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Du befindest dich im Forum: Das regt mich auf!. Was regt dich persönlich auf? Über was hast du dich geärgert? Den Nachbarn, der seine Musik immer nachts um drei aufdreht, oder über deine Freunde, die dich mal wieder versetzt haben? Hier kannst du dir Luft machen und Themen zur Diskussion stellen, die dich persönlich betreffen. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
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Themen-Optionen |
15.12.2017, 11:53 | #11 | |||
Inventar
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
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Zitat:
Es gibt ja inzwischen endlos viele Studien die zeigen, dass in der deutschen Finanzverwaltung tagtäglich die Willkür regiert. Gerade eben weil dort Durchführungsverordnungen erlassen werden dürfen, die in krassem Gegensatz zum Gesetz stehen, was dann eben alles so undurchsichtig macht, dass nichtmal dein Steuerberater dir sagen kann, was genau passiert, wenn du dieses und jenes machst. Ich spreche hier also nicht von Betrug auf Grund der Tatsache, dass es um Steuern geht, sondern deswegen, weil dort Willkür und Nasenfaktor herrschen, erwiesener Maßen und vom Gesetz gedeckt. Und das darf in einem Land wie Deutschland eigentlich nicht sein, Rechtssicherheit muss auch in gerade in Steuersachen gelten.
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18.12.2017, 13:31 | #12 | |||||
Golden Member
Themenstarter
Registriert seit: 10/2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1.156
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Zitat:
Zitat:
500 Euro Arbeitnehmeranteil und 500 Euro Arbeitgeberanteil werden zusammen gerechnet, davon werden 80 % Abgezogen. Es stehen also 800 Euro zur Berechnung. Nun wird aber hiervon der Arbeitgeberanteil komplett herausgerechnet, da er nicht mit Berücksichtigt werden darf! Die ganzen 500 Euro! Somit bleiben dem Steuerzahler dann 300 Euro, welche Abzugsfähig sind (60%) Zitat:
Geändert von YeOldeFerret (18.12.2017 um 14:10 Uhr) |
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18.12.2017, 14:33 | #13 | |||
Golden Member
Themenstarter
Registriert seit: 10/2009
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Beiträge: 1.156
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Zitat:
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18.12.2017, 18:24 | #14 | |||
Inventar
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
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Zitat:
Das ist allerdings jetzt nur eine Vermutung. Wenn es tatsächlich so sein sollte wie du es darstellst, dann ist das natürlich vollkommen Hahnebüchen. Ohne Zahlenbeispiel aber leider nicht überprüfbar.
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20.12.2017, 08:44 | #15 | |||
Nachtschwärmer
Registriert seit: 02/2004
Beiträge: 6.624
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Zitat:
Was "vom Gesetz gedeckt" angeht, das ist es eben gerade nicht. Oft genug werden Finanzgerichte bemüht, um die Willkür der Ämter einzudämmen und zurückzudrehen, und das oft genug auch mit Erfolg. Die agieren natürlich auf Basis des Gesetzes, denn das ist die Aufgabe der Judikative. Ich fürchte wir sind uns nicht einig wenn ich sage, das System in sich funktioniert, weil Interessen bewusst gesetzt (Finanzamt und Steuerzahler) und durch Eskalationsinstanzen (Gericht) in Waage gehalten werden. Schöner wäre natürlich wenn jeder Steuerzahler ehrlich zahlt, und die Finanzämter sich daher nur grundlegenden operativen Aufgaben widmen könnte, und es gar nicht nötig hätte "auszuquetschen wo es geht", aber die Welt ist leider nicht so.
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20.12.2017, 11:57 | #16 | |||
Golden Member
Themenstarter
Registriert seit: 10/2009
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Beiträge: 1.156
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Zitat:
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18.01.2018, 10:27 | #17 | |||
1-Euro-Jobberin
Registriert seit: 03/2006
Ort: Westhessen
Beiträge: 4.964
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Zitat:
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31.01.2018, 15:42 | #18 | |||
Golden Member
Themenstarter
Registriert seit: 10/2009
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Beiträge: 1.156
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Zitat:
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02.02.2018, 10:02 | #19 | ||
Moderator a.D.
Registriert seit: 05/2006
Ort: Dohoim
Beiträge: 4.947
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Stichwort: Steuervortrag oder -rücktrag.
Ganz stark heruntergebrochen: Hat man in einem Jahr z.B. 2017 mehr Ausgaben die abgesetzt werden können, als Steuern gezahlt wurden, kann man diese entweder mit dem Jahr davor (2016) verrechnen lassen oder auf das kommende Jahr (2018) übertragen lassen. Rücktrag macht dann Sinn, wenn man weiß dass man 2016 noch nicht die kpl. Einkommenssteuer zurück bekommen hat. Vortrag macht dann Sinn, wenn man weiß dass man in 2018 auf jeden Fall nach der normalen Steuererklärung noch Einkommenssteuer "übrig" hat und der Betrag größer ist als der bei einem Rücktrag in 2016 sein wird.
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02.02.2018, 12:00 | #20 | ||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
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Beiträge: 14.718
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Gut zu wissen. Wie kann man das als abhängig Beschäftigter erreichen? Hast Du mal einen Use Case als Beispiel? Kann mir nämlich grade nicht vorstellen wie das aussehen soll...
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