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Alt 18.07.2013, 19:07   #1
kathalala
Member
 
Registriert seit: 08/2012
Beiträge: 197
kind aus kindergarten werfen?!

hallo ihr lieben.

kann man ein kind aus dem kindergarten werfen, nur weil es zitat "zu ruhig ist und es nicht ständig vor den größeren "prügel"-kindern beschützt werden kann von den erzieherinnen."? zusatz: er ist einfach kleiner und schmächtiger, da frühgeburt.
dies ist nämlich passiert, 2 wochen vor sommerferien, unmöglich noch einen anderen kigaplatz in der nähe zu finden für nach den sommerferien und beide elternteile sind berufstätig.

kann man rechtlich dagegen vorgehen?

mir geht die hutschnur. der schwächere fliegt... ok.

Geändert von kathalala (18.07.2013 um 19:13 Uhr)
kathalala ist offline  
Alt 18.07.2013, 19:07 #00
Administrator
Hallo kathalala, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 18.07.2013, 19:15   #2
Valentino
Frei
 
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Glückwunsch an die Eltern wenn ihr Kind nach einer Entbindung im 4. Monat keine Behinderung davongetragen hat.

Die Kündigung ist sofern kein wichtiger Grund vorliegt anfechtbar. So wie Du die Situation beschreibst ist dieser wichtige Grund konstruiert. Man kann an das Gericht einein Eilantrag stellen. Die Eile muss begründet werden (z. B. Aufgabe des Jobs wegen unerwarteter Kinderbetreuung) und muss sachlich begründet sein, z. B. vollständige Eignung des Kindes für den Kindergarten und fehlen der vorgetragenen Behinderung.
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Valentino ist offline  
Alt 18.07.2013, 19:16   #3
Durden
Platin Member
 
Registriert seit: 11/2011
Ort: nicht in Spanien
Beiträge: 1.982
Zitat:
Zitat von kathalala Beitrag anzeigen
hallo ihr lieben.

kann man ein kind aus dem kindergarten werfen, nur weil es zitat "zu ruhig ist und es nicht ständig vor den größeren "prügel"-kindern beschützt werden kann von den erzieherinnen."? zusatz: er ist einfach kleiner und schmächtiger, da frühgeburt.
dies ist nämlich passiert, 2 wochen vor sommerferien, unmöglich noch einen anderen kigaplatz in der nähe zu finden für nach den sommerferien und beide elternteile sind berufstätig.

kann man rechtlich dagegen vorgehen?

mir geht die hutschnur. der schwächere fliegt... ok.
Geh zu den Verantwortlichen und mach ordentlich Wetter!
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Durden ist offline  
Alt 18.07.2013, 19:18   #4
kathalala
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 08/2012
Beiträge: 197
Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Glückwunsch an die Eltern wenn ihr Kind nach einer Entbindung im 4. Monat keine Behinderung davongetragen hat.

Die Kündigung ist sofern kein wichtiger Grund vorliegt anfechtbar. So wie Du die Situation beschreibst ist dieser wichtige Grund konstruiert. Man kann an das Gericht einein Eilantrag stellen. Die Eile muss begründet werden (z. B. Aufgabe des Jobs wegen unerwarteter Kinderbetreuung) und muss sachlich begründet sein, z. B. vollständige Eignung des Kindes für den Kindergarten und fehlen der vorgetragenen Behinderung.
dankeschön! ja, der grund ist wirklich konstruiert, denn das kind hat keine behinderung, der kinderarzt selbst hat es für den kindergarten vorgeschlagen.
von daher sollte die sachliche begründung kein problem sein.
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kathalala ist offline  
Alt 18.07.2013, 19:20   #5
kathalala
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 08/2012
Beiträge: 197
trotzdem ist die frage, ob man sein kind noch in SO einen kindergarten schicken möchte mit hilfe des gerichts, denn am ende bekommt es doch der kleine zu spüren.

kann man - unter diesen besonderen umständen - irgendwie schneller in einem anderen kindergarten einen platz bekommen?

@valentino: sorry, hab den originaltext vorhin noch etwas entschärft, denn meine wut war etwas zu deutlich hervorgekommen
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kathalala ist offline  
Alt 18.07.2013, 20:04   #6
Someguy
 
Registriert seit: 03/2000
Ort: Am Rhing
Beiträge: 14.496
habt ihr einen elternbeirat im kiga? die können bei sowas auch helfen. ansonsten zum jugendamt, direkt zum träger (kirche, stadt) oder wenn nichts hilft zur stadtverwaltung. du hast einen anspruch auf einen betreuungsplatz für dein kind und wenn es keinen anderen kiga im ort gibt, dann muss man eben gegen die probleme ankämpfen.
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Someguy ist offline  
Alt 18.07.2013, 22:05   #7
Orlando.
Galaxie-Reisender
 
Registriert seit: 01/2012
Ort: Galaxie: Milchstrasse, äusserer Spiralarm, (-)26.000LY-GC
Beiträge: 6.883
Zitat:
Zitat von kathalala Beitrag anzeigen
denn am ende bekommt es doch der kleine zu spüren.
Ja, genau das ist dann das Problem...dass Kinder, die sich nicht wehren können zur Zielscheibe werden...sollte das dann der Fall sein (wenn du durchkommst) , würde ich Strafanzeige stellen gegen die betreffende Erzieherin...

Ansonsten schliesse ich mich Valentino an, klingt zumindest nachvollziehbar.

Gibt es einen bestimmten Grund warum in der Kiga so reagiert wird, ist diese Kiga dafür vielleicht auch bekannt...?
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Orlando. ist offline  
Alt 19.07.2013, 00:28   #8
Mina2
Bück Dich.
 
Registriert seit: 06/2010
Beiträge: 3.646
Nein!

Wende dich an das Jugendamt und eine soziale Einrichtung die dir Unterstützung zusagt. Rede mit der Leiterin der Kita nochmals unter vier,besser unter sechs Augen. Bleibe dabei sachlich,aber auch bestimmt um zu zeigen das du dir das nicht gefallen läßt. Ich weiß aufgrund eines Gesprächs mit dem Jugendamt dass das die Kita nicht machen kann,nur in äußersten Notfällen und selbst dann nicht so wie sie bei dir gehandelt haben. Hinzu kommt,es gibt ja einen Vertrag? Gab es vorher darüber mehrere Gespräche,mit einem direkten Hinweis?
Wo kommst du her,eher westlich?

Was aber bleibt ist die Frage,ob du dein Kind dann noch in diese Einrichtung schicken möchtest....
Falls du noch Fragen hast,kann ich dir per PN mehr dazu sagen.
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Mina2 ist offline  
Alt 19.07.2013, 06:15   #9
WolfLarsen
Member
 
Registriert seit: 05/2013
Ort: Big B
Beiträge: 224
Zitat:
Zitat von kathalala Beitrag anzeigen
kann man rechtlich dagegen vorgehen?
Natürlich. Wenn Eile geboten ist, solltest Du das auch so schnell wie möglich tun. Sofern es sich um eine öffentlich-rechtliche Einrichtung handelt, wovon ich mal ausgehe, dann am besten einen Anwalt konsultieren, der sich mit Verwaltungsrecht auskennt.

Falls sich die Sache gütlich regeln lässt, bleibst Du allerdings auf den Anwaltskosten sitzen.
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WolfLarsen ist offline  
Alt 19.07.2013, 06:46   #10
Hex
...
 
Registriert seit: 12/1999
Ort: Paderborn
Beiträge: 11.467
Mir ist gerade echt die Kinnlade runter gefallen.
Ein Kind kündigen weil es zu ruhig ist und das Personal nicht in der Lage ist Mobbing zu verhindern?

Gut, es gibt Kinder, für die ein anderer Kindergarten (Montessori oder Waldorf) tatsächlich besser wäre, aber man darf ein Kind nicht einfach kündigen. Die Erzieher können die Thematik frühzeitig mit den Eltern besprechen und anraten, einen Anden Kindergarten zu suchen.
Aber doch nicht einfach kündigen!

Auf jeden Fall zum JA gehen, die müssen dort sowas wissen! Und dann, wenn klar ist, das die Kündigung unrechtmäßig war, auf einen Kita Platz in einer anderen Einrichtung bestehen. Und hoffen, das das klappt.

Ich kriege Grad echt zu viel, wenn ich das so lese.... einfach kündigen... das ist ja sogar unmoeglich, wenn ein Kind andere Kinder verletzt und Verhaltens auffällig ist. Da muss erst suspendiert werden etc.
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Hex ist offline  
 

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