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27.09.2018, 21:30 | #31 | |||
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
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Zitat:
setzt. Mann und Frau sind im normalen Fall bereits körperlich unter- schiedlich bei der Kräfteverteilung ausgestattet, was euch eigentlich klar sein sollte. Im Übrigen ist es hingegen egal, wer nun meint, wem eine klatschen zu müssen, weil das auf jeden Fall dann eine Körperverletzung oder zumindest Beleidigung darstellt, wenn es hierfür keine Einwilligung oder Rechtfertigung (Notwehr) gegeben hat. Ob man gleich zuschlagen muss, hängt dann eben u.a. davon ab, ob es nicht mildere und eben- so geeignete Mittel gäbe, den "Übergriff" abzuwehren. Wenn es hier- zu also unterschiedliche Urteile gibt, dann liegt es eben daran, dass ein Mann einen solchen "Übergriff" in der Regel einfach dadurch ab- wenden kann, indem er die Frau a.) weg schiebt oder b.) ihre Arme festhält oder c.) sie des Raumes verweist usw. usf. Dass eine Frau hingegen einen "Übergriff" rein durch das Festhalten- wollen der Arme des Mannes erfolgreich abwehrt, darf durchaus we- niger wahrscheinlich erscheinen. Ob eine Ohrfeige hier geeigneter erscheint kann dahingestellt bleiben. Allein, wenn man an die alte Rechtssprechung erinnern wollte, wo vor allem männliche Juristen bei Opfern von Vergewaltigung sonst nochwas an körperlichen Ab- wehrreaktionen usw. erwartet haben, wär eine Ohrfeige, die eine Frau zur Abwehr eines sexuellen Übergriffs einem Mann erteilt, eben ein Klacks gegen das, was man sonst noch alles von ihr erwarte- te. Im hiesigen Fall -soweit ihr lesen könnt-, hat es allerdings schon genügt, dass der TE nach anfänglichem Mitmachen einfach gesagt hat, dass er das nicht mehr möchte. Huch, herrje, geht so einfach.
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27.09.2018, 21:39 | #32 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
keine andere Sichtweise erkennen. Was ist denn schon passiert? Dir hat eine angetrunkene hoffentlich hübsche Frau ihre Lippen auf deine gedrückt und du hast sie nicht sofort geohrfeigt Glaub mir, es git schlimmeres im Leben.
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27.09.2018, 21:40 | #33 | ||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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Siehste Klammergriff, so werden Double Standards zu Gleichberechtigung undefiniert.
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27.09.2018, 23:08 | #34 | ||||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat:
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28.09.2018, 06:14 | #35 | ||
Junior Member
Registriert seit: 09/2018
Beiträge: 32
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Hallo,
meiner Meinung nach solltest du es ihr auf jeden fall sagen. Du würdest es schließlich auch erfahren wollen, wenn deiner Freundin so etwas passiert. Beste Grüße
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28.09.2018, 06:17 | #36 | ||
Registriert seit: 07/2010
Ort: Am Rande der Lüneburger Heide
Beiträge: 11.212
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Warum??
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28.09.2018, 07:50 | #37 | |||
Junior Member
Themenstarter
Registriert seit: 09/2018
Beiträge: 11
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Zitat:
Geändert von Jonathan81 (28.09.2018 um 08:02 Uhr) |
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28.09.2018, 07:58 | #38 | |||
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
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Zitat:
Ja, es kann so einfach sein.
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28.09.2018, 08:08 | #39 | ||
Junior Member
Themenstarter
Registriert seit: 09/2018
Beiträge: 11
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Eben, ich habe mitgemacht, ganz bewusst, und dann auch ganz bewusst aufgehört, weil ich merkte dass es für mich persönlich falsch ist was ich da mache.
Ich habe meine Lehren daraus gezogen und aus Fehlern soll man ja lernen. Jemanden eine zu scheuern, gar "Selbstverteidigung" soll hier garnicht das Thema sein
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28.09.2018, 08:15 | #40 | |||
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
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Zitat:
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