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Du befindest dich im Forum: Das regt mich auf!. Was regt dich persönlich auf? Über was hast du dich geärgert? Den Nachbarn, der seine Musik immer nachts um drei aufdreht, oder über deine Freunde, die dich mal wieder versetzt haben? Hier kannst du dir Luft machen und Themen zur Diskussion stellen, die dich persönlich betreffen. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge.

 
 
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Alt 24.03.2017, 10:12   #101
Damien Thorn
_______________
 
Registriert seit: 01/2015
Beiträge: 9.561
Zitat:
Zitat von Someguy Beitrag anzeigen
Wegen der Sache vor Gericht zu gehen ist es mir dann doch nicht wert.
Das ist natürlich Deine Entscheidung. In solch einem Fall ist es nur wichtig, dass man im Härtefall zu seinem Entschluss stehen kann. Sollte also mal ein Einbruch bei euch stattfinden, dann solltest Du nicht die Nachbarn volljammern, wenn Du selbst keine entsprechende Eigenmotivation hattest, alle Mittel auszuschöpfen.
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Damien Thorn ist offline  
Alt 24.03.2017, 13:07   #102
Scuderia
befristet gesperrt
 
Registriert seit: 05/2004
Beiträge: 5.950
Zitat:
Zitat von Damien Thorn Beitrag anzeigen
Bist Du Dir sicher? Der Hausflur gehört immerhin nicht zur Eigentumswohnung, und der Hausverwalter könnte vermutlich dahingehend durchaus aktiv werden. Die Leute leben schließlich nicht in freistehenden Häusern, sondern in einem Wohnkomplex, bei dem fahrlässiges Verhalten auch andere treffen könnte. Der Hausverwalter könnte z.B. wegen Gefahr von Vandalismus auf eine geschlossene Tür mit aktivierter Dauerverriegelung beharren. Ein geschickt formulierter Brief an ihm könnte zumindest eine Chance darstellen (z.B. auch mit der Bitte um eine Hausordnung). Vor allem, wenn Gemeingut in gefahr gerät, dann könnte das für ihn motivierend sein. Das kann man ja auch dezent ausschmücken, wenn das für etwas mehr Nachdruck sorgt.



In Deinem Fall hätte das wahrscheinlich nur zur Folge, dass die Tür dann gänzlich offensteht.
Ich habe so etwas ähnliches auch schon erwähnt aber ist beim TE nicht ganz durch gekommen.

Für mich klingt das nach einer recht laschen Hausverwaltung. Gerade im WEG Recht gibt es genaue Vorschriften die eine Hausverwaltung auch durchzusetzen bzw. zu kommunizieren hat, sonst ist ruck zuck die HV in der Haftung.

Ich sag es noch mal: Ich würde den Leuten ein Schreiben vorsetzen, dass im Falle eines Einbruches in Deine Wohnung (ein kausaler Zusammenhang kann mit der offenen Haustür locker her gestellt werden) Du die entsprechenden Personen mit in die Haftung nimmst.
Habt Ihr Keller?
Da gilt dann das Gleiche. Durch die offene Haustür kommt man leichter an die Keller und auch da wäre dann eine Mithaftung in Sachen Einbruch/Diebstahl.

Schreib Deine Hausratversicherung an die wenden sich dann an diese Leute und dann liegt der Ball erst mal bei denen.
Ich bin sicher, die werden nervös und reagieren entsprechend weil so einen Klotz binden die sich nicht so schnell ans Bein.

Das Gleiche mit der HV machen, drauf hin weißen dass Deine Hausratversicherung zicken macht, wenn die Tür immer offen steht.
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Scuderia ist offline  
Alt 24.03.2017, 13:27   #103
Someguy
Themenstarter
 
Registriert seit: 03/2000
Ort: Am Rhing
Beiträge: 14.496
Zitat:
Zitat von Scuderia Beitrag anzeigen
Ich habe so etwas ähnliches auch schon erwähnt aber ist beim TE nicht ganz durch gekommen.
Sorry, falls ich wirklich was überlesen haben sollte.

Zitat:
Für mich klingt das nach einer recht laschen Hausverwaltung. Gerade im WEG Recht gibt es genaue Vorschriften die eine Hausverwaltung auch durchzusetzen bzw. zu kommunizieren hat, sonst ist ruck zuck die HV in der Haftung.
Ich hatte mich noch nicht an die HV gewandt, deshalb frage ich mich, was du meinst. Solche Sachen wie die offene Haustür können von der HV nur thematisiert werden, wenn es eine Hausordnung gibt. Und die muss nur dann erstellt werden, wenn es die Eigentümer wollen. Die HV weiß noch gar nichts von diesem Problem.

Zitat:
Ich sag es noch mal: Ich würde den Leuten ein Schreiben vorsetzen, dass im Falle eines Einbruches in Deine Wohnung (ein kausaler Zusammenhang kann mit der offenen Haustür locker her gestellt werden) Du die entsprechenden Personen mit in die Haftung nimmst.
Aufgrund welcher Vorschriften? Die Haftpflichtversicherung z.B. interessiert die Hauseingangstür nicht, ich hatte mich bereits erkundigt. Es gibt z.B. MFH, die über gar keine Haustür verfügen, da hat man direkt Zutritt zu den jeweiligen Wohnungstüren.

Ausserdem müsste bewiesen werden, wer genau die Tür nicht schließt und das dürfte wohl nicht so einfach werden, auch wenn ich eine Mail von den Nachbarn habe, in der sie es zugeben. Trotzdem kann sie am Tag des Einbruchs auch von anderen Nachbarn blockiert werden.

Zitat:
Habt Ihr Keller?
Da gilt dann das Gleiche. Durch die offene Haustür kommt man leichter an die Keller und auch da wäre dann eine Mithaftung in Sachen Einbruch/Diebstahl.
Für Keller gilt in etwas das Gleiche, wie für die Wohnungen. Der Unterschied ist, dass die Zwischentür vom Treppenhaus zu den Kellerräumen verschlossen werden muss, damit die Versicherung den Schaden übernimmt.

Zitat:
Schreib Deine Hausratversicherung an die wenden sich dann an diese Leute und dann liegt der Ball erst mal bei denen.
Ich bin sicher, die werden nervös und reagieren entsprechend weil so einen Klotz binden die sich nicht so schnell ans Bein.
Für die Hausratsversicherung ist, wie bereits erwähnt, nur die (abgeschlossene)Wohnungstür im Schadensfall relevant.
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Someguy ist offline  
Alt 24.03.2017, 16:23   #104
Damien Thorn
_______________
 
Registriert seit: 01/2015
Beiträge: 9.561
Zitat:
Zitat von Someguy Beitrag anzeigen
Solche Sachen wie die offene Haustür können von der HV nur thematisiert werden, wenn es eine Hausordnung gibt. Und die muss nur dann erstellt werden, wenn es die Eigentümer wollen.
Das ist leider richtig. Aber - wie gesagt: Es gibt noch die Möglichkeit, das Gericht damit zu beauftragen. Dazu muss man, so weit ich weiß, keine Klage einreichen, sondern nur das Gericht dazu beauftragen. Einen Anspruch auf eine Hausordnung hat in jedem Fall jeder Wohnende, ganz gleich, wie die Mehrheit dazu steht. Aber wie gesagt: Diesen Anspruch würde ich nicht in der Versammlung erheben, sondern wenn dann stillschweigend durch das Gericht. Sonst fügen sich die Leute und verfassen irgendeine Hausordnung, die weiterhin die offenstehende Tür gebietet (oder diesen Punkt überhaupt nicht erwähnt).
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Damien Thorn ist offline  
 

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