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Du befindest dich im Forum: Das regt mich auf!. Was regt dich persönlich auf? Über was hast du dich geärgert? Den Nachbarn, der seine Musik immer nachts um drei aufdreht, oder über deine Freunde, die dich mal wieder versetzt haben? Hier kannst du dir Luft machen und Themen zur Diskussion stellen, die dich persönlich betreffen. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
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03.02.2018, 14:54 | #31 | ||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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Dann habe ich das entweder missverstanden oder wir reden aneinander vorbei. Die Kohle die bei der Einkommensteuererklärung rausspringt ist für mich kein Guthaben und kein Vortrag, das ist eine Rückzahlung.
Weiter oben klang es für mich so das steuerlastsenkende Dinge welche so hoch sind das man weniger Steuern gezahlt hat als man durch diese Dinge zurückbekommen würde. Man also "Zuviel ansetzen" würde und diese dann quasi ins nächste Jahr übertragen kann. Das kannte ich bisher nur aus dem gewerblichen Bereich. Der normale aka durchschnittliche Arbeitnehmer in Deutschland verfügt nur über Erwerbseinkommen, hat bestenfalls eine Eigentumswohnung oder Haus. Aber die Eigenheimsquote ist in Deutschland doch mWn deutlich unter 50%. Mir geistert gerade 28% im Kopf herum. Ich zahle ganz erheblich Lohnsteuer, deswegen wurde ich ja so hellhörig...
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03.02.2018, 15:28 | #32 | |||||
Inventar
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
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Zitat:
Insofern wird deine Rückzahlung selbstverständlich erst zu einer Rückzahlung, wenn sie auch ausgezahlt wird. Zwischen der Feststellung des Anspruchs auf die Zahlung und der tatsächlichen Auszahlung ist es ein Guthaben. Zitat:
Zitat:
Aber es gibt ja auch noch so Dinge wie Lebensversicherungen zum Beispiel, die recht viele Leute haben. Wenn die ausgezahlt werden, musst du die Zinsgewinne versteuern. Und die können dann eben auch bei einem "normalen" aka durchschnittlichen Arbeitnehmer in Deutschland anfallen, der ansonsten nur über Erwerbseinkommen verfügt.
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03.02.2018, 16:43 | #33 | |||||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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Zitat:
Im übrigen zahlt das FA das doch automatisch aus. Mir ist jetzt wirklich neu das man das quasi aussetzen kann. Nur warum sollte man das tun? Wird das dann weiter verzinst? Dann würde sich das lohnen. Sonst nicht. Und ja, ich habe Dein Beispiel gelesen. Finde ich aber nicht schlüssig, denn mit dem ausgezahlten Geld kann ich ja arbeiten. Zitat:
Wobei mir vorhin beim Wäsche aufhängen evtl. ein mögliches Szenario einfiel: doppelte Haushaltsführung und am Ende des Jahres berufsbedingter Umzug. Da könnte evtl. soviel zusammen kommen das man quasi Zuviel ansetzt? Und dann kann ich den "überschüssigen" Teil in das Folgejahr übertragen? Zitat:
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03.02.2018, 17:17 | #34 | |||||
Inventar
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich bin mir aber tatsächlich auch inzwischen nicht mehr ganz sicher ob das wirklich geht. Halte es aber nach wie vor für denkbar, dass es möglich wäre. Wie ich schon gesagt hab, Steuerrecht ist viel zu kompliziert für ein Forum.
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03.02.2018, 18:10 | #35 | ||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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Ok, das wollte ich wissen. Ich kann als Privatperson also doch nichts "übertragen".
Und das Geld beim FA zu belassen klingt nicht sinnvoll. Jedenfalls nicht für Menschen die mit Geld umgehen können. Danke für die Geduld!
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04.02.2018, 13:54 | #36 | |||
Moderator a.D.
Registriert seit: 05/2006
Ort: Dohoim
Beiträge: 4.947
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Zitat:
Im Jahr 2015 verdient X bis August noch 8 Monatsgehälter. Hier kann man davon ausgehen, dass bei Lohnsteuerjahresausgleich 2015 noch etwas übrig bleibt. Im Jahr 2016 verdient X keinen Cent. Im Jahr 2017 kann es sein, dass X ab August wieder Arbeit hat. Für das Jahr 2016 kann X nun einen Lohnsteuerjahresausgleich anfertigen, da X Ausgaben hatte (Fahrten zur Fortbildungsstätte, ggf. Literatur, Lerngemeinschaften.....). Somit wird die Steuerlast auf jeden Fall negativ. Hier muss X nun bei der Abgabe wählen, ob ein Steurrücktrag gemacht werden soll in 2015 (X muss dann wissen, ob noch Guthaben vorhanden war) oder ob ein Steuervortrag in 2017 gemacht werden soll. Mit dem Risiko, dass 2017 doch keine Arbeit mehr aufgenommen wird, weil die Stellensuche negativ war. Das ist ein Beispiel für Personen, die z.B. eine Fortbildung zum staatlich geprüften Techniker in Vollzeit durchführen. Auch Studenten im letzten Jahr sollten deshalb eine Steuererklärung abgeben und einen Verlustvortrag machen. Ob es noch weiter Konstellationen gibt, die dafür in Frage kommen, hängt sicher vom Einzelfall ab.
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