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Du befindest dich im Forum: Fremdgegangen, was nun?. Du bist in einer Beziehung und hast eine Affäre? Du bist heimliche/r Geliebte/r und wartest schon zu lange auf eine Entscheidung? Du befürchtest, daß dein/e Partner/in fremdgeht? Hier kannst du deinen Kummer loswerden. Bitte beachtet, dass es hier um ein persönliches Problem geht, bei dem Hilfe und Ratschläge gefragt sind. Die Teilnahme an der Diskussion sollte mit Rücksicht auf die Gefühle des Beitragserstellers erfolgen.

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Alt 09.09.2019, 18:43   #581
Helmut Logan
Snikt!
 
Registriert seit: 09/2016
Ort: Springfield
Beiträge: 4.607
Zitat:
Zitat von erdmännchen Beitrag anzeigen
Ö scheint da eine deutlich vernünftigere Ehegesetzgebung zu haben als D.
Nein, das kann das ganze nämlich erheblich verkomplizieren. Schmeißt deine Frau dich raus und behauptet hinterher, du wärst freiwillig gegangen, siehst du plötzlich alt aus. Genauso müssen Verfehlungen dann ja erstmal bewiesen werden.
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Alt 09.09.2019, 18:46   #582
niegedacht
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 08/2019
Beiträge: 225
Zitat:
Zitat von Helmut Logan Beitrag anzeigen
Nein, das kann das ganze nämlich erheblich verkomplizieren. Schmeißt deine Frau dich raus und behauptet hinterher, du wärst freiwillig gegangen, siehst du plötzlich alt aus. Genauso müssen Verfehlungen dann ja erstmal bewiesen werden.
Das hat der RA (im umgekehrten Sinne) auch gemeint. Ausziehen ist so ziemlich das dümmste was man machen kann.
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Alt 09.09.2019, 18:49   #583
Curly2013
 
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
Zitat:
Zitat von Anna-Lia Beitrag anzeigen
Das Blatt könnte sich schnell wenden, wenn dein Seitensprung rauskommt
Ich hoffe es kommt raus!
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Alt 09.09.2019, 18:49   #584
niegedacht
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 08/2019
Beiträge: 225
Zitat:
Zitat von Anna-Lia Beitrag anzeigen
Ah.

Und wieso: "Nein"?
Selbst falls mein Ausrutscher rauskommen würde (was er nicht tut.) könnte ich laut RA nicht mehr überwiegend Schuld sein.

Versteh mir nicht falsch. Ich will nichts von ihr. Ersparnisse werden aufgeteilt.
Ich will nur nicht Alimente zahlen (verdiene wesentlich mehr).
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Alt 09.09.2019, 20:02   #585
Jawoll77
Special Member
 
Registriert seit: 11/2015
Beiträge: 2.160
Also bleib mal realistisch:

- Die Schwägerin wird wenn es hart auf hart kommt (und es ums Geld geht) garantiert nicht auf den Mund sitzen und Euer Schäferstündchen für sich behalten. Sollte das Rauskommen, ist Deine Theorie vom böswilligen Verlassen hinfällig, da die Ehe sowieso zerrüttet war.

- Du hast Beweisnotstand - alles, was Du hast, ist ein (uno, one, ein) Foto eines Privatdetektives von EINEM Treffen, ich gehe nicht davon aus, dass Du auch Fotos Deiner poppenden Ehefrau hast.

- Ob Seitensprung oder Affäre - beides sind "normale" Scheidungsgründe. Die Dauer der Affäre ist unerheblich. Auch ein einmaliges Fremdgehen ist ein Scheidungsgrund.

- auch liebloses Verhalten sowie beharrliches Schweigen zeigen eine Zerrüttung der Ehe (denk da mal ganz scharf drüber nach....)

- "Unterhalt wird bei gleichteiligem Verschulden dann gewährt, wenn und soweit dies mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Vermögens- und Erwerbsverhältnisse der Ehegattin/des Ehegatten der Billigkeit entspricht. Diese "Billigkeitsbeurteilung" berücksichtigt die Lebensumstände beider Parteien." - Freu Dich nicht zu früh

- "Die Höhe des Unterhaltsanspruches richtet sich auch hier nach der Billigkeit." Ich würd mal aufpassen, bevor Du hier auf dicke Hose machst

Das Du überhaupt noch in den Spiegel schauen kannst... andere würden das kriegen, wenn man daran denkt, wo der eigene Pinsel gesteckt hat und jetzt Deiner Frau aus einer Affäre einen Strick drehst.

Das hier, ist aber der Witz Deiner Ehe:
Zitat:
Zitat von niegedacht Beitrag anzeigen
Ich bin kein Moralpostel.
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Alt 09.09.2019, 20:25   #586
Damien Thorn
_______________
 
Registriert seit: 01/2015
Beiträge: 9.567
Zitat:
Zitat von erdmännchen Beitrag anzeigen
Humbug. Selbstverständlich ist die monogame Ehe ein Rechtsinstitution. Sonst bräuchten wie keine Familiengerichte, Scheidungsanwälte oder auch nur die Steuerklasse III.
Bezeichnend, dass Du nicht mal die Ehe und die Monogamie auseinanderhalten kannst.

Zitat:
Zitat von erdmännchen Beitrag anzeigen
Nenn mir mal irgendwas, was nicht "zu jedem Zeitpunkt freiwillige Interaktion" ist. Außer vielleicht, wenn man in den Knast muss.
Diese Schwachsinnsdiskussion willst Du allen Ernstes starten, nachdem Dir der Unterschied zwischen einer Freizeitgestaltung wie einem Kennenlernen/Partnerschaft und einer rechtlichen Sache wie einem Arbeitsvertrag aufgezeigt wurde?
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Alt 09.09.2019, 20:45   #587
Robertalk
Special Member
 
Registriert seit: 01/2014
Ort: Deutschland
Beiträge: 3.538
Zitat:
Zitat von Jawoll77 Beitrag anzeigen
- Ob Seitensprung oder Affäre - beides sind "normale" Scheidungsgründe. Die Dauer der Affäre ist unerheblich. Auch ein einmaliges Fremdgehen ist ein Scheidungsgrund.
Also, zumindest in Deutschland ist das völlig anders.
Scheidungsgründe gibt es da gar nicht.
Und wenn man den Unterhalt verweigern möchte, ist ein einmaliger Seitensprung irrelevant, eine feste Affäre hingegen schon etwas komplett Anderes.
Google einfach mal, dann siehst du, dass ich recht habe....
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Alt 09.09.2019, 20:50   #588
076gast
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Der TE ist aus Österreich. Lesen bildet.
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Alt 09.09.2019, 20:51   #589
Manati
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
...
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Alt 09.09.2019, 21:13   #590
Robertalk
Special Member
 
Registriert seit: 01/2014
Ort: Deutschland
Beiträge: 3.538
Zitat:
Zitat von Narrenkaeppchen. Beitrag anzeigen
Der TE ist aus Österreich. Lesen bildet.
Ja, österreichisches Eherecht sollte man sich wirklich durchlesen, wenn man was zum Schmunzeln haben möchte:

Bei einer Scheidungsklage gelten folgende Beispiele als Scheidungsgründe in Österreich:
Ehebruch
Böswilliges Verlassen, grundloses Ausziehen aus der Ehewohnung
Verweigerung des Zutritts zur Ehewohnung, Rauswurf aus der Ehewohnung
Fehlende Körperhygiene
Auszug aus dem Schlafzimmer oder Aussperren eines Ehepartners
Häusliche Gewalt und Misshandlungen
Vernachlässigung/Verweigerung der Unterhaltspflicht des Ehepartners oder Kindes
Manipulatives Verhalten gegenüber Kindern
Mutwillige Beeinträchtigung des Ehegatten bezüglich des Sorgerechts
Kindesvernachlässigung
Eigenmächtiges Abheben von Sparguthaben
Vernachlässigung der Haushaltsführung
Lieblosigkeit und Feindseligkeit
Bordellbesuche
Rechthaberei oder notorisches Nörgeln
Peinliches Bloßstellen des Ehepartners
Religiöser und politischer Fanatismus
Grundlose Eifersucht
Gefährliche Drohungen
Beschimpfungen und Respektlosigkeit
Installation einer Überwachungskamera
Anhäufung von Schulden
Ferner können weitere rechtliche Scheidungsgründe in Österreich zu einer Scheidung führen. Hierzu zählt beispielsweise eine Geisteskrankheit oder ein auf geistiger Störung beruhendes Verhalten, eine ansteckende oder ekelerregende Krankheit sowie die Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft für mehr als drei Jahre.
Geistig gestörtes Verhalten: Die Ehe kann wegen einer Psychoneurose, Zwangsneurosen, Melancholie, Hysterie, Eifersuchtswahn, psychisch bedingter Impotenz und Frigidität, sowie wegen Trunk- und Drogensucht beendet werden, sofern die Zerrüttung auf jene Scheidungsgründe zurückzuführen ist.


Das ist ja wirklich alles zum Kaputtlachen....
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Robertalk ist offline   Mit Zitat antworten
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