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Alt 02.02.2018, 12:33   #21
Talamaur
Inventar
 
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
Zitat:
Zitat von monochrom Beitrag anzeigen
Gut zu wissen. Wie kann man das als abhängig Beschäftigter erreichen? Hast Du mal einen Use Case als Beispiel? Kann mir nämlich grade nicht vorstellen wie das aussehen soll...
Stichwort Mieterträge, Kapitalerträge, Erträge aus Land- und Forstwirtschaft (es gibt ja etliche kleine Höfe, die stillgelegt sind und Land an größere Höfe verpachtet haben und daraus eben Einkünfte generieren, zumindest hier bei uns).

Nicht jeder abhängig Beschäftigte bezieht sein Einkommen ja ausschließlich aus abhängiger Beschäftigung.

Und selbst wenn doch können Sonderausgaben ja durchaus die Steuersumme mitunter erheblich beeinflussen. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob man Guthaben/Nachzahlungen, die so entstanden sind, auch vortragen kann.
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Talamaur ist offline  
Alt 02.02.2018, 17:18   #22
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
Zitat:
Zitat von Talamaur Beitrag anzeigen
Stichwort Mieterträge, Kapitalerträge, Erträge aus Land- und Forstwirtschaft (es gibt ja etliche kleine Höfe, die stillgelegt sind und Land an größere Höfe verpachtet haben und daraus eben Einkünfte generieren, zumindest hier bei uns).

Nicht jeder abhängig Beschäftigte bezieht sein Einkommen ja ausschließlich aus abhängiger Beschäftigung.

Und selbst wenn doch können Sonderausgaben ja durchaus die Steuersumme mitunter erheblich beeinflussen. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob man Guthaben/Nachzahlungen, die so entstanden sind, auch vortragen kann.
Ok, erstgenannte Dinge sind ja gewerbliche Einnahmen...
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monochrom ist offline  
Alt 02.02.2018, 18:53   #23
Talamaur
Inventar
 
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
Zitat:
Zitat von monochrom Beitrag anzeigen
Ok, erstgenannte Dinge sind ja gewerbliche Einnahmen...
Nein. Erträge aus Gewerbebetrieb sind Erträge aus Gewerbebetrieb. Und die einzigen, die gewerbesteuerpflichtig sind. Mieterträge sind Mieterträge, Kapitalerträge sind Kapitalerträge und Erträge aus Land- und Forstwirtschaft sind Erträge aus Land- und Forstwirtschaft. Das sind alles keine Gewerbeerträge.

Tatsächlich sind das alles unterschiedliche Ertragsarten und werden auch alle unterschiedlich besteuert.
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Talamaur ist offline  
Alt 02.02.2018, 19:10   #24
r.u.m.b.i
Nachtschwärmer
 
Registriert seit: 02/2004
Beiträge: 6.623
Tja mono, da hast du es.
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r.u.m.b.i ist offline  
Alt 02.02.2018, 19:14   #25
Talamaur
Inventar
 
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
Zitat:
Zitat von r.u.m.b.i Beitrag anzeigen
Tja mono, da hast du es.
In Wirklichkeit ist die Sache natürlich noch viel komplizierter. Eine Wohnungsbaugesellschaft erzielt Mieteinnahmen, die dann Gewerbeertrag sind. Wenn ein Privatmann das Elternhaus erbt und es vermietet, weil er selbst schon gebaut hat und das Haus nicht selbst bewohnen will, dann sind es keine Gewerbeerträge.

Bei Land- und Forstwirtschaft wird das ganze dann richtig kompliziert, das sprengt den Rahmen eines Forums - selbst den eines Steuerforums.
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Talamaur ist offline  
Alt 03.02.2018, 08:37   #26
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
Zitat:
Zitat von Talamaur Beitrag anzeigen
Nein. Erträge aus Gewerbebetrieb sind Erträge aus Gewerbebetrieb. Und die einzigen, die gewerbesteuerpflichtig sind. Mieterträge sind Mieterträge, Kapitalerträge sind Kapitalerträge und Erträge aus Land- und Forstwirtschaft sind Erträge aus Land- und Forstwirtschaft. Das sind alles keine Gewerbeerträge.

Tatsächlich sind das alles unterschiedliche Ertragsarten und werden auch alle unterschiedlich besteuert.
Ja stimmt, war vereinfacht ausgedrück. Es sind aber keine Einkünfte auf die Lohnsteuer fällig wird. Das war aber meine Frage, denn der normale Durchschnittsarbeitnehmer hat keine Land- und Forstwirtschaft bspw. Das wird mWn auch eher als Gewerbe betrieben.

Und Mieterträge sind ja quasi gewerbliche Einnahmen, daher kann man dort vortragen.

Vielleicht habe ich es auch grundsätzlich missverstanden. Es klang für mich nämlich so als könnte das quasi jeder, und da habe ich mich gefragt wie das als normaler Arbeitnehmer gehen soll. Und der hat weder Großgrundbesitz noch größeren Unternehmensbesitz.
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Geändert von monochrom (03.02.2018 um 08:57 Uhr)
monochrom ist offline  
Alt 03.02.2018, 08:39   #27
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
Zitat:
Zitat von Talamaur Beitrag anzeigen
In Wirklichkeit ist die Sache natürlich noch viel komplizierter. Eine Wohnungsbaugesellschaft erzielt Mieteinnahmen, die dann Gewerbeertrag sind. Wenn ein Privatmann das Elternhaus erbt und es vermietet, weil er selbst schon gebaut hat und das Haus nicht selbst bewohnen will, dann sind es keine Gewerbeerträge.

Bei Land- und Forstwirtschaft wird das ganze dann richtig kompliziert, das sprengt den Rahmen eines Forums - selbst den eines Steuerforums.
Wie war das noch gleich? 2/3 der weltweiten Steuerliteratur ist auf deutsch publiziert?
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monochrom ist offline  
Alt 03.02.2018, 11:24   #28
Talamaur
Inventar
 
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
Zitat:
Zitat von monochrom Beitrag anzeigen
Ja stimmt, war vereinfacht ausgedrück. Es sind aber keine Einkünfte auf die Lohnsteuer fällig wird. Das war aber meine Frage, denn der normale Durchschnittsarbeitnehmer hat keine Land- und Forstwirtschaft bspw.
Bist du dir da wirklich sicher?
Wenn du von einer Großstadtpopulation ausgehst, dann bestimmt. Aber wenn du weiter raus aufs Land gehst, sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. In meiner Nachbarschaft besitzt jeder noch ein paar Hektar Land, die nie verkauft wurden, weil du nämlich einen landwirtschaftlichen Betrieb nicht so einfach stilllegen und auflösen kannst, wenn du nicht den 5-6fachen Wert der Flächen als Einkommensteuer abführen willst.
Generell ist zumindest hier bei uns so, dass es früher sehr viele kleine Bauernhöfe gab, deren Flächen dann irgendwann an andere, größere Höfe verpachtet wurden. Die meisten der Landwirte hier haben den größten Teil ihrer Flächen zugepachtet. Und dazu kommt dann, dass steuerlich als Landwirt bereits gilt, wer 3.000qm Grün- oder Ackerland besitzt und das verpachtet hat.
Und dann gibt es ja wie gesagt auch etliche Menschen, die ein Elternhaus oder ähnliches geerbt und dann vermietet haben.

Zitat:
Das wird mWn auch eher als Gewerbe betrieben.
Nein, Landwirtschaft wird so gut wie nie als Gewerbe betrieben - weil sich das dann wegen USt (die müssen Landwirte nicht abführen) und Gewerbesteuer (die Landwirte auch nicht abführen müssen) nicht mehr lohnt.

Zitat:
Und Mieterträge sind ja quasi gewerbliche Einnahmen, daher kann man dort vortragen.
Nein, Mieteinnahmen sind keine quasi-gewerblichen Einnahmen. Auf gewerbliche Einnahmen muss (von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen) USt abgeführt werden. Die muss bei Mieteinnahmen nicht abgeführt werden. Das ist aber nur der kleinste Unterschied zwischen gewerblichen und privaten Mieteinnahmen. Du machst es dir wirklich bedeutend zu leicht.

Und auch der "normale" Lohnempfänger, der keine anderen Einkünfte hat als seinen Lohn und eben nur Lohnsteuer zahlt, kann durchaus auch Vortragen. Du machst doch sicherlich jährlich deine Steuererklärung und hast dann ein Guthaben? Das kannst du auch vortragen, wenn du im nächsten Jahr eine erhebliche Mehrbelastung erwartest - bspw. weil du vor hast, dein Haus zu verkaufen oder ähnliches. Es gibt also durchaus denkbare Fälle, in denen auch der "normale" Lohnsteuerempfänger vortragen kann.

Zitat:
Vielleicht habe ich es auch grundsätzlich missverstanden. Es klang für mich nämlich so als könnte das quasi jeder, und da habe ich mich gefragt wie das als normaler Arbeitnehmer gehen soll. Und der hat weder Großgrundbesitz noch größeren Unternehmensbesitz.
Wie du ja oben siehst, braucht es noch lange keinen Großgrundbesitz, um z.B. steuerliche Erleichterungen für Landwirte in Anspruch nehmen zu können - es reichen 3.000qm verpachtete Wiesen. ^^

Wie gesagt, wenn du von Großstädten ausgehst, dann hast du sicherlich recht. Der allergrößte Teil der Bevölkerung dort wird zur Miete leben und außer seinem Lohn/Gehalt keine anderen Einkünfte haben. Aber sobald du etwas raus aufs Land gehst, wird es - je weiter du raus kommst - eher zum Normalfall, dass auch der "normale" Lohn-/Gehaltsempfänger daneben noch weitere Einkünfte hat, seien es nun Kapitalerträge, Mieteinnahmen, etc. Und dann wird es schon interessant, sich etwas im Steuerrecht auszukennen, weil man dann wirklich viel geltend machen kann und eine Menge Steuern sparen kann.

Zitat:
Zitat von monochrom Beitrag anzeigen
Wie war das noch gleich? 2/3 der weltweiten Steuerliteratur ist auf deutsch publiziert?
Ich bin mir zwar gerade nicht sicher, wie hoch die Zahl nun tatsächlich war, aber irgendwie so in der Größenordnung dürfte sich das bewegen, ja.
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Talamaur ist offline  
Alt 03.02.2018, 11:53   #29
monochrom
Weltraumpräsident
 
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Beiträge: 14.692
Das ist ja alles interessant und so. Aber was ist nun mit meiner eigentlichen Frage?

Denn auch was es das geben mag, der überwiegende Teil der AN, inkl. mir hat keinen Geundbesitz mehr. Kann ich also als "normaler" AN auch so ein "Guthaben" übertragen lassen und wie gibt es es überhaupt ein denkbares Szenario wo das eintreten kann? Geht doch irgendwie gar nicht? Ich kann ja nein Einkommensteuerpflichtiges Erwerbseinkommen nur so weit drücken das die Steuerlast auf Null sinkt. Ins Negative kann das doch gar nicht gehen?
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monochrom ist offline  
Alt 03.02.2018, 12:56   #30
Talamaur
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Zitat:
Zitat von monochrom Beitrag anzeigen
Das ist ja alles interessant und so. Aber was ist nun mit meiner eigentlichen Frage?

Denn auch was es das geben mag, der überwiegende Teil der AN, inkl. mir hat keinen Geundbesitz mehr. Kann ich also als "normaler" AN auch so ein "Guthaben" übertragen lassen und wie gibt es es überhaupt ein denkbares Szenario wo das eintreten kann? Geht doch irgendwie gar nicht? Ich kann ja nein Einkommensteuerpflichtiges Erwerbseinkommen nur so weit drücken das die Steuerlast auf Null sinkt. Ins Negative kann das doch gar nicht gehen?
Ins negative nicht, nein. Aber bei niemandem, auch nicht bei Leuten mit Grundbesitz oder großen Firmen oder sonst was, in Deutschland gibt es keine negativen Steuern.

Es sind aber durchaus Szenarien denkbar, in denen im Folgejahr deine Steuerlast höher als üblich ist. Z.B. weil du ein Haus verkauft hast (es ist nach wie vor nicht selten, dass ein "normaler" (dass es den gerade in Deutschland eben nicht gibt, wollte ich mit meinem obigen Beitrag ausdrücken, denn hier ist es ja durchaus normal, dass der "normale" Arbeitnehmer Grundbesitz hat) Arbeitnehmer ein Eigenheim besitzt). Den Kaufpreis musst du ja versteuern. Du kannst also im Vorjahr des Verkaufs deine Steuerrückzahlung (die meisten Leute bekommen ja auch Steuern zurück, bspw. wegen der Pendlerpauschale) nicht auszahlen, sondern ins nächste Jahr vortragen lässt, um im Jahr mit der außergewöhnlichen Steuerbelastung deine Steuerlast etwas zu mindern. Das gleiche gilt übrigens auch, wenn du die Auszahlung einer Lebensversicherung erwartest, etc. Alles Szenarien, die nicht gerade unüblich unter "normalen" Arbeitnehmern sind.

Um dann jetzt mal zu einem Punkt zu kommen: Was ist ein "normaler" Arbeitnehmer in Deutschland? Was besitzt er, was verdient er? Sorgt er für das Alter vor? Wenn ja, wie? Etc. etc. Wenn du ohnehin keine Steuern bezahlst, weil du zu wenig verdienst, kannst du natürlich auch nichts vortragen. Wenn du aber Steuern bezahlst, dann sind auch immer Szenarien denkbar, in denen du dann wieder vortragen kannst. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage - und sollte dann auch immer mit einem Steuerberater besprochen werden. Weil die Thematik einfach viel zu kompliziert ist, um das als Laie in einem Forum abschließend und umfassend abzuhandeln.
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