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Du befindest dich im Forum: Das regt mich auf!. Was regt dich persönlich auf? Über was hast du dich geärgert? Den Nachbarn, der seine Musik immer nachts um drei aufdreht, oder über deine Freunde, die dich mal wieder versetzt haben? Hier kannst du dir Luft machen und Themen zur Diskussion stellen, die dich persönlich betreffen. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
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Themen-Optionen |
26.09.2013, 11:39 | #21 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Danke. Damit habe ich einen weiteren Punkt, den ich denen an den Kopf werfen kann.
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26.09.2013, 12:28 | #22 | ||
Kater
Registriert seit: 09/2008
Ort: am Rhein
Beiträge: 14.029
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Ich würde mal mit den Nachbarn reden. Vielleicht ist ja eine/-r dabei, der im Mieterverein ist. Der könnte dann nämlich mit starker Rückendeckung mal die Originalrechnungen einfordern.
Ist es allerdings so, dass der Vermieter tatsächlich 8.000 Euro gezahlt hat, dann wird auch entsprechend umgelegt. Ob das 8.000 Euro wert ist, spielt erstmal keine Rolle. Obwohl man das im zweiten Ansatz natürlich schon mal überprüfen kann, denn auch da gibt es gewisse Regeln. Und bei einer Mietwohnung ist meiner Ansicht nach der Mieterverein sinnvoll. Können die nämlich ganz anders agieren als eine Einzelperson. Und die Kosten sind gering. Und eine Rechtsschutz ist inklusive. Übrigens ist ein Großteil aller Nebenkostenabrechnungen falsch. Eine Prüfung kann sich lohnen, geht auch rückwirkend (allerdings weiß ich gerade nicht wie lange)...
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26.09.2013, 12:34 | #23 | ||
Der Hund
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
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Ja.
Die Kosten für die Reinigung allgemeiner Verkehrsflächen (Treppenhaus...) sind entstanden und müssen, da umlagefähig, von den Umlagepflichtigen bezahlt werden. Wenn der Dachboden (und Keller) laut deinem Mietvertrag hätten gereinigt werden müssen und es wurde versäumt, wodurch du einen Nachteil hattest, hättest du das beim Vermieter anmahnen können. Das hast du aber nicht getan, also konnte der Vermieter den Mißstand (angenommen, es war einer) mangels Wissen nicht beseitigen. Jetzt im Nachhinein zu kommen, ist zu Recht nicht.
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26.09.2013, 12:40 | #24 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Verstehe ich zwar, aber klingt dennoch nach einer Ausrede etwas nicht machen zu müssen, wofür man Geld kriegt. Ich meine ich bezahle für Arbeiten, die ich selbst nicht mache(n kann, weil ich fast den ganzen Tag nicht zu Hause bin) und muss noch nachprüfen, ob diese tatsächlich gemacht wurden. Ist doch hohle Scheiße. Ich sehe schon ohne Mieterverein wird es hier nicht. Ausbeuter.
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26.09.2013, 12:46 | #25 | |||
Der Hund
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
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Zitat:
Wenn die Mieter bereits anfangen, wegen Rechtschreibfehlern Aufstände zu machen, verstehe ich, daß immer weniger Menschen Lust haben, etwas zu vermieten.
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26.09.2013, 12:49 | #26 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Durchaus.
Davon mache ich es aber nicht abhängig und stelle es ihnen nicht in Rechnung
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26.09.2013, 13:44 | #27 | ||
Der Hund
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
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Kommst du allmählich wieder runter?
Müll/Sperrmüll umzulegen ist ok Treppenreinigung umzulegen ist ok Hausmeister ist ok (wenn es ihn gibt). Außenlicht/Kellerlicht/Treppenhauslicht ist ok. Und ich empfinde das auch als gerecht - der Verursacher (Mieter) trägt die Kosten. Wer denn sonst? Du bezahlst anteilig und mußt sich um nichts kümmern. Wer das einmal selber gemacht und den Handwerkern nachgerannt ist weiß, daß man sich damit eine Menge Arbeit spart. Deren Kosten übrigens nicht weitergegeben werden dürfen. Wo ist jetzt noch ein Posten, bei dem du ungerecht behandelt wirst?
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26.09.2013, 13:47 | #28 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Danke für Deinen qualifizierten Beitrag.
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26.09.2013, 13:52 | #29 | ||
Der Hund
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
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Es war eine Frage. Und als solche, da grammatikalisch korrekt, erkennbar.
Und wenn du nicht mit Meinungen leben kannst, die von deiner abweichen, ist das dein Problem.
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26.09.2013, 14:35 | #30 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Der Vermieter glaubte der Hausgemeinschaft aber zunaechst, dass sie so sorgfaeltig und zuverlaessig in Eigenleistung putzt, dass eine Profireinigungskraft unnoetig war. Wenn sich das nach einem oder nach ein paar Jahren als nicht mehr zutreffend erweist, kann der Vermieter selbstvertaendlich einen Reinigungsservice einstellen und behufs der Rechnung auf die vertragliche Vereinbarung zurueckgreifen. Eine schriftliche Benachrichtigung "ab heute schicke ich eine Putzkraft" ist dafuer nicht notwendig (wenn auch vielleicht hoeflicher). Und du hast ja auch nicht protestiert, sobald Du das erstmal die Putzkraefte im Flur gesehen hast. Sondern erst im nachhinein, als es um die Kosten ging. Ein Bewerbungsgespraech der Putzkraft bei allen einzelnen Mietern ist jedenfalls nicht notwendig.
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