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Alt 16.03.2012, 08:39   #1
Kalle_Blomquist
Special Member
 
Registriert seit: 10/2008
Beiträge: 7.293
Sexismus

Dieser Thread ist ein "spin off" von diesem: .
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Zitat:
Zitat von Dave Bowman Beitrag anzeigen
Welche Unterdrückung?? Hierzulande? Das kann ich nicht ernst nehmen.
Nicht nur das, es ist sogar eine Unterdrückung des Mannes festzustellen.

Siehe beispielsweise die Vorverurteilungen von Herrn Kachelmann.
(Verdient hat er diese allerdings, er verarschte ja mehrere Frauen parallel. Wenn sich dann mal eine rächt, braucht er sich nicht zu beschweren.)

Geändert von Sailcat (26.03.2012 um 18:42 Uhr)
Kalle_Blomquist ist offline  
Alt 16.03.2012, 08:39 #00
Administrator
Hallo Kalle_Blomquist, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 16.03.2012, 20:37   #2
poor but loud
Quoten-, äh, -dings
 
Registriert seit: 03/2006
Beiträge: 4.911
Zitat:
Zitat von Kalle_Blomquist Beitrag anzeigen
Nicht nur das, es ist sogar eine Unterdrückung des Mannes festzustellen...
Was ist das für ein Unsinn? Herr Kachelmann wurde nicht vorverurteilt, weil er ein Mann ist, sondern weil ihn die Staatsanwaltschaft zuvor wegen eines ebenso gemeinen wie ehrenrührigen Verbrechens angeklagt hatte. Da es sich bei Vergewaltigung um ein Offizialdelikt handelt, haben die Behörden überhaupt keinen Ermessensspielraum, ob sie tätig werden oder nicht. Schließlich sind sie dazu da, die Kriminalität zu bekämpfen und nicht etwa eine Deinem persönlichen Geschmack entsprechende Kriminalitätsstatistik zu erstellen.
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Geändert von Sailcat (26.03.2012 um 19:27 Uhr) Grund: Beitrag wegen Teilung des ursprünglichen Threads editiert.
poor but loud ist offline  
Alt 23.03.2012, 21:11   #3
poor but loud
Quoten-, äh, -dings
 
Registriert seit: 03/2006
Beiträge: 4.911
Zitat:
Zitat von Kalle_Blomquist Beitrag anzeigen
Am Fall Kachelmann sieht man ja auch exemplarisch, wie Männer vorverurteilt und an den öffentlichen Pranger gestellt werden.
Zitat:
Zitat von Kalle_Blomquist Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von poor but loud Beitrag anzeigen
Natürlich könnte man langsam mal das Strafgesetzbuch überarbeiten und die Paragraphen betreffend sexuelle Gewalt, Zuhälterei und Tötungsdelikte ersatzlos streichen, damit niemand mehr über solche Vorverurteilungen meckern kann. Und da Du ja der Nabel der Welt bist, hat sich das Strafrecht einzig und allein nach Deinen persönlichen Neurosen zu richten und nicht nach Kriterien wie Aufklärung von Straftaten, Abschreckung von Nachahmern, Schutz der Bevölkerung und so weiter. Wie oft willst Du diesen Schwachsinn eigentlich noch verbreiten?
Bist du überhaupt über den Fall Kachelmann informiert? Der hat nämlich mit dem, was du aufzählst nicht das Geringste zu tun. Hier hat sich ne Frau gerächt, indem sie falsche Behauptungen aufstellte, um ihren Ex beruflich zu zerstören. Mehr nicht.
Nein, ich wusste nicht, ob sie deswegen verurteilt wurde. Die Ergebnisse der Beweisaufnahme ändern aber am Mechanismus einer Vorverurteilung überhaupt nichts, insofern gibt es auch an meiner Aufzählung nichts zu bemängeln.


Zitat:
Zitat von Kalle_Blomquist Beitrag anzeigen
Deine Anpöbeleien kann du dir zukünftig sparen, poor in the brain.
Vielleicht fährst Du auch mal einen Gang runter. Du stellst Dich hier dümmer, als die Polizei erlaubt. Es ist ermüdend, (vermeintlich) begriffsstutzigen Menschen jeden Tag aufs Neue die Welt zu erklären, weil sie es beim ersten und zweiten Mal nicht (zu) kapieren (scheinen). Und da wunderst Du Dich, dass der Ton schärfer wird?


Zitat:
Zitat von Kalle_Blomquist Beitrag anzeigen
Kachelmann wurde freigesprochen, sein Ruf ist dennoch im Arsch.
Wusste ich längst. Ein Freispruch zweiter Klasse übrigens, was aber nichts über Herrn Kachelmann aussagt.


Zitat:
Zitat von Kalle_Blomquist Beitrag anzeigen
Bei vertauschten Geschlechterrollen wird der Mann einfach zum "stalker" erklärt, um die Schandtaten zu vertuschen.
Du kennst tatsächlich Fälle, in denen ein Mann Strafanzeige gegen eine Frau erstattet hat, weil sie ihn vergewaltigt haben soll?

Wenn es entschieden mehr weibliche Angeklagte gäbe, von denen ein Großteil auch verurteilt würde, dann gäbe es auch eine Vorverurteilung weiblicher Angeklagter. Aber wo nichts ist, kann auch nichts vorverurteilt werden, ist das so schwer zu verstehen?
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Geändert von poor but loud (23.03.2012 um 21:15 Uhr)
poor but loud ist offline  
Alt 24.03.2012, 10:25   #4
Kalle_Blomquist
Special Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 10/2008
Beiträge: 7.293
Zitat:
Zitat von poor but loud Beitrag anzeigen
Du kennst tatsächlich Fälle, in denen ein Mann Strafanzeige gegen eine Frau erstattet hat, weil sie ihn vergewaltigt haben soll?
Es gibt auch seelischen Mißbrauch. Und Kachelmann wurde freigesprochen, weil es offensichtlich war, daß sich die Dame nur gerächt hat. Großzügigerweise hat Kachelmann die Frau nicht im Gegenzug wegen Verleumdung angezeigt. Was durchaus zeigt, daß er einen gewissen Gerechtigkeitssinn hat. Denn sie ist ja nur ausgeflippt, weil er sie über Jahre verarscht hat, er hat sie auf dem Gewissen. Und dafür hat sie sich gerächt. Vermutlich wollte er auch nicht noch mehr Negativ-Publicity. Warum sollte auch ein Mann, der sich von seiner Freundin getrennt hat, diese "zum Abschied" vergewaltigen? Das ist völlig unlogisch. Was du hier von dir gibst, sind völlig veraltete Informationen.

Mein weiterführender Gedanke war hierzu, daß ein Mann als stalker hingestellt wird, wenn er die Schandtaten einer Frau offenlegt. Hierzu braucht es keine "Vergewaltigung" im körperlichen Sinne. Seelische Verletzungen sind mindestens genauso gesundheitsschädlich für den Betroffenen.
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Geändert von Kalle_Blomquist (24.03.2012 um 11:02 Uhr)
Kalle_Blomquist ist offline  
Alt 24.03.2012, 13:27   #5
Wolfsblume
Special Member
 
Registriert seit: 10/2008
Beiträge: 5.759
Aha. Es gibt "seelischen Missbrauch", der genauso schlimm ist wie Vergewaltigung...wenn du da wieder an deine untreue Ex denkst musst du aber zugeben, dass Kachelmann es mindestens ebenso schlimm getrieben hat.

Womit er dann ja doch wieder die Verurteilung verdient hätte?

Zitat:
Zitat von Kalle_Blomquist Beitrag anzeigen
Warum sollte auch ein Mann, der sich von seiner Freundin getrennt hat, diese "zum Abschied" vergewaltigen? Das ist völlig unlogisch. Was du hier von dir gibst, sind völlig veraltete Informationen.
"Unlogisch"...Vergewaltigung erscheint normalen Menschen immer "unlogisch". Schließlich erreicht man dadurch ja nichts, was ein normaler Mensch erreichen wollen würde. Bankraub ist "logisch". Vergewaltigung ist es nie.

Nach deiner Argumentation müsste man sämtliche Priester die Kinder sexuell missbraucht haben, freisprechen. Ist ja nicht möglich, dass jemand so bescheuert ist, Kinder sexuell zu missbrauchen deren Eltern wissen wer er ist und wo er wohnt. Müsste ihm ja klar sein, dass er früher oder später erwischt wird.
Also kann er es, deiner Argumentation nach, gar nicht getan haben. Wäre ja unlogisch.

Merkst du was?
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Wolfsblume ist offline  
Alt 24.03.2012, 13:37   #6
Kalle_Blomquist
Special Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 10/2008
Beiträge: 7.293
Zitat:
Zitat von Wolfsblume Beitrag anzeigen
Aha. Es gibt "seelischen Missbrauch", der genauso schlimm ist wie Vergewaltigung...wenn du da wieder an deine untreue Ex denkst musst du aber zugeben, dass Kachelmann es mindestens ebenso schlimm getrieben hat.

Womit er dann ja doch wieder die Verurteilung verdient hätte?
Leider gibts für seelische Grausamkeit keine Haftstrafe. Wer von den genannten Personen promisker war, ist mir nicht bekannt. So ein Verhalten ist aber schon hinsichtlich der Verbreitung von Geschlechtskrankheiten halbkriminell, vor allem wenn man wie meine Ex kondomlos vögelt.


Zitat:
"Unlogisch"...Vergewaltigung erscheint normalen Menschen immer "unlogisch". Schließlich erreicht man dadurch ja nichts, was ein normaler Mensch erreichen wollen würde. Bankraub ist "logisch". Vergewaltigung ist es nie.
Wie dem auch sei, nach der Beweislage ist eine Vergewaltigung praktisch ausgeschlossen. Sämtliche "Beweise" der Anklage haben sich ja als Luftnummern herusgestellt.



Zitat:
Nach deiner Argumentation müsste man sämtliche Priester die Kinder sexuell missbraucht haben, freisprechen. Ist ja nicht möglich, dass jemand so bescheuert ist, Kinder sexuell zu missbrauchen deren Eltern wissen wer er ist und wo er wohnt. Müsste ihm ja klar sein, dass er früher oder später erwischt wird.
Also kann er es, deiner Argumentation nach, gar nicht getan haben. Wäre ja unlogisch.

Merkst du was?
Was hat der sexuelle Mißbrauch von Schutzbefohlenen mit dem Fall Kachelmann zu tun? Gar nichts. Darüber hinaus sollte dir bekannt sein, daß bis vor einiger Zeit diese Herren bestenfalls mit einer Strafversetzung zu rechnen hatten. Ein quasi-Freibrief für den Kindesmißbrauch. Ich weiß schon, warum ich schon lange aus der Kirche ausgetreten bin.
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Kalle_Blomquist ist offline  
Alt 24.03.2012, 16:55   #7
poor but loud
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Beiträge: 4.911
Zitat:
Zitat von Kalle_Blomquist Beitrag anzeigen
Es gibt auch seelischen Mißbrauch...
Danke, das wollte ich hören. Du kennst keinen vergleichbaren Fall mit vertauschten Geschlechterrollen, reitest aber ständig darauf herum, dass Männer und Frauen angebliclh unterschiedlich behandelt werden.


Zitat:
Zitat von Kalle_Blomquist Beitrag anzeigen
Leider gibts für seelische Grausamkeit keine Haftstrafe.
Für Mobbing am Arbeitsplatz gibt es auch keine Strafe. Wird aber beides, wenn es nachweislich zu gesundheitlichen Schäden geführt hat, als Körperverletzung bestraft.


Zitat:
Zitat von Kalle_Blomquist Beitrag anzeigen
Wer von den genannten Personen promisker war, ist mir nicht bekannt.
Da wir hier nicht in einem religiös geprägten Überwachungs- und Denunziantenstaat leben, hält sich der Staat da raus.


Zitat:
Zitat von Kalle_Blomquist Beitrag anzeigen
So ein Verhalten ist aber schon hinsichtlich der Verbreitung von Geschlechtskrankheiten halbkriminell, vor allem wenn man wie meine Ex kondomlos vögelt.
Wenn es zur Infektion kommt, droht auch hier eine Verurteilung. Die bloße Schaffung einer Gefahrenlage steht in diesem Fall nicht unter Strafe. Das ist zwar irgendwie blöd, aber auch verständlich. Denn wie will man so etwas nachweisen? Dazu müsste einer der beiden Partner, die sich auf ungeschützten Geschlechtsverkehr geeinigt haben, es sich hinterher anders überlegen und seinen Partner anzeigen. Beweisen lässt sich zu diesem Zeitpunkt meist nichts mehr. Nun könnte man ja dazu übergehen, auch rechtswidrig erlangtes Beweismaterial (Spannervideos usw.) zu Lasten von Angeklagten zu verwenden. Ist aber bislang unzulässig. Und bis wir das zweifelhafte Glück haben, in einem Überwachungsstaat mit durchweg verwanzten Schlafzimmern zu leben, kann es noch etwas dauern.
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poor but loud ist offline  
Alt 24.03.2012, 17:56   #8
Kalle_Blomquist
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Beiträge: 7.293
Zitat:
Zitat von poor but loud Beitrag anzeigen

Für Mobbing am Arbeitsplatz gibt es auch keine Strafe. Wird aber beides, wenn es nachweislich zu gesundheitlichen Schäden geführt hat, als Körperverletzung bestraft.
Kennst einen einzigen Fall, bei dem eine Frau verurteilt wurde, weil ein Mann wegen ihrer seeleischen Grausamkeiten schwer depressiv wurde oder sogar Selbstmord beging?
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Geändert von Kalle_Blomquist (24.03.2012 um 18:15 Uhr)
Kalle_Blomquist ist offline  
Alt 24.03.2012, 18:55   #9
poor but loud
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Nicht dass ich wüsste
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poor but loud ist offline  
Alt 24.03.2012, 19:02   #10
Kalle_Blomquist
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Registriert seit: 10/2008
Beiträge: 7.293
Zitat:
Zitat von poor but loud Beitrag anzeigen
Nicht dass ich wüsste
Soviel zur Gleichstellung von Mann und Frau auf diesem Gebiet.
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Kalle_Blomquist ist offline  
 

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