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Du befindest dich im Forum: Fremdgegangen, was nun?. Du bist in einer Beziehung und hast eine Affäre? Du bist heimliche/r Geliebte/r und wartest schon zu lange auf eine Entscheidung? Du befürchtest, daß dein/e Partner/in fremdgeht? Hier kannst du deinen Kummer loswerden. Bitte beachtet, dass es hier um ein persönliches Problem geht, bei dem Hilfe und Ratschläge gefragt sind. Die Teilnahme an der Diskussion sollte mit Rücksicht auf die Gefühle des Beitragserstellers erfolgen. |
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03.01.2013, 05:31 | #31 | ||
Special Member
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Beiträge: 7.190
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Auch wenn die Frau des TE unfähig ist, sexuell treu zu sein, muß das nicht heißen, daß man mit ihr keine akzeptable Lösung findet in bezug auf die Versorgung des Kindes.
Vielleicht hängt sie ja in Wirklichkeit auch am TE und will sich eigentlich gar nicht trennen. Und bis jetzt sehe ich noch keinen Hinweis darauf, daß sie eine von diesen sturen Müttern ist, die die Väter überhaupt nicht mehr an ihre Kinder ranlassen.
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03.01.2013, 18:53 | #32 | ||||
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Zitat:
LG
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04.01.2013, 05:27 | #33 | ||
Special Member
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Ja, daß es für ihn schwierig werden würde, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, da stimme ich zu.
Es ist ja für einen Richter kaum möglich, einzuschätzen, bei wem so ein Kind besser aufgehoben wäre. Er kann sich nur nach äußerlichen Gegebenheiten richten wie z.B die Wohnsituation, das Strafregister der Elternteile, deren Gesundheit und all sowas. Fremdgehen läßt sich schlecht beweisen und hat wohl sowieso wenig Einfluß auf die Verteilung des Sorgerechts. Da würde ich mir anstelle des TE auch keine allzu großen Illusionen machen.
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