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Du befindest dich im Forum: Fremdgegangen, was nun?. Du bist in einer Beziehung und hast eine Affäre? Du bist heimliche/r Geliebte/r und wartest schon zu lange auf eine Entscheidung? Du befürchtest, daß dein/e Partner/in fremdgeht? Hier kannst du deinen Kummer loswerden. Bitte beachtet, dass es hier um ein persönliches Problem geht, bei dem Hilfe und Ratschläge gefragt sind. Die Teilnahme an der Diskussion sollte mit Rücksicht auf die Gefühle des Beitragserstellers erfolgen. |
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09.09.2019, 15:48 | #561 | |||
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
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Zitat:
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09.09.2019, 15:50 | #562 | |||
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
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Zitat:
Du bist so was von ein Arschl*ch. Echt, wie er im Buche steht.
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09.09.2019, 15:56 | #563 | |||
Special Member
Registriert seit: 01/2014
Ort: Deutschland
Beiträge: 3.540
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Zitat:
Die beiden jeweiligen Rechtsanwälte, denen gehört dann euer Gespartes. Denk an meine Worte.
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09.09.2019, 15:56 | #564 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Das ist der allergrößte Humbug!
Meinst Du, der Richter hat eine Waage auf seinem Tisch? "Den größeren Teil der Schuld" gibt es nicht bei Scheidungsverhandlungen oder sonstwo vor Gericht! Wir sind doch nicht im Mittelalter! Wenn Du das weiter behauptest, bist Du einfach nur ein Fake.
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09.09.2019, 16:02 | #565 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
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09.09.2019, 16:08 | #566 | |||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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Zitat:
Ad 2: Die Schuldfrage wurde kürzlich abgeschafft, so in den 1970ern Ad 3: Unterhalt wird fällig für die Kinder Ad 4: Bekommt Deine Frau die Kinder, und ist ein Kind unter 3, könnte sie Betreuungsunterhalt bekommen Ad 5: Ihr Lover muss einen Scheiss bezahlen
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09.09.2019, 16:22 | #567 | ||
Special Member
Registriert seit: 01/2014
Ort: Deutschland
Beiträge: 3.540
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Es gibt Fälle, bei der der Ehegattenunterhalt wegen "Fremdgehens" angefochten wird. Ist allerdings schwierig und von reichlich Anwaltskorrespondenz begleitet.
Sie wird dann behaupten, dass du deinen ehelichen Pflichten nicht nachgekommen bist (oder nicht konntest) und sie nur deswegen eine Affäre begonnen hat. Ja, dieses uralte Zeugs gibt auch heute noch. Das Waschen schmutziger Wäsche, wenn es um Unterhaltszahlungen geht. Obwohl es das Verschuldensprinzip nicht mehr gibt. Sie bekommt die Hälfte des Zugewinns. Kannst ja schon mal ein Liste machen... Ihr bekommt gegenseitig die Hälfte eurer Rentenansprüche (Versorgungsausgleich) Wie alt sind denn die Kinder?
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09.09.2019, 16:25 | #568 | |||
Member
Themenstarter
Registriert seit: 08/2019
Beiträge: 225
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Zitat:
Ich sage nicht, dass es gut ist - aber es ist so - ich muss eigentlich jetzt eine Scheidungsklage einreichen. zu 5) https://www.nachrichten.at/oberoeste...n;art4,2531678
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09.09.2019, 16:27 | #569 | |||
Member
Themenstarter
Registriert seit: 08/2019
Beiträge: 225
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Zitat:
Die Hälfte des Zugewinnes ist logisch. Rentenansprüche/Versorgungsausgleich gibt es bei uns nicht. Dafür das Verschuldensprinzip.
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09.09.2019, 16:27 | #570 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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