haben ob man das Foto direkt als Datei haben kann um diese auch direkt in die Bewerbung einfügen zu können, da viele Firmen heute nur noch Bewerbungen per Mail zulassen.
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23.05.2012, 16:11 | #60 | |||
Member
Registriert seit: 03/2012
Beiträge: 125
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