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Alt 03.02.2018, 14:54   #31
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
Dann habe ich das entweder missverstanden oder wir reden aneinander vorbei. Die Kohle die bei der Einkommensteuererklärung rausspringt ist für mich kein Guthaben und kein Vortrag, das ist eine Rückzahlung.

Weiter oben klang es für mich so das steuerlastsenkende Dinge welche so hoch sind das man weniger Steuern gezahlt hat als man durch diese Dinge zurückbekommen würde. Man also "Zuviel ansetzen" würde und diese dann quasi ins nächste Jahr übertragen kann. Das kannte ich bisher nur aus dem gewerblichen Bereich.

Der normale aka durchschnittliche Arbeitnehmer in Deutschland verfügt nur über Erwerbseinkommen, hat bestenfalls eine Eigentumswohnung oder Haus. Aber die Eigenheimsquote ist in Deutschland doch mWn deutlich unter 50%. Mir geistert gerade 28% im Kopf herum.

Ich zahle ganz erheblich Lohnsteuer, deswegen wurde ich ja so hellhörig...
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monochrom ist offline  
Alt 03.02.2018, 15:28   #32
Talamaur
Inventar
 
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
Zitat:
Zitat von monochrom Beitrag anzeigen
Dann habe ich das entweder missverstanden oder wir reden aneinander vorbei. Die Kohle die bei der Einkommensteuererklärung rausspringt ist für mich kein Guthaben und kein Vortrag, das ist eine Rückzahlung.
Tut mir leid, wenn das jetzt vielleicht hart klingt, aber was das für dich ist, ist irrelevant. Wichtig ist hier einzig und allein, was das für das Finanzamt ist.
Insofern wird deine Rückzahlung selbstverständlich erst zu einer Rückzahlung, wenn sie auch ausgezahlt wird. Zwischen der Feststellung des Anspruchs auf die Zahlung und der tatsächlichen Auszahlung ist es ein Guthaben.

Zitat:
Weiter oben klang es für mich so das steuerlastsenkende Dinge welche so hoch sind das man weniger Steuern gezahlt hat als man durch diese Dinge zurückbekommen würde. Man also "Zuviel ansetzen" würde und diese dann quasi ins nächste Jahr übertragen kann. Das kannte ich bisher nur aus dem gewerblichen Bereich.
Ich verstehe den Absatz nicht so ganz. Aber mir scheint, dass du hier Gewinn-/Verlustvorträge meinst. Die gibt es auch. Es gibt aber auch Steuervorträge - das ist etwas anderes, zumindest soweit ich informiert bin (ich bin halt auch kein Steuerberater).

Zitat:
Der normale aka durchschnittliche Arbeitnehmer in Deutschland verfügt nur über Erwerbseinkommen, hat bestenfalls eine Eigentumswohnung oder Haus. Aber die Eigenheimsquote ist in Deutschland doch mWn deutlich unter 50%. Mir geistert gerade 28% im Kopf herum.

Ich zahle ganz erheblich Lohnsteuer, deswegen wurde ich ja so hellhörig...
Ja, du könntest mir deinen Zahlen recht haben. Bin mir da nicht sicher.
Aber es gibt ja auch noch so Dinge wie Lebensversicherungen zum Beispiel, die recht viele Leute haben. Wenn die ausgezahlt werden, musst du die Zinsgewinne versteuern. Und die können dann eben auch bei einem "normalen" aka durchschnittlichen Arbeitnehmer in Deutschland anfallen, der ansonsten nur über Erwerbseinkommen verfügt.
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Talamaur ist offline  
Alt 03.02.2018, 16:43   #33
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
Zitat:
Zitat von Talamaur Beitrag anzeigen
Tut mir leid, wenn das jetzt vielleicht hart klingt, aber was das für dich ist, ist irrelevant. Wichtig ist hier einzig und allein, was das für das Finanzamt ist.
Insofern wird deine Rückzahlung selbstverständlich erst zu einer Rückzahlung, wenn sie auch ausgezahlt wird. Zwischen der Feststellung des Anspruchs auf die Zahlung und der tatsächlichen Auszahlung ist es ein Guthaben.
Es ist insofern relevant als das es mir nicht um dieses Guthaben geht. War aber doof von mir ausgedrückt, mein Fehler.

Im übrigen zahlt das FA das doch automatisch aus. Mir ist jetzt wirklich neu das man das quasi aussetzen kann. Nur warum sollte man das tun? Wird das dann weiter verzinst? Dann würde sich das lohnen. Sonst nicht. Und ja, ich habe Dein Beispiel gelesen. Finde ich aber nicht schlüssig, denn mit dem ausgezahlten Geld kann ich ja arbeiten.

Zitat:
Ich verstehe den Absatz nicht so ganz. Aber mir scheint, dass du hier Gewinn-/Verlustvorträge meinst. Die gibt es auch. Es gibt aber auch Steuervorträge - das ist etwas anderes, zumindest soweit ich informiert bin (ich bin halt auch kein Steuerberater).
Genau, so klang das für mich oben, und da wollte ich gerne mal ein Beispiel für haben. Ich kann mir nicht vorstellen wie das gehen soll. Dazu müsste ich ja soviel ansetzen können das die Rückzahlung größer als die gezahlte Lohnsteuer wäre.

Wobei mir vorhin beim Wäsche aufhängen evtl. ein mögliches Szenario einfiel: doppelte Haushaltsführung und am Ende des Jahres berufsbedingter Umzug. Da könnte evtl. soviel zusammen kommen das man quasi Zuviel ansetzt?

Und dann kann ich den "überschüssigen" Teil in das Folgejahr übertragen?

Zitat:
Ja, du könntest mir deinen Zahlen recht haben. Bin mir da nicht sicher.
Aber es gibt ja auch noch so Dinge wie Lebensversicherungen zum Beispiel, die recht viele Leute haben. Wenn die ausgezahlt werden, musst du die Zinsgewinne versteuern. Und die können dann eben auch bei einem "normalen" aka durchschnittlichen Arbeitnehmer in Deutschland anfallen, der ansonsten nur über Erwerbseinkommen verfügt.
Ja, aber das steigert meine Steuerlast. Das ist für meine Frage die falsche Richtung! Und Verluste kann man ja nicht geltend machen.
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monochrom ist offline  
Alt 03.02.2018, 17:17   #34
Talamaur
Inventar
 
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
Zitat:
Zitat von monochrom Beitrag anzeigen
Es ist insofern relevant als das es mir nicht um dieses Guthaben geht. War aber doof von mir ausgedrückt, mein Fehler.

Im übrigen zahlt das FA das doch automatisch aus. Mir ist jetzt wirklich neu das man das quasi aussetzen kann. Nur warum sollte man das tun? Wird das dann weiter verzinst? Dann würde sich das lohnen. Sonst nicht. Und ja, ich habe Dein Beispiel gelesen. Finde ich aber nicht schlüssig, denn mit dem ausgezahlten Geld kann ich ja arbeiten.
Das Finanzamt zahlt das automatisch aus in der Regel, ja. Man muss ihm aber auch Verlustvorträge mitteilen, denn sonst zahlt man trotzdem Steuern. Generell gilt die Regel: Alles, was vom Regelfall abweicht, muss dem Finanzamt im Vorfeld mitgeteilt werden - sonst verfährt es wie im Regelfall.

Zitat:
Genau, so klang das für mich oben, und da wollte ich gerne mal ein Beispiel für haben. Ich kann mir nicht vorstellen wie das gehen soll. Dazu müsste ich ja soviel ansetzen können das die Rückzahlung größer als die gezahlte Lohnsteuer wäre.

Wobei mir vorhin beim Wäsche aufhängen evtl. ein mögliches Szenario einfiel: doppelte Haushaltsführung und am Ende des Jahres berufsbedingter Umzug. Da könnte evtl. soviel zusammen kommen das man quasi Zuviel ansetzt?

Und dann kann ich den "überschüssigen" Teil in das Folgejahr übertragen?
Jetzt sind wir wieder bei Gewinn- und Verlustvorträgen. Die gibt es nicht bei jemandem, der nur Lohn- oder Gehaltsempfänger ist. Ganz einfach deswegen, weil der keinen Gewinn und damit auch keinen Verlust macht.

Zitat:
Ja, aber das steigert meine Steuerlast. Das ist für meine Frage die falsche Richtung! Und Verluste kann man ja nicht geltend machen.
Genau, und deswegen war die ursprüngliche Idee mal, dass man deswegen die Steuerrückzahlung aus dem Vorjahr sich nicht auszahlen lässt, sondern in das nächste Jahr übertragen lässt, um die dann gegen die gesteigerte Steuerlast gegenrechnen zu können und damit die Steuerlast senken zu können. Das könnte generell auch Sinn machen, wenn das Guthaben nicht verzinst wird - aus Liquiditätsgesichtspunkten.
Ich bin mir aber tatsächlich auch inzwischen nicht mehr ganz sicher ob das wirklich geht. Halte es aber nach wie vor für denkbar, dass es möglich wäre.

Wie ich schon gesagt hab, Steuerrecht ist viel zu kompliziert für ein Forum.
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Talamaur ist offline  
Alt 03.02.2018, 18:10   #35
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
Ok, das wollte ich wissen. Ich kann als Privatperson also doch nichts "übertragen".

Und das Geld beim FA zu belassen klingt nicht sinnvoll. Jedenfalls nicht für Menschen die mit Geld umgehen können.

Danke für die Geduld!
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monochrom ist offline  
Alt 04.02.2018, 13:54   #36
binford6100
Moderator a.D.
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Dohoim
Beiträge: 4.947
Zitat:
Zitat von monochrom Beitrag anzeigen
Gut zu wissen. Wie kann man das als abhängig Beschäftigter erreichen? Hast Du mal einen Use Case als Beispiel? Kann mir nämlich grade nicht vorstellen wie das aussehen soll...
Macht man z.B. eine geplante schulische Fortbildung in Vollzeit, dann funktioniert es. Beispiel für X, der im September 2015 die Fortbildung beginnt und entsprechend im Juli 2017 beendet.

Im Jahr 2015 verdient X bis August noch 8 Monatsgehälter. Hier kann man davon ausgehen, dass bei Lohnsteuerjahresausgleich 2015 noch etwas übrig bleibt. Im Jahr 2016 verdient X keinen Cent. Im Jahr 2017 kann es sein, dass X ab August wieder Arbeit hat.

Für das Jahr 2016 kann X nun einen Lohnsteuerjahresausgleich anfertigen, da X Ausgaben hatte (Fahrten zur Fortbildungsstätte, ggf. Literatur, Lerngemeinschaften.....). Somit wird die Steuerlast auf jeden Fall negativ. Hier muss X nun bei der Abgabe wählen, ob ein Steurrücktrag gemacht werden soll in 2015 (X muss dann wissen, ob noch Guthaben vorhanden war) oder ob ein Steuervortrag in 2017 gemacht werden soll. Mit dem Risiko, dass 2017 doch keine Arbeit mehr aufgenommen wird, weil die Stellensuche negativ war.

Das ist ein Beispiel für Personen, die z.B. eine Fortbildung zum staatlich geprüften Techniker in Vollzeit durchführen. Auch Studenten im letzten Jahr sollten deshalb eine Steuererklärung abgeben und einen Verlustvortrag machen.

Ob es noch weiter Konstellationen gibt, die dafür in Frage kommen, hängt sicher vom Einzelfall ab.
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binford6100 ist offline  
 

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