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Du befindest dich im Forum: Fremdgegangen, was nun?. Du bist in einer Beziehung und hast eine Affäre? Du bist heimliche/r Geliebte/r und wartest schon zu lange auf eine Entscheidung? Du befürchtest, daß dein/e Partner/in fremdgeht? Hier kannst du deinen Kummer loswerden. Bitte beachtet, dass es hier um ein persönliches Problem geht, bei dem Hilfe und Ratschläge gefragt sind. Die Teilnahme an der Diskussion sollte mit Rücksicht auf die Gefühle des Beitragserstellers erfolgen. |
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Themen-Optionen |
09.09.2019, 18:43 | #581 | |||
Snikt!
Registriert seit: 09/2016
Ort: Springfield
Beiträge: 4.607
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09.09.2019, 18:46 | #582 | |||
Member
Themenstarter
Registriert seit: 08/2019
Beiträge: 225
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09.09.2019, 18:49 | #583 | ||
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
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Ich hoffe es kommt raus!
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09.09.2019, 18:49 | #584 | ||
Member
Themenstarter
Registriert seit: 08/2019
Beiträge: 225
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Selbst falls mein Ausrutscher rauskommen würde (was er nicht tut.) könnte ich laut RA nicht mehr überwiegend Schuld sein.
Versteh mir nicht falsch. Ich will nichts von ihr. Ersparnisse werden aufgeteilt. Ich will nur nicht Alimente zahlen (verdiene wesentlich mehr).
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09.09.2019, 20:02 | #585 | ||
Special Member
Registriert seit: 11/2015
Beiträge: 2.160
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Also bleib mal realistisch:
- Die Schwägerin wird wenn es hart auf hart kommt (und es ums Geld geht) garantiert nicht auf den Mund sitzen und Euer Schäferstündchen für sich behalten. Sollte das Rauskommen, ist Deine Theorie vom böswilligen Verlassen hinfällig, da die Ehe sowieso zerrüttet war. - Du hast Beweisnotstand - alles, was Du hast, ist ein (uno, one, ein) Foto eines Privatdetektives von EINEM Treffen, ich gehe nicht davon aus, dass Du auch Fotos Deiner poppenden Ehefrau hast. - Ob Seitensprung oder Affäre - beides sind "normale" Scheidungsgründe. Die Dauer der Affäre ist unerheblich. Auch ein einmaliges Fremdgehen ist ein Scheidungsgrund. - auch liebloses Verhalten sowie beharrliches Schweigen zeigen eine Zerrüttung der Ehe (denk da mal ganz scharf drüber nach....) - "Unterhalt wird bei gleichteiligem Verschulden dann gewährt, wenn und soweit dies mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Vermögens- und Erwerbsverhältnisse der Ehegattin/des Ehegatten der Billigkeit entspricht. Diese "Billigkeitsbeurteilung" berücksichtigt die Lebensumstände beider Parteien." - Freu Dich nicht zu früh - "Die Höhe des Unterhaltsanspruches richtet sich auch hier nach der Billigkeit." Ich würd mal aufpassen, bevor Du hier auf dicke Hose machst Das Du überhaupt noch in den Spiegel schauen kannst... andere würden das kriegen, wenn man daran denkt, wo der eigene Pinsel gesteckt hat und jetzt Deiner Frau aus einer Affäre einen Strick drehst. Das hier, ist aber der Witz Deiner Ehe:
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09.09.2019, 20:25 | #586 | ||||
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Registriert seit: 01/2015
Beiträge: 9.567
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09.09.2019, 20:45 | #587 | |||
Special Member
Registriert seit: 01/2014
Ort: Deutschland
Beiträge: 3.538
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Zitat:
Scheidungsgründe gibt es da gar nicht. Und wenn man den Unterhalt verweigern möchte, ist ein einmaliger Seitensprung irrelevant, eine feste Affäre hingegen schon etwas komplett Anderes. Google einfach mal, dann siehst du, dass ich recht habe....
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09.09.2019, 20:50 | #588 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Der TE ist aus Österreich. Lesen bildet.
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09.09.2019, 20:51 | #589 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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09.09.2019, 21:13 | #590 | ||
Special Member
Registriert seit: 01/2014
Ort: Deutschland
Beiträge: 3.538
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Ja, österreichisches Eherecht sollte man sich wirklich durchlesen, wenn man was zum Schmunzeln haben möchte:
Bei einer Scheidungsklage gelten folgende Beispiele als Scheidungsgründe in Österreich: Ehebruch Böswilliges Verlassen, grundloses Ausziehen aus der Ehewohnung Verweigerung des Zutritts zur Ehewohnung, Rauswurf aus der Ehewohnung Fehlende Körperhygiene Auszug aus dem Schlafzimmer oder Aussperren eines Ehepartners Häusliche Gewalt und Misshandlungen Vernachlässigung/Verweigerung der Unterhaltspflicht des Ehepartners oder Kindes Manipulatives Verhalten gegenüber Kindern Mutwillige Beeinträchtigung des Ehegatten bezüglich des Sorgerechts Kindesvernachlässigung Eigenmächtiges Abheben von Sparguthaben Vernachlässigung der Haushaltsführung Lieblosigkeit und Feindseligkeit Bordellbesuche Rechthaberei oder notorisches Nörgeln Peinliches Bloßstellen des Ehepartners Religiöser und politischer Fanatismus Grundlose Eifersucht Gefährliche Drohungen Beschimpfungen und Respektlosigkeit Installation einer Überwachungskamera Anhäufung von Schulden Ferner können weitere rechtliche Scheidungsgründe in Österreich zu einer Scheidung führen. Hierzu zählt beispielsweise eine Geisteskrankheit oder ein auf geistiger Störung beruhendes Verhalten, eine ansteckende oder ekelerregende Krankheit sowie die Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft für mehr als drei Jahre. Geistig gestörtes Verhalten: Die Ehe kann wegen einer Psychoneurose, Zwangsneurosen, Melancholie, Hysterie, Eifersuchtswahn, psychisch bedingter Impotenz und Frigidität, sowie wegen Trunk- und Drogensucht beendet werden, sofern die Zerrüttung auf jene Scheidungsgründe zurückzuführen ist. Das ist ja wirklich alles zum Kaputtlachen....
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