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Alt 25.09.2013, 15:42   #11
♥dieEine♥
Member
 
Registriert seit: 11/2010
Beiträge: 366
Zitat:
Zitat von PIcasso1989 Beitrag anzeigen
Die fristlose Kündigung zu akzeptieren scheint mir auf
den ersten Blick ein Fehler. Denn bei der Sachlage wäre ein
Arbeitsgerichtsprozess → Öffentlichkeit die beste Möglichkeit,
die Abzocker kostenlos und effektiv anzuprangern.
Das sehe ich ich auch so, aber auch trotz Hinnahme der Kündigung würde ich damit wahrscheinlich einen Anwalt aufsuchen... vorallem wenn die gesagt haben, dass alle den gleichen Vertrag haben...
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♥dieEine♥ ist offline  
Alt 25.09.2013, 16:13   #12
Iskander
Platin Member
 
Registriert seit: 04/2012
Beiträge: 1.792
Man braucht bloß leider einen Klagegrund und bei der Konstellation (bloß 3 Wochen) und Minijob, gibts nicht allzu viele


Und Arbeitsrecht ist Zivilrecht, man kann nicht die Ansprüche Dritter einklagen, da muss jeder sein Recht selbst vertreten ( in den aller meisten Fällen zu Mindest) anderrs Strafrecht hier kann auch aus öffentlichem Interesse geklagt werden
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Iskander ist offline  
Alt 25.09.2013, 17:35   #13
drachentoeter
Golden Member
 
Registriert seit: 07/2011
Ort: Manchmal hier, manchmal dort
Beiträge: 1.429
Zitat:
Zitat von Iskander Beitrag anzeigen
Man braucht bloß leider einen Klagegrund und bei der Konstellation (bloß 3 Wochen) und Minijob, gibts nicht allzu viele
Hat er doch, er möchte für 3 Euro/Std. weiterarbeiten.
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drachentoeter ist offline  
Alt 25.09.2013, 17:55   #14
Demandred
Et invidiosum
 
Registriert seit: 01/2013
Beiträge: 7.286
Zitat:
Zitat von la_manie Beitrag anzeigen
Mir wurde erst letzten Freitag (also nach knapp 3 Wochen) der Arbeitsvertrag vorgelegt.
Du hättest es doch forcieren können?Es ist riskant, ohne Vertrag so lange zu arbeiten.
Zitat:
Zitat von la_manie Beitrag anzeigen
Da ich mich ein bisschen auskenne, fiel mir auf, das einige Klauseln merkwürdig sind, also gab ich den Arbeitsvertrag ( AV) zu DGB, damit die den mal prüfen- und ich hatte recht, der AV war in seiner Gesamtheit sogar unwirksam.
Und hast Du vorher trotzdem unterschrieben?

Zitat:
Zitat von la_manie Beitrag anzeigen
Was denkt ihr? Sollte man sich als Minijobber wirklich von allen seinen Rechten trennen?
Du hast zwei Optionen:

-Du klagst, wegen dem bisschen Geld und wirst eh irgendwie rausgekündigt.
oder

-Du gehst einfach nicht mehr hin, berufst Dich auf den schlimmen Vertrag und machst Dich vom Acker.Nachteil: Du verlierst die paar Kröten.Nimms als Erfahrung.
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Demandred ist offline  
Alt 25.09.2013, 18:00   #15
Valentino
Frei
 
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Zitat:
Zitat von Iskander Beitrag anzeigen
Man braucht bloß leider einen Klagegrund und bei der Konstellation (bloß 3 Wochen) und Minijob, gibts nicht allzu viele
Es gibt mehrere Klagegründe. Ein Arbeitsvertrag der Teile des Unternehmensrisikos auf den Arbeitgeber überträgt handelt sittenwidrig. Die Arbeitszeit kann sich nicht an den reinen Telefonzeiten orientieren.

Weiterhin wurde eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Es wurde auch kein Urlaub bzw. eine Auszahlung gewährt. Auch wenn es hier nicht um große Summen geht ist dies sehr wohl ein Thema für das Arbeitsgericht.

Nachteilig ist dass der Kläger auf den Verfahrenskosten sitzen bleibt, die jedoch in Anbetracht des geringen Streitwertes nicht sonderlich hoch ausfallen würden.

Ich bitte zu beachten dass eine Klage umgehend und zeitnah zu erfolgen hat, dieser zwingend ein Angebot der Weiterbeschäftigung vorauszugehen hat. Dieses sollte zur Beweissicherung schriftlich erfolgen.
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Valentino ist offline  
Alt 25.09.2013, 18:15   #16
Iskander
Platin Member
 
Registriert seit: 04/2012
Beiträge: 1.792
ok ich ändere mal ab

Es gibt in diesem Fall kaum Klagegründe, die für den Kläger irgendein voteilhaftes Ergebnis hätten ( ich habe nirgendwo gelesen, das ihre bisherige Arbeit nicht bezahlt worden wäre?)

Den Arbeitsvertrag hat sie ja nicht unterschrieben ?

Ein faktisches Arbeitsverhältniss scheint bestanden zu haben ?

die frist bei Minijobs ist so kurz imho, soll sie jetzt klagen, dass sie noch eine Woche länger hätte beschäftigt werden müssen ?

Was ich meinte ist sie kann nicht klagen "buhu, die haben nen bösen Arbeitsvertrag"

Im Wesentlichen kann man "Ansprüche " einklagen

Ich finds auch ne sauerrei, aber es scheint keinen Sinn für die TE persöhnlich zu machen

außer sie möchte gerne aus altruistischen Motiven handeln
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Iskander ist offline  
Alt 25.09.2013, 19:36   #17
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Zitat:
Zitat von PIcasso1989 Beitrag anzeigen
Die fristlose Kündigung zu akzeptieren scheint mir auf den ersten Blick ein Fehler.
Auf ein Urteil zur Unwirksamkeit gewisser Klauseln, dass hier zugunsten der TE ergeht,
könnten die Ahnungslosen sich zudem berufen.


Eine Pause soll im Übrigen der Erholung des AN dienen und sollte für diesen
zeitlich vorhersehbar feststehen. Ausserdem dürfte alles was unter 5 Minuten
liegt wohl kaum als Pause auslegbar sein.
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Lilly 22 ist offline  
Alt 25.09.2013, 19:47   #18
mandoo
Platin Member
 
Registriert seit: 01/2013
Ort: Sachsen
Beiträge: 1.647
Zitat:
Zitat von Iskander Beitrag anzeigen
Es gibt in diesem Fall kaum Klagegründe, die für den Kläger irgendein voteilhaftes Ergebnis hätten ( ich habe nirgendwo gelesen, das ihre bisherige Arbeit nicht bezahlt worden wäre?)
Na sicher doch, der Arbeitgeber kann keinen am Ende wirksamen Grund für die fristlose Kündigung vorweisen. Verstoß gegen § 626 I BGB, Kündigung unwirksam. Weil sie da nicht weiterbeschäftigt werden wollen wird, gibt's stattdessen Schadenersatz. (Salopp gesagt...)
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mandoo ist offline  
Alt 25.09.2013, 19:58   #19
la_manie
Lustiger Astronaut
Themenstarter
 
Registriert seit: 11/2009
Beiträge: 4.803
Zitat:
Hatte der Hauptarbeitgeber den Nebenjob genehmigt?
Natürlich. War alles abgesegnet,

Ich habe vorher keinen AV unterschrieben. Mir wurde gesagt, jeden Tag 3 h telefonieren zu 7€/h. Und im AV stand dann auf einmal halt diese verrückte Regelung drin.

Die Kündigungsschutzklage wurde heute auf den Weg gebracht.

Mit der Veröffentlichung hapere ich noch. Eigentlich hätte ich Lust, diese Schweinerei öffentlich zu machen, aber auf der anderen Seite weiss ich nicht ob sich der Aufwand für mich "lohnt".
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la_manie ist offline  
Alt 25.09.2013, 19:59   #20
la_manie
Lustiger Astronaut
Themenstarter
 
Registriert seit: 11/2009
Beiträge: 4.803
Zitat:
Eine Pause soll im Übrigen der Erholung des AN dienen und sollte für diesen
zeitlich vorhersehbar feststehen. Ausserdem dürfte alles was unter 5 Minuten
liegt wohl kaum als Pause auslegbar sein.
Zumal es sogar ein Urteil gibt,. das Toilettenpausen nicht als "Pausen" gelten, d.h., dass man dafür keinen Lohnabzug bekommen darf.

Ich für meinen Teil ärgere mich immens über sowas.
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la_manie ist offline  
 

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