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Du befindest dich im Forum: Fremdgegangen, was nun?. Du bist in einer Beziehung und hast eine Affäre? Du bist heimliche/r Geliebte/r und wartest schon zu lange auf eine Entscheidung? Du befürchtest, daß dein/e Partner/in fremdgeht? Hier kannst du deinen Kummer loswerden. Bitte beachtet, dass es hier um ein persönliches Problem geht, bei dem Hilfe und Ratschläge gefragt sind. Die Teilnahme an der Diskussion sollte mit Rücksicht auf die Gefühle des Beitragserstellers erfolgen.

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Alt 09.09.2019, 16:48   #561
Curly2013
 
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
Zitat:
Zitat von Jawoll77 Beitrag anzeigen
Keine Angst. DU musst Deiner Noch-Frau gar nichts stecken wegen dem Gartenschaukel-Ausrutscher (verdammt muss das unbequem gewesen sein) - das erledigt Deine Noch-Schwägerin auch so (sie hat ja das gleiche bei Dir abgezogen - ups... deine Frau ist ja auch schon mal fremdgegangen).


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Alt 09.09.2019, 16:50   #562
Curly2013
 
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
Zitat:
Zitat von niegedacht Beitrag anzeigen
Anwalt hat angerufen.
Termin am Mittwoch bleibt - Scheidungsklage wird eingereicht.

Bei mir ist der Fall klar:

*) Mutwilliges Verlassen der Ehewohnung.
*) Fremdgehen.

Damit gewinne ich die Scheidung weil sie die überwiegende Schuld hat - keine Alimente. Ich muss das nicht durchsetzen und kann einvernehmlich anbieten - aber das ist dann mein goodwill.


Warte ich (6 Monate) dann geht das nicht mehr.

Ich selbst kann jetzt praktisch machen was ich will.
Rechnung von der Kanzlei kann ich bei ihrem Lover einklagen.

Du bist so was von ein Arschl*ch. Echt, wie er im Buche steht.
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Alt 09.09.2019, 16:56   #563
Robertalk
Special Member
 
Registriert seit: 01/2014
Ort: Deutschland
Beiträge: 3.538
Zitat:
Zitat von niegedacht Beitrag anzeigen
Anwalt hat angerufen.
Termin am Mittwoch bleibt - Scheidungsklage wird eingereicht.
Bei mir ist der Fall klar:
*) Mutwilliges Verlassen der Ehewohnung.
*) Fremdgehen.
Damit gewinne ich die Scheidung weil sie die überwiegende Schuld hat - keine Alimente. Ich muss das nicht durchsetzen und kann einvernehmlich anbieten - aber das ist dann mein goodwill.
Rechnung von der Kanzlei kann ich bei ihrem Lover einklagen.
Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Eheleuten im Rahmen einer Scheidung profitieren finanziell nur folgende zwei Personen:
Die beiden jeweiligen Rechtsanwälte, denen gehört dann euer Gespartes.
Denk an meine Worte.
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Alt 09.09.2019, 16:56   #564
076gast
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Das ist der allergrößte Humbug!
Meinst Du, der Richter hat eine Waage auf seinem Tisch?

"Den größeren Teil der Schuld" gibt es nicht bei Scheidungsverhandlungen oder sonstwo vor Gericht! Wir sind doch nicht im Mittelalter!

Wenn Du das weiter behauptest, bist Du einfach nur ein Fake.
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Alt 09.09.2019, 17:02   #565
gastlovetalk
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von niegedacht Beitrag anzeigen
Anwalt hat angerufen.
Termin am Mittwoch bleibt - Scheidungsklage wird eingereicht.

Bei mir ist der Fall klar:

*) Mutwilliges Verlassen der Ehewohnung.
*) Fremdgehen.

Damit gewinne ich die Scheidung weil sie die überwiegende Schuld hat - keine Alimente. Ich muss das nicht durchsetzen und kann einvernehmlich anbieten - aber das ist dann mein goodwill.

Warte ich (6 Monate) dann geht das nicht mehr.

Ich selbst kann jetzt praktisch machen was ich will.
Rechnung von der Kanzlei kann ich bei ihrem Lover einklagen.
Du bist bekloppt.
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Alt 09.09.2019, 17:08   #566
monochrom
Weltraumpräsident
 
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
Zitat:
Zitat von niegedacht Beitrag anzeigen
Anwalt hat angerufen.
Termin am Mittwoch bleibt - Scheidungsklage wird eingereicht.

Bei mir ist der Fall klar:

*) Mutwilliges Verlassen der Ehewohnung.
*) Fremdgehen.

Damit gewinne ich die Scheidung weil sie die überwiegende Schuld hat - keine Alimente. Ich muss das nicht durchsetzen und kann einvernehmlich anbieten - aber das ist dann mein goodwill.

Warte ich (6 Monate) dann geht das nicht mehr.

Ich selbst kann jetzt praktisch machen was ich will.
Rechnung von der Kanzlei kann ich bei ihrem Lover einklagen.
Ad 1: Bei einer Scheidung gewinnen nur die Anwälte
Ad 2: Die Schuldfrage wurde kürzlich abgeschafft, so in den 1970ern
Ad 3: Unterhalt wird fällig für die Kinder
Ad 4: Bekommt Deine Frau die Kinder, und ist ein Kind unter 3, könnte sie Betreuungsunterhalt bekommen
Ad 5: Ihr Lover muss einen Scheiss bezahlen
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Alt 09.09.2019, 17:22   #567
Robertalk
Special Member
 
Registriert seit: 01/2014
Ort: Deutschland
Beiträge: 3.538
Es gibt Fälle, bei der der Ehegattenunterhalt wegen "Fremdgehens" angefochten wird. Ist allerdings schwierig und von reichlich Anwaltskorrespondenz begleitet.
Sie wird dann behaupten, dass du deinen ehelichen Pflichten nicht nachgekommen bist (oder nicht konntest) und sie nur deswegen eine Affäre begonnen hat.
Ja, dieses uralte Zeugs gibt auch heute noch. Das Waschen schmutziger Wäsche, wenn es um Unterhaltszahlungen geht. Obwohl es das Verschuldensprinzip nicht mehr gibt.

Sie bekommt die Hälfte des Zugewinns. Kannst ja schon mal ein Liste machen...
Ihr bekommt gegenseitig die Hälfte eurer Rentenansprüche (Versorgungsausgleich)
Wie alt sind denn die Kinder?
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Alt 09.09.2019, 17:25   #568
niegedacht
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 08/2019
Beiträge: 225
Zitat:
Zitat von monochrom Beitrag anzeigen
Ad 1: Bei einer Scheidung gewinnen nur die Anwälte
Ad 2: Die Schuldfrage wurde kürzlich abgeschafft, so in den 1970ern
Ad 3: Unterhalt wird fällig für die Kinder
Ad 4: Bekommt Deine Frau die Kinder, und ist ein Kind unter 3, könnte sie Betreuungsunterhalt bekommen
Ad 5: Ihr Lover muss einen Scheiss bezahlen
Das gilt alles für Euch in DE aber nicht in Ö.

Ich sage nicht, dass es gut ist - aber es ist so - ich muss eigentlich jetzt eine Scheidungsklage einreichen.

zu 5) https://www.nachrichten.at/oberoeste...n;art4,2531678
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Alt 09.09.2019, 17:27   #569
niegedacht
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 08/2019
Beiträge: 225
Zitat:
Zitat von Robertalk Beitrag anzeigen
Es gibt Fälle, bei der der Ehegattenunterhalt wegen "Fremdgehens" angefochten wird. Ist allerdings schwierig und von reichlich Anwaltskorrespondenz begleitet.
Sie wird dann behaupten, dass du deinen ehelichen Pflichten nicht nachgekommen bist (oder nicht konntest) und sie nur deswegen eine Affäre begonnen hat.
Ja, dieses uralte Zeugs gibt auch heute noch. Das Waschen schmutziger Wäsche, wenn es um Unterhaltszahlungen geht. Obwohl es das Verschuldensprinzip nicht mehr gibt.

Sie bekommt die Hälfte des Zugewinns. Kannst ja schon mal ein Liste machen...
Ihr bekommt gegenseitig die Hälfte eurer Rentenansprüche (Versorgungsausgleich)
Wie alt sind denn die Kinder?
In Ö ist das wichtig.
Die Hälfte des Zugewinnes ist logisch.

Rentenansprüche/Versorgungsausgleich gibt es bei uns nicht.
Dafür das Verschuldensprinzip.
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Alt 09.09.2019, 17:27   #570
gastlovetalk
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von niegedacht Beitrag anzeigen
*) Mutwilliges Verlassen der Ehewohnung.
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