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Alt 21.11.2017, 13:14   #1
YeOldeFerret
Golden Member
 
Registriert seit: 10/2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1.156
Einkommensteuererklärung: Abzugsfähige Altersvorsorgeaufwendungen - Betrug?

Hallo liebe Forengemeinde,

mich beschäftigt derzeit folgendes Thema und ich würde gerne Meinungen und auch Erfahrungen dazu einholen. Vielleicht kennt sich hier jemand mit der Materie aus.

Beim jährlichen Lohnsteuerausgleich sind Altervorsorgeaufwendungen absetzbar, jedoch laut Steuergesetz nach bestimmten Regeln.

Einen sehr guten Überblick bekommt man hier

Als Beispiel für die Steuererklärung 2015 sind 80 % der selbstbezahlen Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Ich möchte mich im Weiteren auf den Fall eines normalen Arbeitnehmers im Beschäftigtenverhältnis beziehen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte zur gesetzlichen Altervorsorge.

Ein Zitat aus dem oben genannten Link bringt es auf den Punkt:

Im Jahr 2015 werden vom Finanzamt nur 80 % des Gesamtbeitrags angesetzt. Von dem so verbleibenden Gesamtbetrag abgezogen wird anschließend der steuerfreie Arbeitgeberanteil von 50 % des Gesamtbeitrags (§ 10 Abs. 3 Satz 5 EStG). Letztlich für Sie abziehbar sind also im Jahr 2015 nur 30 % des jährlichen Gesamtbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung (80 % ./. 50 %). Das entspricht nur 60 % Ihres Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung. Dieser absetzbare Anteil erhöht sich um 4 Prozent-Punkte pro Jahr. Erst ab dem Jahr 2025 können Angestellte 100 %, also ihren gesamten Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich geltend machen.

Ich bin der Meinung, das ist Betrug am Arbeitnehmer. Man zieht von der Gesamtsumme 80% ab und rechnet dann den Anteil raus, der nicht berücksichtigt werden darf. Dies verändert aber den absetzbaren Betrag um weitere 20% zu ungunsten des Arbeitnehmers!

Ich habe in einem anderen Artikel einen Hinweis gelesen, dass der Bundesfinanzhof derzeit Musterklagen verhandelt, allerdings ohne Konkrete Verweise auf Gerichtsverfahren. Da stand nur bei, wenn der Bundesfinanzhof den Klägern Recht gibt, könnte es rückwirkend für alle Steuerzahler Rückzahlungen geben. Weiß hier jemand näheres?

Mich würde interessieren, wer von euch sich schonmal aktiv mit dem Thema Beschäftigt hat und vielleicht auch Erläuterungen geben kann, wieso man diese sehr fragwürdige Berechnungsmethode eingeführt hat.
YeOldeFerret ist offline  
Alt 21.11.2017, 13:14 #00
Administrator
Hallo YeOldeFerret, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 21.11.2017, 19:18   #2
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
Liegt das nicht daran das die Versteuerung von Renten auch Schrittweise eingeführt wird?

Aber ja, es gibt diverse Aufreger beim Thema Steuern.
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monochrom ist offline  
Alt 22.11.2017, 08:04   #3
YeOldeFerret
Golden Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 10/2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1.156
Zitat:
Zitat von monochrom Beitrag anzeigen
Liegt das nicht daran das die Versteuerung von Renten auch Schrittweise eingeführt wird?

Aber ja, es gibt diverse Aufreger beim Thema Steuern.
Schrittweise einführung ist richtig, aber die Berechnung ist falsch. Somit werden Millionen Steuerzahler um ihr Geld gebracht.
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YeOldeFerret ist offline  
Alt 30.11.2017, 16:27   #4
YeOldeFerret
Golden Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 10/2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1.156
Wo sind hier denn die Steuerprofis?
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YeOldeFerret ist offline  
Alt 06.12.2017, 11:20   #5
Talamaur
Inventar
 
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
Zitat:
Zitat von YeOldeFerret Beitrag anzeigen
Schrittweise einführung ist richtig, aber die Berechnung ist falsch. Somit werden Millionen Steuerzahler um ihr Geld gebracht.
Wie wäre die Berechnung denn deiner Meinung nach richtig?
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Talamaur ist offline  
Alt 13.12.2017, 12:41   #6
YeOldeFerret
Golden Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 10/2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1.156
Zitat:
Zitat von Talamaur Beitrag anzeigen
Wie wäre die Berechnung denn deiner Meinung nach richtig?
Das ist leicht zu Beantworten:

Wenn z.B. 80% von den Sozialleistungen angerechnet werden dürfen, sollten es auch 80% sein.

Also 1000 Euro Sozialleistung gezahlt, 800 Euro darf man dann abziehen dürfen.

Leider berechnet das Finanzamt den Arbeitgeberanteil erst mit rein, und dann wieder raus, weil es ja nicht berücksichtigt werden darf. Dies verfälscht aber dann das Endergebnis. Im konkreten Beispiel wären es dann ca. 60% anstatt der 80% laut Gesetz.

Richtig wäre: Wenn der Arbeitgeberanteil nicht berücksichtigt werden darf, dann sollte er auch in der Berechnung gar nicht auftauchen.

Einfach gesagt: Der Steuerzahler zahlt X Euro selbst, dann sollten auch genau 80% von dieser Summe X abgezogen werden.

Erst im Jahr 2025, wenn tatsächlich 100 % der Sozialleistung abegführt werden dürfen, stimmt es wieder.
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YeOldeFerret ist offline  
Alt 14.12.2017, 23:04   #7
Talamaur
Inventar
 
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
In dem von dir zitierten Beitrag liegt allerdings ein tendenziöser Verständnisfehler vor.
Fakt ist: Der Arbeitgeberanteil ist kein Teil der Bezüge des Arbeitnehmers, sondern Aufwand, der lediglich beim Arbeitgeber entsteht und mit dem Arbeitnehmer steuerlich rein gar nichts zu tun hat. Deswegen ist es gut und richtig, dass er bei der Berechnung nicht mit einbezogen wird.

Ein einfaches Zahlenbeispiel: Der Arbeitgeber hat also für dich 1.000 € Sozialversicherungsbeiträge im fraglichen Zeitraum abgeführt. Macht 500€ Arbeitnehmer- und 500€ Arbeitgeberanteil. Davon nehmen wir jetzt die absetzbaren 80% - 800€ - und setzen davon wieder die Hälfte in der Steuererklärung an, also 400 €.

Würden wir jetzt den Arbeitgeberanteil nicht mit einbeziehen, sondern tatsächlich lediglich das, was du absetzen darfst, nehmen wir 80% deiner 500€ Arbeitnehmeranteil. 500€ * 80% sind exakt 400€.

Ich erkenne da keinen Unterschied. Allerdings frage ich mich, wie die Redakteure von Steuernetz.de auf ihre 30% kommen. Abgesehen davon, dass die zugrundeliegende Basis falsch ist, weil der gesamte Sozialversicherungsbeitrag eben gar nicht beim Arbeitnehmer entsteht und deshalb logischer Weise auch nicht abgesetzt werden kann, sind 80% - 50% tatsächlich immer 40%, denn die Hälfte (50%) von 80% sind eben 40% und nicht 30%.

So zumindest lese ich diesen Artikel. Wenn du da was anderes raus liest, darfst du mich gerne aufklären.
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Talamaur ist offline  
Alt 15.12.2017, 08:42   #8
r.u.m.b.i
Nachtschwärmer
 
Registriert seit: 02/2004
Beiträge: 6.623
Das Verständnisproblem des TE scheint auf dem 50% von 100 vs. 50% von 80 zu liegen. So wie es Talamaur erklärt hat macht es für mich auch am meisten Sinn.

Davon abgesehen wird das Finanzamt natürlich trotzdem im Rahmen der bestehenden Gesetze immer alle Möglichkeiten ausnutzen, den eigenen Mittelzufluss zu maximieren. Sonst wäre das System auch ziemlich schnell am Ende, wenn das FA als Hauptsorge hätte wie die Bürger möglichst viele Steuern sparen können.
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r.u.m.b.i ist offline  
Alt 15.12.2017, 09:58   #9
Talamaur
Inventar
 
Registriert seit: 07/2011
Ort: Sauerland
Beiträge: 3.216
Zitat:
Zitat von r.u.m.b.i Beitrag anzeigen
Davon abgesehen wird das Finanzamt natürlich trotzdem im Rahmen der bestehenden Gesetze immer alle Möglichkeiten ausnutzen, den eigenen Mittelzufluss zu maximieren. Sonst wäre das System auch ziemlich schnell am Ende, wenn das FA als Hauptsorge hätte wie die Bürger möglichst viele Steuern sparen können.
Selbstverständlich tut es das. Das Finanzamt betrügt uns alle. Und das auch nicht erst seit gestern, sondern seit je her. Es ist Hauptaufgabe des Finanzamts, den Bürger zu betrügen. Am deutlichsten sieht man das, wenn sich nicht die Gesetze, sondern die Durchführungsverordnungen ansieht, die oft genug gar keine gesetzliche Grundlage haben.
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Talamaur ist offline  
Alt 15.12.2017, 11:18   #10
r.u.m.b.i
Nachtschwärmer
 
Registriert seit: 02/2004
Beiträge: 6.623
Ich habe meine Formulierung bewusst so allgemein gehalten, weil Betrug als Begriff recht klar definiert ist. Ich würde dem FA so wenig Betrug unterstellen wie dem Restaurant, seine Gäste hungrig halten zu wollen, denn ist ja klar - je hungriger die Gäste um so mehr kaufen Sie bei ihm. Erst gestern meinte man zu mir, die 2l-Empfehlung des Trinkens wäre Blödsinn, und nur von den Wasserproduzenten lanciert. Oh Mann..

Es ist ihre Aufgabe, das was sie tun mit Erfolg zu tun. Das unterscheidet sie nicht von anderen Institutionen und Unternehmen. Da es uns an den Geldbeutel geht UND die Gegenleistung nicht für jeden sofort ersichtlich ist, werden viele da schnell emotional.

Dem kann ich so nicht folgen.
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r.u.m.b.i ist offline  
 

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