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Du befindest dich im Forum: Fremdgegangen, was nun?. Du bist in einer Beziehung und hast eine Affäre? Du bist heimliche/r Geliebte/r und wartest schon zu lange auf eine Entscheidung? Du befürchtest, daß dein/e Partner/in fremdgeht? Hier kannst du deinen Kummer loswerden. Bitte beachtet, dass es hier um ein persönliches Problem geht, bei dem Hilfe und Ratschläge gefragt sind. Die Teilnahme an der Diskussion sollte mit Rücksicht auf die Gefühle des Beitragserstellers erfolgen. |
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Themen-Optionen |
01.10.2019, 11:00 | #861 | ||
Weltraumpräsident
Registriert seit: 01/2017
Ort: NRW
Beiträge: 14.692
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e&e?
EDIT: "erfunden&erlogen"?
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01.10.2019, 11:03 | #862 | ||
Elementar
Registriert seit: 04/2012
Ort: chersonesus cimbrica
Beiträge: 2.552
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Ich vermute "Seitensprung".
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01.10.2019, 11:07 | #863 | ||
Elementar
Registriert seit: 04/2012
Ort: chersonesus cimbrica
Beiträge: 2.552
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Einzig quantitativ nicht.
Und letztendlich scheißegal, wenn man nicht in der Lage und Willens ist, der Ursache (einer schleppend beschisseneren partnerschaftlichen Beziehung) auf den Grund zu gehen und DARAN zu arbeiten.
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01.10.2019, 11:17 | #864 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
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01.10.2019, 11:17 | #865 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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01.10.2019, 11:44 | #866 | ||
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
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Wie scheinheilig und ekelhaft der TE doch ist. Aber hauptsache die Kinder denken, die Mama ist die Böse und der TE als Vater der Beste. Einfach nur ekelhaft.
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01.10.2019, 11:45 | #867 | |||
Registriert seit: 08/2013
Ort: RLP
Beiträge: 14.883
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Zitat:
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01.10.2019, 13:10 | #868 | |||
Snikt!
Registriert seit: 09/2016
Ort: Springfield
Beiträge: 4.607
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Zitat:
Sex Sex Das Wort ist hier erlaubt. Aber es ist äußerst auffällig, dass viele Geschichtenerzähler hier denken, es sei nicht erlaubt.
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01.10.2019, 17:23 | #869 | |||
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
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Zitat:
mit dem von dir heran gezogenen Beispiel, pinkelst du dir dabei selbst ans Bein. Wenn Abstinenz vereinbart ist, ist es unerheblich, wie oft bzw. in welchem Maß jemand dagegen verstößt. Mithin hat die Ehefrau des TE im übrigen keine Affaire eingeräumt, sondern lediglich, sich fremd- verliebt zu haben. Der TE hat hingegen weder seinen wahren Seitensprung, noch seine angebliche Fremdverliebtheit eingestanden und hatte das zudem nie vor, da er seine Ehefrau mit seiner Heimlichtuerei darüber angeblich schützen wollte. Wer so denkt, dem darf man zurecht unterstellen, dass er es im um- gekehrten Fall hätte auch nicht wissen wollen (Ehefrau hätte dem- nach alles richtig gemacht, mögliche Seitensprünge -sofern es sol- che überhaupt gegeben hat- dem TE gegenüber zu verheimlichen, um diesen zu schützen). Dass er das nach seiner eigenen Verfehlung plötzlich anders wertet / sieht, liegt einzig daran, dass er seiner Ehefrau das Scheitern der Ehe zuzuschieben und diese vor den Kindern schlecht zu reden sucht. Das kannst du drehen und wenden, wie du willst und trotzdem kommt im Ergebnis hier nichts besseres bei raus. Ebenso -naiv wie er eben ist-, dass der TE mit seinem Seitensprung bereits eine Fortsetzung dessen nicht nur plante, sondern nunmehr auch noch stolz hier preisgeben muss, zeigt umsomehr, dass er ledig- lich selbstgerecht und als Feigling Gleiches anders wertet. Im Übrigen empfände ich einen einmaligen Seitensprung mit einer An- verwandten und dazu von Seiten eines Ehepartners, der davor schon nichts gerafft und die Ehe schleifen lassen hat, sehr wohl gewichtiger, als eine länger andauernde Fremdverliebtheit außerhalb der eigenen Familie, wie im Fall der Ehefrau des TE. Hier im speziellen, wo es sich zudem noch um die Familie der Ehefrau handelt, die der TE mit seiner doppelten Ehebruch-Aktion ins Wanken geraten lässt.
Geändert von Lilly 22 (01.10.2019 um 17:30 Uhr) |
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01.10.2019, 19:55 | #870 | |||||
Golden Member
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Zitat:
Umso mehr gilt diese Gradualität der Schwere einer Handlung, wenn man nicht juristisch, sondern ethisch oder auch moraltheologisch argumentiert. Dabei geht es nicht darum, auch nur eine einzige ehebrecherische Handlung zu rechtfertigen, sondern zwei unterschiedliche Tatbestände gerecht zu bewerten. Zitat:
Zitat:
Ja, und der Frau ist maßgeblich das Scheitern zuzuschieben, da sie bereits vor Jahren eine Affäre - vermutlich mit irgendeinem Schwätzer - begonnen hat, als noch keinerlei Rede von irgendeiner außerehelichen Beziehung ihres Mannes war.
Geändert von erdmännchen (01.10.2019 um 20:24 Uhr) |
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