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Alt 07.11.2012, 11:39   #101
Lilli Marlene
~* Sun and Stars *~
 
Registriert seit: 12/2007
Ort: over the hills and far away
Beiträge: 4.893
Steck dir deine geheuchelte Überlegenheit.

Ich habe nicht zurückgerudert - denn auch bei den sexuellen Praktiken kenne ich nur Fälle von geschlechtsreifen Tieren. Und Fortpflanzung mit einem nicht-geschlechtsreifen Part - geht irgendwie nicht, ne?

Also bring doch bitte ein Beispiel aus dem Tierreich, wo ein geschlechtsreifer Part einen nicht geschlechtsreifen Part begattet. Sex als Aggressionsregler ist bekannt aus dem Tierreich. Mir allerdings nur bei zwei geschlechtsreifen Parts. Waren die von dir genannten Wellensittiche teilweise nicht geschlechtsreif?
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Lilli Marlene ist offline  
Alt 07.11.2012, 11:58   #102
Valentino
Frei
 
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Sie hatten auf jeden Fall keine Brüste. Damit konnte der Vergewaltigende gar nicht erkennen ob die Geschlechtsreife bei der Empfangsdame eingetreten war.
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Valentino ist offline  
Alt 07.11.2012, 12:01   #103
MPS6
abgemeldet
Zitat:
Zitat von Lilli Marlene Beitrag anzeigen
Steck dir deine geheuchelte Überlegenheit.

Ich habe nicht zurückgerudert - denn auch bei den sexuellen Praktiken kenne ich nur Fälle von geschlechtsreifen Tieren. Und Fortpflanzung mit einem nicht-geschlechtsreifen Part - geht irgendwie nicht, ne?

Also bring doch bitte ein Beispiel aus dem Tierreich, wo ein geschlechtsreifer Part einen nicht geschlechtsreifen Part begattet. Sex als Aggressionsregler ist bekannt aus dem Tierreich. Mir allerdings nur bei zwei geschlechtsreifen Parts. Waren die von dir genannten Wellensittiche teilweise nicht geschlechtsreif?
Nix geheuchelt, ist so

Nein im Ernst, in diesem Fall war es so, dass das geschlechtsreife Männchen ein Nestjunges,ca.4 Wochen alt (dazu noch sein eigener Nachkomme),bestiegen hat.

Können wir so verbleiben, dass wir beide unsere Kenntnisse bezgl. des Tierreiches im Allgemeinen per PN austauschen können?
Wir beide befinden uns weit abseits der eigentlichen Thematik.
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MPS6 ist offline  
Alt 07.11.2012, 14:52   #104
gastlovetalk
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Findus Beitrag anzeigen
Lebenslang sollte lebenslang sein.
Nein, finde ich nicht. Die Sicherungsverwahrung als Zusatz zur Gefaengnisstrafe reicht hin, um die Interessen der Allgemeinheit zu sichern.

Zitat:
Wozu etwas "lebenslang" nennen, wenn es der Realität nicht entspricht?
Ich bin auch dafuer, den Etikettenschwindel aufzugeben, und lieber von Maximalstrafdauer zu sprechen, oder die konkrete Jahresanzahl zu benennen.

Aber Juristen und Politiker die haengen oft an solchen Begriffen und wollen sie dann manchmal nicht gern der Realitaet anpassen.
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Alt 07.11.2012, 17:51   #105
Dave Bowman
Euer Liebden
 
Registriert seit: 05/2001
Ort: München
Beiträge: 14.550
Zitat:
Zitat von MPS6 Beitrag anzeigen
Und wenn jetzt wieder die Nazikeule rausgeholt wird (offensichtlich und immer wieder ein beliebtes Totschlagargument und genauso oft falsch angewandt),so ist das genauso am Thema vorbei, wie die FALSCHE Aussage einer Userin, es gäbe im Tierreich keine "sexuellen Praktiken mit nichtgeschlechtsreifen Artgenossen".
"Totschlagargument..." Ein hübscher verbaler Missgriff in diesem Zusammenhang.

Die Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland ist eine direkte Folge der Nazi-Barbarei, da diese Form der Bestrafung in Nazideutschland bekanntermaßen politische, aber kaum je strafrechtliche Hintergründe hatte. In diesem Zusammenhang ist es also nicht nur richtig, sondern sogar notwendig, die "Nazikeule" auszupacken. Da beißt die Maus nun mal keinen Faden ab.

Ebenso ist der Gedanke der Resozialiserung von Straftätern ein Erbe der rechtlosen Zeit zwischen 1933 und 1945.

Möchte irgendjemand die damaligen "Rechts"-Zustände wiederhaben?
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Dave Bowman ist offline  
Alt 07.11.2012, 22:55   #106
blasphemic
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
BVerfGE 45, 187 - Lebenslange Freiheitsstrafe
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv045187.html#Opinion


Zitat:
3. Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend; vielmehr gebietet das Rechtsstaatsprinzip, die Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann, und das dabei anzuwendende Verfahren gesetzlich zu regeln.
Für "immer" wegsperren geht eben einfach nicht.


http://www.bundestag.de/bundestag/au...etz/gg_01.html

Artikel 2(2)
Zitat:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Der erste Satz ist praktisch nicht auszuhebeln. Einzige Ausnahme stellt hier z.B. aber der finale Rettungsschuss bei Geiselnahmen oder ähnlichen Situationen dar. Tod als Strafe oder zum Schutz der Gesellschaft ist völlig unvereinbar mit dem Grundgesetz.

Der letzte Satz bezieht sich z.B. auf Haftstrafen, die Wehrpflicht oder den Ersatzdienst bezüglich der Freiheitsberaubung bzw die Einschränkung der Grundrechte.
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