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Alt 24.09.2012, 12:04   #51
zinedine
 
Registriert seit: 04/2010
Ort: in der Nähe von München
Beiträge: 11.526
Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Unser Rechtssystem sieht eine Bestrafung vor, keine Rache.
Das stimmt, wenn du diesen Leitfaden auch durchziehst, egal was passiert, dann Respekt.

Wenn einer mein Kind(sollte ich mal welche haben) umbringt/vergewaltigt, müsste man den Typen vor mir schützen.
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zinedine ist offline  
Alt 24.09.2012, 12:06   #52
Valentino
Frei
 
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Zitat:
Zitat von zinedine Beitrag anzeigen
Das stimmt, wenn du diesen Leitfaden auch durchziehst, egal was passiert, dann Respekt.
Vor 12 Jahren ist meine damalige Partnerin aufgrund eines Unfalles ums Leben gekommen. Der Verursacher hat damals verdammt viel Mist gebaut. Glaube mir, dieser Tag hat mir das Herz aus der Brust herausgerissen. Meine Gedanken waren bei meiner Partnerin, weniger bei dem Deppen dem alles schief gelaufen ist.

Er hatte dafür 120 Tagessätze bekommen. Was mit ihm ist ist mir egal. Meine Partnerin wird nie wieder bei mir sein. Das ist in meinem Herzen, nicht er.
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Valentino ist offline  
Alt 24.09.2012, 12:14   #53
zinedine
 
Registriert seit: 04/2010
Ort: in der Nähe von München
Beiträge: 11.526
Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Vor 12 Jahren ist meine damalige Partnerin aufgrund eines Unfalles ums Leben gekommen. Der Verursacher hat damals verdammt viel Mist gebaut. Glaube mir, dieser Tag hat mir das Herz aus der Brust herausgerissen. Meine Gedanken waren bei meiner Partnerin, weniger bei dem Deppen dem alles schief gelaufen ist.

Er hatte dafür 120 Tagessätze bekommen. Was mit ihm ist ist mir egal. Meine Partnerin wird nie wieder bei mir sein. Das ist in meinem Herzen, nicht er.
Das tut mir leid.

Du scheinst das zu können, ich kann es wahrscheinlich nicht. Auch wenn man sicherlich unterscheiden muss, ob jemand vorsätzlich handelt oder nicht.
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zinedine ist offline  
Alt 24.09.2012, 12:20   #54
Valentino
Frei
 
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Zitat:
Zitat von zinedine Beitrag anzeigen
Du scheinst das zu können,
Nein, das kann man nicht einfach so. Man wird in die Situation hineingeboren, kann nicht ausweichen. Es passiert und man sitzt im Zug der gerade abfährt.

Ich habe den Verursacher mehrfach verflucht. Schlussendlich war es keine Absicht und auch er hat ein Anrecht auf ein Leben, was ich ihm gönne.

Wie ich mit einem Verbrecher umgehen würde der mit Vorsatz handelt weiss ich nicht.
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Valentino ist offline  
Alt 24.09.2012, 12:49   #55
PIcasso1989
Der Hund
 
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
Zitat:
Zitat von Dave Bowman Beitrag anzeigen
Ja, Picasso, nun es ist wieder gut - jeder dürfte deinen Standpunkt inzwischen begriffen haben.
Meinst du? Ich habe nicht den Eindruck.

Weiß allerdings, daß derartige 'Diskussionen' von vorne herein sinnlos sind.

Aber was tut man nicht alles sinnloses im Leben.
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PIcasso1989 ist offline  
Alt 24.09.2012, 12:50   #56
Emyli
Member
 
Registriert seit: 12/2011
Ort: Berlin
Beiträge: 385
Zuerst einmal muss man m.E. nach klar differenzieren.

Das Jugendstrafrecht in Deutschland ist nicht zur Bestrafung da, sondern um den Jugendlichen wieder einen Weg zu weisen. Es soll vorrangig belehren. Nicht umsonst werden die Sanktionen in Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel und Jugendstrafe unterteilt.
Jugendliche haben oft kein unrechtsbewusstsein, gerade wenn es um solche Dinge wie Diebstahl o.ä. geht.
Da muss man wirklich ganz klar differenzieren, wo will man erziehen und wo will man bestrafen.

Kinder (nach unserem Rechtssystem bis 14) aus der Strafmündigkeit rauszuhalten finde ich vollkommen korrekt.
Wer von euch hatte denn bitte mit 10 Jahren eine hundertprozentige Vorstellung von richtig und falsch?
Da spielt Erziehung eine ganz große Rolle.
Mittlerweile findet aber in den Bildungseinrihtungen eine immer größer werdende Belehrung statt. Immerhin etwas...
Doch solang in unserer Gesellschaft so eine soziale Ungerechtigkeit vorherrscht und den Kids noch das Verständnis fehlt, warum dies so ist, sollten sie aus der Haftung rausgehalten werden.
Es ist ja nicht so, das einem 10jährigen der mit nem Messer auf Mitschüler losgeht keine Konsequenzen drohen. Kein 10jähriger wird das als erste Straftat wählen, da gibts meist schon vorrangegangene "kleine" Delikte. Wenn es dann irgendwann eskaliert, schaltet sich das Jugendamt ein. Wenn eine gewisse Grenze überschritten ist, dann wird das Kind auch von den Eltern getrennt, Heimaufenthalt u.a. ist die Folge. Ob das aber immer der richtige Weg ist, bezweifel ich auch. Ich selbst war ein knappes Jahr im Heim. Dort ist die Kriminalitätsrate noch viel viel höher. Hier lernt man richtig zu klauen, man wird mit Drogen und Alkohol in Kontakt gebracht (ich war damals btw 11 Jahre alt)... Natürlich will ich nicht alle derartige Häuser über einen Kamm scheren, aber von den 2 Einrichtungen in denen ich war, kann ich das definitiv bestätigen.

Die Strafen im Jugendstrafrecht finde ich auch verhältnismäßig.
Natürlich kann man auch hier nicht pauschalisieren.
Jeder Richter hat nach Gesetz auch einen Ermessensspielraum was die Festsetzung der Strafe angeht.
Erziehungsmaßregeln, wie zB Sozialstunden lassen viele Jugendliche schon umdenken, nicht nur weil sie arbeiten MÜSSEN, sondern weil sie etwas für die Allgemeinheit tun.
Zuchtmittel sind eine tolle Möglichkeit um den Jugendlichen eindringlich klar zu machen das sie sich auf dem falschen Weg befinden. Wiederholungstäter, vorallem kleinerer Delikte, muss bewusst gemacht werden das es so nicht weiter gehen kann. Doch wegen mehreren kleinen Diebstählen gleich eine komplette Jugendstrafe? Nein, auch hier, finde ich z.b. den Arrest als kurzzeitige Freiheitsentziehung von 1-4 Wochen absolut ausreichend um dem Jugendlichen das Gefühl des Freiheitsentzugs zu vermitteln.
Letztendlich Jugendstrafen...Natürlich gibt es Delikte, bei denen die Bestrafung folgen muss. Mord gehört zweifelsfrei dazu. Passend finde ich das hier die besondere schwere der Schuld (bei allen anderen Delikten) nachgewiesen werden muss. Maximal 10 Jahre... auch vollkommen ausreichend.
Wie oben erwähnt, Jugendliche sind KEINE Erwachsenen. Das Unrechts- und Verantwortungsbewusstsein ist noch nicht vollkommen ausgeprägt. Man muss ihnen eine Chance fürs Leben gewähren.

Positiv finde ich auch die Übergangszeit des Herranwachsenden, also von 18 bis 21... auch wenn das nicht heisst, das man mit 21 erwachsen ist. Doch irgendwo muss man ja mal einen Stirch ziehen. Persönliche Aspekte spielen in diesem Zeitraum also eine große Rolle, was die Be- und Verurteilung von Jugendlichen für den Richer nicht immer ganz einfach macht.

Alles in allem, finde ich unser Jugendstrafrecht gar nicht so übel. Vielleicht sollte man nochmal hier und da nacharbeiten und Verbesserungen sind immer anzustreben, aber auf dem Gebiet ist Dtl schon ziemlich fortschrittlich.

Was das Erwachsenenstrafrecht angeht:
Hier ist das Ziel zu bestrafen. Völlig zu Recht.
Doch lebenslänglich = ein Leben lang? Nein, das halte auch ich für vollkommen falsch. Was Mörder, Vergewaltiger angeht, vorallem Serientäter bzw Wiederholungstäter, hier bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung. Auch wenn es hier in den vergangenen Jahren viele Unklarheiten von seiten der EU gab, reicht das vollkommen aus.
Auch bleibe ich dabei: Todesstrafe gehört nicht in eine moderne Gesellschaft.
Woher nehmen wir uns das Recht (oder in dem Fall der Richter) über das Leben oder Sterben eines 3. zu urteilen?! Natürlich sind gewisse Delikte (Mord...) absolut verwerflich, aber diese Menschen dann auch ihres Lebens zu berauben ist darauf die falsche Antwort.
Lieber einsperren, strafen, büßen lassen, lebenslange Therapie.

Was die Bestrafung im allgemeinen angeht... unsere Strafen sind noch relativ "human"... vorallem die Strafen die das StGB bei Straftaten gegen Vermögenswerte hergibt. Da gibt es andere Staaten die viel rigeroser zu Werke gehn.

Alles in allem, haben wir nicht unbedingt eine Strafrechtsreform nötig, nur müssen unsere Gesetzesbücher langsam aber sicher ein wenig mehr angepasst werden.


Also wie würde ich urteilen?
Streng nach Gesetz. Juristen haben ihr Schema, nach dem sie verfahren. Und das ist gar nicht mal so verkehrt.
Auch wenn man sich von menschlicher Seite betrachtet manchmal an den Kopf greift und fragt "kann denn das wirklich sein", unsere Gesetze sind nun mal so.
Unser Strafkatalog ist sehr voll, was gut ist, so gibt es weniger Grauzonen. Genaue Definitionen sind hierbei überaus wichtig. Wenn der Tatbestand nicht zu 100% erfüllt ist, kann auch keine Verurteilung erfolgen, ebenso wenn die Schuld ausgeschlossen ist. Und das ist auch gut so... nicht's mit schwammigen Anschauungen und Interpretationen wie in den USA, sondern einfaches abharken der Tatsachen. Und so soll's auch sein. Auch wenn unser (un-)Rechtsempfinden uns manchmal was anderes vorgaukeln will. Klare Richtlinien sind allem anderen vorzuziehen.

Alles in allem kann man sich m.M. nach nicht über die gefällten Urteile der letzten Jahre beschweren. (und ja, ich verfolge im Strafrecht und Steuerrecht die Literatur, doofes Überbleibsel aus m Studium )
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Geändert von Emyli (24.09.2012 um 12:57 Uhr)
Emyli ist offline  
Alt 24.09.2012, 21:59   #57
Mikelinho
Some Jekyll, some Hyde
Themenstarter
 
Registriert seit: 01/2010
Ort: K.A.
Beiträge: 6.674
Gerade kam im ZDF die Verfilmung des Falls der Entführung und Ermordung des Sohnes der Familie von Metzler.
War mir persönlich etwas zu einseitig verfilmt, aber das nur am Rande...

http://de.wikipedia.org/wiki/Entf%C3...ob_von_Metzler

Mit der Androhung des unmittelbaren Zwanges (Schmerzzufügung) damals am Täter wurde im Anschluß eine große Diskussion um unsere Rechtssprechung losgetreten.

Auch heute stellt sich diese Frage immer noch.
Ist es erlaubt Gewalt in so einem Fall anzudrohen und sogar dann zu vollziehen?

Der Menschenrechtsgerichtshof sagte klar nein.
Auch unsere Gerichte sind dieser Auffassung.

Ein schwieriges, hochsensibles Thema.
Aber doch passend und diskutabel zu/in diesem Thread, wie ich finde.
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Mikelinho ist offline  
Alt 24.09.2012, 22:01   #58
OneSilverDollar
Zan Zendegi Azadi
 
Registriert seit: 08/2006
Ort: Tal der Königinnen
Beiträge: 13.881
Zitat:
Zitat von zinedine Beitrag anzeigen
Naja, zumindest sehr viele, die hier für ein gesittetes Strafmaß plädieren, frage ich mich immer, ob sie immer noch alles so ruhig und gelassen sehen, wenn plötzlich mal einer aus der eigenen Familie, Freundeskreis ermordet worden ist oder eben ein Vergewaltiger sich über die eigene Tochter hermacht, schlimmstenfalls sie dann noch umbringt. Ich wünsche es keinem, aber da wäre ist interessant zu sehen, ob man immer noch so tolerant dem Ganzen gegenübersteht oder ob sich nicht die Einstellung grundlegend ändert.
Das ist genau das, was ich gesagt habe.

Wut, Hass, Rachegedanken/-gelüste sind in diesem Fall völlig normale Reaktionen.
Ich selbst würde mir wünschen, dem Peiniger meiner Tochter die Eier bei lebendigem Leib zu rösten...

Und genau an dieser Stelle ist es dann gut, wenn die Betroffenen NICHT als Profis (Anwälte, Richter, Staatsanwälte) in das Verfahren involviert sind.

..und würden Betroffene das "Gesetz" selbst in die Hand nehmen, hätten wir Lynchjustiz und Mob wie in irgend welchen Bananenrepubliken...
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OneSilverDollar ist offline  
Alt 24.09.2012, 22:06   #59
Valentino
Frei
 
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Der Fall ist mir sehr wohl bekannt. Ich hatte ihn in den Medien verfolgt.

Grundsätzlich halte ich am Folterverbot fest. Allerdings kann ich in vorliegendem Fall nicht verstehen dass man den rechtfertigenden Notstand nicht anerkannt hatte. Meiner Meinung nach hatte man an dem Polizisten Daschner ein Exempel statuiert und die Macht der Gerichte demonstriert.
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Valentino ist offline  
Alt 24.09.2012, 22:23   #60
Mikelinho
Some Jekyll, some Hyde
Themenstarter
 
Registriert seit: 01/2010
Ort: K.A.
Beiträge: 6.674
Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Der Fall ist mir sehr wohl bekannt. Ich hatte ihn in den Medien verfolgt.

Grundsätzlich halte ich am Folterverbot fest. Allerdings kann ich in vorliegendem Fall nicht verstehen dass man den rechtfertigenden Notstand nicht anerkannt hatte. Meiner Meinung nach hatte man an dem Polizisten Daschner ein Exempel statuiert und die Macht der Gerichte demonstriert.
Schwer zu sagen.
Natürlich war der Druck der Öffentlichkeit enorm und hat sicher eine Rolle gespielt.

Aber trotzdem wäre mit einem anderen, einem Präzedenzurteil eine Tür geöffnet worden, die man womöglich so nicht mehr hätte schliessen können.
Das war allen sehr bewusst und daher musste so geurteilt werden.
Auch wenn es emotional unverständlich und kalt erscheint.
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Mikelinho ist offline  
 

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