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Du befindest dich im Forum: Fremdgegangen, was nun?. Du bist in einer Beziehung und hast eine Affäre? Du bist heimliche/r Geliebte/r und wartest schon zu lange auf eine Entscheidung? Du befürchtest, daß dein/e Partner/in fremdgeht? Hier kannst du deinen Kummer loswerden. Bitte beachtet, dass es hier um ein persönliches Problem geht, bei dem Hilfe und Ratschläge gefragt sind. Die Teilnahme an der Diskussion sollte mit Rücksicht auf die Gefühle des Beitragserstellers erfolgen. |
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17.09.2019, 21:14 | #681 | |||
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
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Zitat:
eben gerade nicht auf einen Schuldspruch hoffen, in der Annahme, dass eigene Verfehlungen nicht entdeckt werden könnten. Das wär schlichtweg Prozeßbetrug, ganz einfach, welcher ihm noch teuer zu stehen kommen könnte. Vor Gericht, insbesondere im Zivilprozeß, gilt die Wahrheitspflicht. Alles, was ich selbst vortrage, muss demnach der Wahrheit ent- sprechen. Ich darf hier überhaupts nichts auslassen, was dieser nach meiner eigenen Kenntnis nicht mehr entsprechen würde. Ich kann maximal die Klappe insgesamt halten und darf dann deshalb schon gar nicht auf einen "Schuldausspruch" beharren, der eine Verfehlung (Ehebetrug) nur beim anderen ausmachen würde, ob- wohl ich das selbe tat, um den Unterhaltsanspruch des Partner zu vereiteln. Dabei geht es auch nicht darum, ob der Partner das bei Urteilsspruch schon weiß oder wissen könnte, sondern allein da- rum, dass ich die Wahrheit kenne und darüber gezielt täusche. Nichts anderes im umgekehrten Fall, wo der unterhaltsbeanspru- chende Partner, Nebeneinkünfte usw. vereitelt oder eben eine eine neue, dauerhafte, eheähnliche Partnerschaft. Auch ein solcher kann im Anschluss wegen Prozessbetruges usw. zivilrechtlich in Regreß genommen werden und setzt sich zudem strafrechtlichen Konse- quenzen aus. Der TE ist ein Narr und sein Anwalt wohl ebenso, wenn er im Wissen über die Tatsachen hier dennnoch Unwahres vortragen und darauf pochen möchte. Zudem würde kein professioneller Anwalt seine Lizenz für so einen Irrsinn riskieren wollen und schon allein deshalb seinen Klienten ordnungsgemäß beraten. Es sei denn, er ist selbst lediglich ein Wald- und Wiesenanwalt und auf jede Kohle, die ihm ein Mandat verspricht, angewiesen und er hofft selbst, dass das niemals auffliegt bzw. sichert sich selbst entsprechend ab, um im Nachgang eine ordnungsgemäße Unterrichtung durch den Klienten vereiteln zu können. Weder der TE, noch dessen Anwalt, sind also besonders "clever". Punkt.
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17.09.2019, 22:46 | #682 | ||
Special Member
Registriert seit: 01/2014
Ort: Deutschland
Beiträge: 3.545
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Meines Erachtens, -
ist das sowieso ein Indiz kompletten Irreseins sein Lebensglück davon abhängig zu machen, ob irgendwer seinen Pillermann in irgendeine Muschi versenkt hat, oder ob irgendeine Dame davon profitiert einen Pillermann in ihre Muschi versenkt zu bekommen. Dieses Gedankengut entspricht einer Vorstellung von Urmenschen, bei denen Sexualität noch unmittelbar mit Fortpflanzung und der Weitergabe von Genen verknüpft war. Spätestens seit der Erfindung der Pille vor ca. 60 Jahren ist das nicht mehr der Fall. Aber natürlich entspricht der menschliche Verstand und das Empfinden noch weitgehend der des Urmenschens. Die Evolution menschlicher Psyche verläuft natürlicher langsamer und kann mithin noch nicht erkennen, das heutzutage Sex und Fortpflanzung nicht mehr miteinander zusammenhängen....
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17.09.2019, 23:58 | #683 | |||
Snikt!
Registriert seit: 09/2016
Ort: Springfield
Beiträge: 4.607
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Zitat:
Eine hundertprozentige Sicherheit besteht nie. Und nicht jede Frau verträgt die Pille bzw. hat keine Nebenwirkungen (Libidoverlust, etc.) Du kannst auch nicht davon ausgehen, dass jede Frau die Pille nimmt. Du musst wissen, dass Sex der Fortpflanzung dient und was für Konsequenzen es nach sich ziehen kann, wenn die Verhütung fehlschlägt. Wäre Sex eine reine Spaßfunktion, die wir von der Evolution mal so als Bonbon mitbekommen haben, gäbe es auch keine sexuell übertragbaren Krankheiten.
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18.09.2019, 08:25 | #684 | |||
Member
Themenstarter
Registriert seit: 08/2019
Beiträge: 225
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Zitat:
Ich weiss ja nicht wie das Prozessrecht in DE funktioniert aber wie es in Ö funktioniert. Ich reicht ein (im konkreten Fall habe ich eingereicht) und klage auf Scheidung wegen Eheverfehlungen meiner Gattin. Da führe ich die Vorwürfe an warum SIE (und nicht ICH) die Ehe verfehlt hat. Diese Klagschrift wird zugestellt. Dann hat die Gegenseite 14 Tage Zeit zu antworten bzw. Stellung zu nehmen. Gleichzeitig kann sie - falls sie welche hat - Vorwürfe erheben. Dann kommt es zum ersten Prozesstag. Das Gericht wird versuchen eine Einigung zu erzielen - Z.B.: Scheidung mit gleicher Schuld und Verzicht auf gegenseitige Unterhaltsansprüche. Bis es zu Zeugenaussagen kommt (und da müsste ich dann explizit gefragt werden und falsch aussagen) dauert es meistens mehrere Termine bzw. Monate. Der Großteil hat sich bis dahin geeinigt. Deine Gefahr existiert daher gar nicht. Selbst wenn sie mir das vorwerfen würde dann würde Aussage gegen Aussage stehen. Ich könnte daher behaupten, die Schwägerin lügt um meiner Frau zu helfen. Das wäre gar nicht unglaubwürdig da sie die Frau des Bruders meiner Gattin ist. Allerdings wird es gar nicht soweit kommen.
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18.09.2019, 11:30 | #685 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Was ist, wenn Deine tolle Schwägerin ihrem Mann gegenüber genauso mitteilsam ist, wie zu Dir? Ein handfester Ehekrach (kriselt ja eh schon!), und schwupps hat sie sich verplappert. Und dann? Nimmt der Bruder Deiner Frau das auch einfach so hin? Oder Deine Frau, wenn es zum Bruch mit der Schwägerin und dem Bruder kommt? Ich denke hier an die angespannte Wohnsituation. Und sie dann Deiner Frau steckt, dass sie mit Dir auf der H-Schaukel rumgetobt hat? Unberechenbar. Du scheinst das Risiko zu lieben. Dann mach.
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18.09.2019, 12:13 | #686 | |||
Member
Themenstarter
Registriert seit: 08/2019
Beiträge: 225
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Zitat:
Verplappern wird sie sich nicht - ausserdem wie gesagt kann das nicht bewiesen werden. Uns selbst wenn - dann sind wir beide Schuld und es gibt dann sowieso auch keine Unterhaltsansprüche. Die gibt es NUR falls einer überwiegend schuldig ist - Solche Sprüche vom Gericht sind selten. Ausserdem haben wir gemailt. Meine Frau bereitet ein Angebot vor. Sie will die halben Ersparnisse und die gemeinsame Obsorge für die Kinder. Das ist auch das was ich will.
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18.09.2019, 12:39 | #687 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Na, dann passt ja alles. Sieh' bitte nur zu, dass Deine Kinder ihre Mutter nicht als "die Böse" sehen. Genau da sehe ich schon jetzt ein Problem, und es ist unfair ihr UND den Kindern gegenüber, Dich jetzt als der arme, unschuldige, betrogene Ehemann hinzustellen.
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18.09.2019, 13:02 | #688 | |||
Golden Member
Registriert seit: 09/2012
Beiträge: 1.192
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Zitat:
Richtig ist freilich, die Kinder nicht mit hineinzuziehen. Sie werden, spätestens wenn sie in ein paar Jahren erwachsen sind, ihre eigenen Schlüsse ziehen (z.B.: Papa arbeitete, während sich Mama woanders vergnügte.)
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18.09.2019, 13:04 | #689 | |||
Member
Themenstarter
Registriert seit: 08/2019
Beiträge: 225
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Zitat:
Die Kinder bleiben sowieso bei mir im Haus bzw. dürfen selbst entscheiden. Meine Tochter bleibt sicher bei mir - weil sie nicht umziehem möchte und immer mehr auf ihren Papa gestanden ist. Sohn könnte mitgehen - wird aber auch nicht gehen wollen (ist aber nur eine Vermutung).
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18.09.2019, 13:38 | #690 | |||
Member
Themenstarter
Registriert seit: 08/2019
Beiträge: 225
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Zitat:
Mein Sohn sagt nicht viel und wird es wahrscheinlich nie tun so wie ich ihn kenne.
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