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Du befindest dich im Forum: Das regt mich auf!. Was regt dich persönlich auf? Über was hast du dich geärgert? Den Nachbarn, der seine Musik immer nachts um drei aufdreht, oder über deine Freunde, die dich mal wieder versetzt haben? Hier kannst du dir Luft machen und Themen zur Diskussion stellen, die dich persönlich betreffen. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
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Themen-Optionen |
02.02.2018, 11:33 | #21 | |||
Inventar
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
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Zitat:
Nicht jeder abhängig Beschäftigte bezieht sein Einkommen ja ausschließlich aus abhängiger Beschäftigung. Und selbst wenn doch können Sonderausgaben ja durchaus die Steuersumme mitunter erheblich beeinflussen. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob man Guthaben/Nachzahlungen, die so entstanden sind, auch vortragen kann.
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02.02.2018, 16:18 | #22 | |||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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Zitat:
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02.02.2018, 17:53 | #23 | ||
Inventar
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
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Nein. Erträge aus Gewerbebetrieb sind Erträge aus Gewerbebetrieb. Und die einzigen, die gewerbesteuerpflichtig sind. Mieterträge sind Mieterträge, Kapitalerträge sind Kapitalerträge und Erträge aus Land- und Forstwirtschaft sind Erträge aus Land- und Forstwirtschaft. Das sind alles keine Gewerbeerträge.
Tatsächlich sind das alles unterschiedliche Ertragsarten und werden auch alle unterschiedlich besteuert.
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02.02.2018, 18:10 | #24 | ||
Nachtschwärmer
Registriert seit: 02/2004
Beiträge: 6.623
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Tja mono, da hast du es.
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02.02.2018, 18:14 | #25 | ||
Inventar
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
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In Wirklichkeit ist die Sache natürlich noch viel komplizierter. Eine Wohnungsbaugesellschaft erzielt Mieteinnahmen, die dann Gewerbeertrag sind. Wenn ein Privatmann das Elternhaus erbt und es vermietet, weil er selbst schon gebaut hat und das Haus nicht selbst bewohnen will, dann sind es keine Gewerbeerträge.
Bei Land- und Forstwirtschaft wird das ganze dann richtig kompliziert, das sprengt den Rahmen eines Forums - selbst den eines Steuerforums.
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03.02.2018, 07:37 | #26 | |||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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Zitat:
Und Mieterträge sind ja quasi gewerbliche Einnahmen, daher kann man dort vortragen. Vielleicht habe ich es auch grundsätzlich missverstanden. Es klang für mich nämlich so als könnte das quasi jeder, und da habe ich mich gefragt wie das als normaler Arbeitnehmer gehen soll. Und der hat weder Großgrundbesitz noch größeren Unternehmensbesitz.
Geändert von monochrom (03.02.2018 um 07:57 Uhr) |
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03.02.2018, 07:39 | #27 | |||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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Zitat:
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03.02.2018, 10:24 | #28 | |||||||
Inventar
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
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Zitat:
Wenn du von einer Großstadtpopulation ausgehst, dann bestimmt. Aber wenn du weiter raus aufs Land gehst, sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. In meiner Nachbarschaft besitzt jeder noch ein paar Hektar Land, die nie verkauft wurden, weil du nämlich einen landwirtschaftlichen Betrieb nicht so einfach stilllegen und auflösen kannst, wenn du nicht den 5-6fachen Wert der Flächen als Einkommensteuer abführen willst. Generell ist zumindest hier bei uns so, dass es früher sehr viele kleine Bauernhöfe gab, deren Flächen dann irgendwann an andere, größere Höfe verpachtet wurden. Die meisten der Landwirte hier haben den größten Teil ihrer Flächen zugepachtet. Und dazu kommt dann, dass steuerlich als Landwirt bereits gilt, wer 3.000qm Grün- oder Ackerland besitzt und das verpachtet hat. Und dann gibt es ja wie gesagt auch etliche Menschen, die ein Elternhaus oder ähnliches geerbt und dann vermietet haben. Zitat:
Zitat:
Und auch der "normale" Lohnempfänger, der keine anderen Einkünfte hat als seinen Lohn und eben nur Lohnsteuer zahlt, kann durchaus auch Vortragen. Du machst doch sicherlich jährlich deine Steuererklärung und hast dann ein Guthaben? Das kannst du auch vortragen, wenn du im nächsten Jahr eine erhebliche Mehrbelastung erwartest - bspw. weil du vor hast, dein Haus zu verkaufen oder ähnliches. Es gibt also durchaus denkbare Fälle, in denen auch der "normale" Lohnsteuerempfänger vortragen kann. Zitat:
Wie gesagt, wenn du von Großstädten ausgehst, dann hast du sicherlich recht. Der allergrößte Teil der Bevölkerung dort wird zur Miete leben und außer seinem Lohn/Gehalt keine anderen Einkünfte haben. Aber sobald du etwas raus aufs Land gehst, wird es - je weiter du raus kommst - eher zum Normalfall, dass auch der "normale" Lohn-/Gehaltsempfänger daneben noch weitere Einkünfte hat, seien es nun Kapitalerträge, Mieteinnahmen, etc. Und dann wird es schon interessant, sich etwas im Steuerrecht auszukennen, weil man dann wirklich viel geltend machen kann und eine Menge Steuern sparen kann. Zitat:
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03.02.2018, 10:53 | #29 | ||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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Das ist ja alles interessant und so. Aber was ist nun mit meiner eigentlichen Frage?
Denn auch was es das geben mag, der überwiegende Teil der AN, inkl. mir hat keinen Geundbesitz mehr. Kann ich also als "normaler" AN auch so ein "Guthaben" übertragen lassen und wie gibt es es überhaupt ein denkbares Szenario wo das eintreten kann? Geht doch irgendwie gar nicht? Ich kann ja nein Einkommensteuerpflichtiges Erwerbseinkommen nur so weit drücken das die Steuerlast auf Null sinkt. Ins Negative kann das doch gar nicht gehen?
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03.02.2018, 11:56 | #30 | |||
Inventar
Registriert seit: 07/2011
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Beiträge: 3.216
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Zitat:
Es sind aber durchaus Szenarien denkbar, in denen im Folgejahr deine Steuerlast höher als üblich ist. Z.B. weil du ein Haus verkauft hast (es ist nach wie vor nicht selten, dass ein "normaler" (dass es den gerade in Deutschland eben nicht gibt, wollte ich mit meinem obigen Beitrag ausdrücken, denn hier ist es ja durchaus normal, dass der "normale" Arbeitnehmer Grundbesitz hat) Arbeitnehmer ein Eigenheim besitzt). Den Kaufpreis musst du ja versteuern. Du kannst also im Vorjahr des Verkaufs deine Steuerrückzahlung (die meisten Leute bekommen ja auch Steuern zurück, bspw. wegen der Pendlerpauschale) nicht auszahlen, sondern ins nächste Jahr vortragen lässt, um im Jahr mit der außergewöhnlichen Steuerbelastung deine Steuerlast etwas zu mindern. Das gleiche gilt übrigens auch, wenn du die Auszahlung einer Lebensversicherung erwartest, etc. Alles Szenarien, die nicht gerade unüblich unter "normalen" Arbeitnehmern sind. Um dann jetzt mal zu einem Punkt zu kommen: Was ist ein "normaler" Arbeitnehmer in Deutschland? Was besitzt er, was verdient er? Sorgt er für das Alter vor? Wenn ja, wie? Etc. etc. Wenn du ohnehin keine Steuern bezahlst, weil du zu wenig verdienst, kannst du natürlich auch nichts vortragen. Wenn du aber Steuern bezahlst, dann sind auch immer Szenarien denkbar, in denen du dann wieder vortragen kannst. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage - und sollte dann auch immer mit einem Steuerberater besprochen werden. Weil die Thematik einfach viel zu kompliziert ist, um das als Laie in einem Forum abschließend und umfassend abzuhandeln.
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