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Du befindest dich im Forum: Das regt mich auf!. Was regt dich persönlich auf? Über was hast du dich geärgert? Den Nachbarn, der seine Musik immer nachts um drei aufdreht, oder über deine Freunde, die dich mal wieder versetzt haben? Hier kannst du dir Luft machen und Themen zur Diskussion stellen, die dich persönlich betreffen. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
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30.11.2016, 12:42 | #1 |
Golden Member
Registriert seit: 05/2014
Ort: Die Welt ist mein Feld
Beiträge: 1.237
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Die Schlaumeier vom Arbeitsamt
..regen mich höllisch auf!
Habe vor ein paar Monaten meine Ausbildung verloren, da ich in der Probezeit gekündigt wurde (nachdem ich mich vorher über ein halbes Jahr da für einen Hungerlohn Vollzeit abgerackert habe ). Nun ist es so, dass ich eine neue Ausbildung gefunden habe, diese jedoch erst nächstes Jahr beginnt. Natürlich fix wie ich bin direkt meinem Berufsberater mitgeteilt - und was passiert: meinen Eltern wird das Kindergeld gestrichen... Dabei bestünde ja letztlich Anspruch darauf: Bis zum 25. Lebensjahr und unter Voraussetzung, dass man sich auf einem "Bildungsweg" befindet, und sein Ziel noch nicht erreicht hat (Bsp: Ausbildung oder Studium noch nicht abgeschlossen, oder Studium nach Ausbildung etc. etc., eben die ganze Zeit, in der man auf einen Beruf hinarbeitet - bis zum 25. halt). WIESO MEINEN DIESE HOHLKÖPPE ALSO NUN, DAS KINDERGELD STREICHEN ZU MÜSSEN?! Nunja, mit der Kindergeldstelle telefoniert, die dann geraten hat, sich nochmals Ausbildungsplatz suchend zu melden, und dann -sobald vorhanden (bekomme ihn erst kommenden Monat)- den Ausbildungsvertrag einreichen, und das Kindergeld neu beantragen. Jetzt darf ich morgen zum Amt latschen, mich wieder suchend melden (obwohl ich ja eigentlich eine Ausbildungsstelle habe - und da sogar vor der Ausbildung schon als (gut bezahlte ) Aushilfe arbeiten darf ), und zwei Monate Kindergeld sind futsch. Und wieso? Weil die Leute vom Amt anscheinend nicht mitdenken können... Aber wir hams ja so dicke...verdammten Schrumpel-Köppe da... So, das musste jetzt mal von der Seele runtergeschrieben werden. |
30.11.2016, 12:42 | #00 |
Administrator
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Hallo Take Off, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
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30.11.2016, 12:53 | #2 | ||||
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Registriert seit: 01/2015
Beiträge: 9.567
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Bei all der Zeit, die Du in Smileys verwendest, kaum vorstellbar.
Zitat:
Zitat:
Geändert von Damien Thorn (30.11.2016 um 13:44 Uhr) |
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30.11.2016, 12:59 | #3 | ||
Landvogt
Registriert seit: 04/2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 7.952
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Ich kenn es so, das dir nach 4 Monaten das Kindergeld gestrichen wird wenn du dich nicht in der Ausbildung/Studium etc befindest.
Die Mühlen der Bürokratie mahlen also
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30.11.2016, 13:02 | #4 | |||
Golden Member
Themenstarter
Registriert seit: 05/2014
Ort: Die Welt ist mein Feld
Beiträge: 1.237
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Ist ja gut, habs verstanden: du kannst keinen Beitrag verfassen, ohne IRGENDJEMANDEM ans Bein zu pullern.
Zitat:
Und dann hat man Anspruch, siehe hier: http://www.kindergeld.info/volljaehrige-kinder.html "Kinder, die noch keine Berufsausbildung absolviert oder ein Studium abgeschlossen haben erhalten in der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, während der ersten Berufsausbildung oder in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ohne weitere Voraussetzung Kindergeld. Dabei ist es unerheblich, in welchen zeitlichen Umfang sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder wie viel Einkommen sie verdienen." Siehe oben.
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30.11.2016, 13:42 | #5 | ||
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Registriert seit: 01/2015
Beiträge: 9.567
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Hier ist die Frage, was darunter definiert ist. Falls es sich um 2 Module innerhalb einer Ausbildung handelt, dann besteht für Dich noch kein Anspruch, da es sich bei Dir ja um zwei verschiedene Ausbildungen handelt, zwischen denen Du Dich befindest.
Da kannst Du ja beim Amt nochmal nachhaken.
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30.11.2016, 14:39 | #6 | ||
Moderator
Registriert seit: 07/2005
Ort: Frankfurt
Beiträge: 10.082
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Meine Güte dann erhebe halt Einspruch.
Zeit zum Amt zugehen hast du ja ....
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