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Alt 30.11.2016, 12:42   #1
Take Off
Golden Member
 
Registriert seit: 05/2014
Ort: Die Welt ist mein Feld
Beiträge: 1.237
Die Schlaumeier vom Arbeitsamt

..regen mich höllisch auf!

Habe vor ein paar Monaten meine Ausbildung verloren, da ich in der Probezeit gekündigt wurde (nachdem ich mich vorher über ein halbes Jahr da für einen Hungerlohn Vollzeit abgerackert habe ).
Nun ist es so, dass ich eine neue Ausbildung gefunden habe, diese jedoch erst nächstes Jahr beginnt. Natürlich fix wie ich bin direkt meinem Berufsberater mitgeteilt - und was passiert: meinen Eltern wird das Kindergeld gestrichen...

Dabei bestünde ja letztlich Anspruch darauf: Bis zum 25. Lebensjahr und unter Voraussetzung, dass man sich auf einem "Bildungsweg" befindet, und sein Ziel noch nicht erreicht hat (Bsp: Ausbildung oder Studium noch nicht abgeschlossen, oder Studium nach Ausbildung etc. etc., eben die ganze Zeit, in der man auf einen Beruf hinarbeitet - bis zum 25. halt).
WIESO MEINEN DIESE HOHLKÖPPE ALSO NUN, DAS KINDERGELD STREICHEN ZU MÜSSEN?!

Nunja, mit der Kindergeldstelle telefoniert, die dann geraten hat, sich nochmals Ausbildungsplatz suchend zu melden, und dann -sobald vorhanden (bekomme ihn erst kommenden Monat)- den Ausbildungsvertrag einreichen, und das Kindergeld neu beantragen.

Jetzt darf ich morgen zum Amt latschen, mich wieder suchend melden (obwohl ich ja eigentlich eine Ausbildungsstelle habe - und da sogar vor der Ausbildung schon als (gut bezahlte ) Aushilfe arbeiten darf ), und zwei Monate Kindergeld sind futsch. Und wieso? Weil die Leute vom Amt anscheinend nicht mitdenken können...
Aber wir hams ja so dicke...verdammten Schrumpel-Köppe da...

So, das musste jetzt mal von der Seele runtergeschrieben werden.
Take Off ist offline  
Alt 30.11.2016, 12:42 #00
Administrator
Hallo Take Off, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 30.11.2016, 12:53   #2
Damien Thorn
_______________
 
Registriert seit: 01/2015
Beiträge: 9.567
Zitat:
Zitat von Take Off Beitrag anzeigen
..regen mich höllisch auf!
Bei all der Zeit, die Du in Smileys verwendest, kaum vorstellbar.

Zitat:
Zitat von Take Off Beitrag anzeigen
meinen Eltern wird das Kindergeld gestrichen...[...]

Dabei bestünde ja letztlich Anspruch darauf: Bis zum 25. Lebensjahr und unter Voraussetzung, dass man sich auf einem "Bildungsweg" befindet, und sein Ziel noch nicht erreicht hat (Bsp: Ausbildung oder Studium noch nicht abgeschlossen, oder Studium nach Ausbildung etc. etc., eben die ganze Zeit, in der man auf einen Beruf hinarbeitet - bis zum 25. halt).
WIESO MEINEN DIESE HOHLKÖPPE ALSO NUN, DAS KINDERGELD STREICHEN ZU MÜSSEN?!
Ganz einfach: Weil Du Dich für die betreffende Zeit nicht in einer Ausbildung befindest.

Zitat:
Zitat von Take Off Beitrag anzeigen
Jetzt darf ich morgen zum Amt latschen, mich wieder suchend melden (obwohl ich ja eigentlich eine Ausbildungsstelle habe
Hast Du eben nicht, bevor Du nicht drin bist.
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Geändert von Damien Thorn (30.11.2016 um 13:44 Uhr)
Damien Thorn ist offline  
Alt 30.11.2016, 12:59   #3
Matze1985
Landvogt
 
Registriert seit: 04/2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 7.952
Ich kenn es so, das dir nach 4 Monaten das Kindergeld gestrichen wird wenn du dich nicht in der Ausbildung/Studium etc befindest.

Die Mühlen der Bürokratie mahlen also
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Matze1985 ist offline  
Alt 30.11.2016, 13:02   #4
Take Off
Golden Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 05/2014
Ort: Die Welt ist mein Feld
Beiträge: 1.237
Zitat:
Zitat von Damien Thorn Beitrag anzeigen
Bei all der Zeit, die Du in Smileys verwendest, kaum vorstellbar.
Ist ja gut, habs verstanden: du kannst keinen Beitrag verfassen, ohne IRGENDJEMANDEM ans Bein zu pullern.

Zitat:
Zitat von Damien Thorn Beitrag anzeigen
Ganz einfach: Weil Du Dich für die betreffende Zeit nicht in einer Ausbildung befindest.
Richtig. Ich befinde mich ZWISCHEN zwei Ausbildungen...

Und dann hat man Anspruch, siehe hier:
http://www.kindergeld.info/volljaehrige-kinder.html

"Kinder, die noch keine Berufsausbildung absolviert oder ein Studium abgeschlossen haben erhalten in der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, während der ersten Berufsausbildung oder in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ohne weitere Voraussetzung Kindergeld. Dabei ist es unerheblich, in welchen zeitlichen Umfang sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder wie viel Einkommen sie verdienen."

Zitat:
Zitat von Damien Thorn Beitrag anzeigen
Hast Du eben nicht, bevor Du nicht drin bist.
Siehe oben.
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Take Off ist offline  
Alt 30.11.2016, 13:42   #5
Damien Thorn
_______________
 
Registriert seit: 01/2015
Beiträge: 9.567
Zitat:
Zitat von Take Off Beitrag anzeigen
in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
Hier ist die Frage, was darunter definiert ist. Falls es sich um 2 Module innerhalb einer Ausbildung handelt, dann besteht für Dich noch kein Anspruch, da es sich bei Dir ja um zwei verschiedene Ausbildungen handelt, zwischen denen Du Dich befindest.

Da kannst Du ja beim Amt nochmal nachhaken.
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Damien Thorn ist offline  
Alt 30.11.2016, 14:39   #6
Ducati
Moderator
 
Registriert seit: 07/2005
Ort: Frankfurt
Beiträge: 10.082
Meine Güte dann erhebe halt Einspruch.
Zeit zum Amt zugehen hast du ja ....
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Ducati ist offline  
 

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